Gestaltungsempfehlungen für Kietz-Vorstadt

Kietz-Vorstadt

Der Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung “Kietz-Vorstadt” umfasst das Gebiet Straße Kietz, die Gartenstraße (bis Funkwerk) und die Spitzerstraße. Die genaue Abgrenzung des Erhaltungsgebietes ist hier dargestellt.

Im Geltungsbereich der Erhaltungsverordnung befindet sich der Denkmalbereich (Ensemble) Kietz 3-28 (Dorfanlage), der dem Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchGBln) unterliegt. Ebenfalls in der Karte dargestellt sind neben dem o.g. Denkmalbereich die Baudenkmale Kietz 6, 12, 19, 21 und 27. Aufgrund seines einzigartigen Charakters wurde das Gebiet 1991 als eines der ersten Gebiete für die Sanierung in das Bund-Länder-Programm “Städtebaulicher Denkmalschutz” aufgenommen.

Das Gebiet war gleichzeitig Bestandteil des 1993 förmlich festgelegten und 2007 erfolgreich wieder aufgehoben Sanierungsgebietes “Köpenick Altstadt / Kietz Vorstadt”. Sanierungsgebiet und Denkmalbereich haben eigene gesetzliche Grundlagen.

Die Eigenart des Gebietes “Kietz-Vorstadt” begründet sich aus der überlieferten Grundstruktur des Kietzes mit seiner teilweisen Überformung aus der Jahrhundertwende (Gründerzeit) und dem dörflichen Charakter der Bebauung an der Garten- und Spitzerstraße. Der Charakter der Siedlung wird wesentlich durch ihre Lage am Ufer der Dahme, das durch die Nutzungsart geprägte Erscheinungsbild der Bebauung und die differenzierten städtebaulichen Räume mit Durchblicken zum Wasser bestimmt, die zu einem hohen Wohn- und Erhaltungswert beitragen.

Beschreibung des Erhaltungsgebietes Kietz-Vorstadt

Der Köpenicker Kietz entstand im 13. Jh. als slawische Fischersiedlung in Form eines Straßendorfes entlang des Flussufers der Dahme. Das Dorf umfasste die zum Ostufer parallel verlaufende Straße mit 31 Hausstellen. aus der ersten Bauphase sind keine Gebäude erhalten. seit dem 17. Jh. wurden hier die eingeschossigen, traufständigen, meist fünfachsigen Wohnhäuser errichtet. Auf den langgestreckten Flurstücken befanden sich das Wohnhaus, Schuppen für Netze und Fischfanggeräte und eine Kahnstelle (Westseite). In unregelmäßigen Abständen führten schmale Wege zum Wasser. Diese Dorfanlage ist die einzige erhaltene Siedlungsform der Fischer in Berlin.
Die ersten mehrgeschossigen Gebäude entstanden um 1830/40, die Mehrzahl erst zwischen 1870 und 1900. Mit dem Ausbau der Müggelheimer Straße 1979/1980 wurde der historische Siedlungszusammenhang zwischen Altstadt, Schlossinsel und Kietz gestört.

Abgrenzung und Beschreibung der Teilbereiche im Erhaltungsgebiet

A1: Bereich Straße Kietz (Denkmalbereich)

Der Kietz besteht überwiegend aus 1-geschossigen Traufhäusern als geschlossene Straßenrandbebauung, vereinzelt unterbrochen von 3 bis 4-geschossigen Gründerzeitgebäuden. Die städtebauliche Anlage des Einstraßen-Dorfes ist gekennzeichnet durch einen breiten Straßenraum mit beidseitigen Baumpflanzungen, der am Ende durch eine trichterförmige Verengung optisch geschlossen erscheint. In unregelmäßigen Abständen verlaufen schmale Wege zum Wasser, als Brand- oder Wassergassen und als zugänge für die Ostseitenbewohner zur Kahnstelle. Mit der Ausdehnung der Berliner Baupolizeiverordnung auf die Vororte entstanden 2 bis 4-geschossige Gebäude der Gründerzeit, die die geschlossene 1-geschossige Straßenrandbebauung vereinzelt unterbricht. Die heterogene Hofbebauung erstreckt sich überwiegend entlang der Flurstücksgrenzen und bildet mit Mauern und anderen Abgrenzungen Höfe.

A2: Bereich Gartenstraße

Der Abschnitt zwischen Müggelheimer und Luisenstraße ist auf der Ostseite durch vorwiegend 1 und 2-geschossige, freistehende Bebauung, die teilweise zurückgesetzt ist, gekennzeichnet. Die Westseite wird durch die rückwärtige Bebauung der Straße Kietz geprägt. Remisen, Schuppen und 1 und 2-geschossige Hofgebäude geben dem Raum einen dörflichen Charakter. Der südliche Teil der Gartenstraße weist eine heterogene aufgelockerte Baustruktur mit ein- und mehrgeschossigen z.T zurückgesetzten Gebäuden auf. Hier sind überwiegend Gewerbenutzungen, das öffentlcihe Flussbad mit Gaststätte und Wochenendgrundstücke vorzufinden. Der östliche Teil wird durch das Nebeneinander 1-geschossiger Gebäude und 3 bis 4-geschossiger Gründerzeitbebauung geprägt. In den Hofbereichen ist eine dichte mehrgeschossige Überbauung anzutreffen.

A3: Bereich Spitzerstraße

Die Ostseite dieses Abschnittes der Erhaltungsgebietes ist mit ein- und mehrgeschossiger Bebauung, teilweise freistehend, dörflich angelegt. Diesen Charakter vermittelt auch die rückwärtige Hofbebauung der Gartenstraße.

Kietz-Vorstadt

Dächer

Charakteristisch für die Bebauung im Kietz sind die 1-geschossigen Traufhäuser mit Satteldach und Ziegeldeckung, teilweise mit Fledermausgauben oder stehenden Gauben. Dächer