A1: Bereich Straße Kietz (Denkmalbereich)
Der Kietz besteht überwiegend aus 1-geschossigen Traufhäusern als geschlossene Straßenrandbebauung, vereinzelt unterbrochen von 3 bis 4-geschossigen Gründerzeitgebäuden. Die städtebauliche Anlage des Einstraßen-Dorfes ist gekennzeichnet durch einen breiten Straßenraum mit beidseitigen Baumpflanzungen, der am Ende durch eine trichterförmige Verengung optisch geschlossen erscheint. In unregelmäßigen Abständen verlaufen schmale Wege zum Wasser, als Brand- oder Wassergassen und als zugänge für die Ostseitenbewohner zur Kahnstelle. Mit der Ausdehnung der Berliner Baupolizeiverordnung auf die Vororte entstanden 2 bis 4-geschossige Gebäude der Gründerzeit, die die geschlossene 1-geschossige Straßenrandbebauung vereinzelt unterbricht. Die heterogene Hofbebauung erstreckt sich überwiegend entlang der Flurstücksgrenzen und bildet mit Mauern und anderen Abgrenzungen Höfe.
A2: Bereich Gartenstraße
Der Abschnitt zwischen Müggelheimer und Luisenstraße ist auf der Ostseite durch vorwiegend 1 und 2-geschossige, freistehende Bebauung, die teilweise zurückgesetzt ist, gekennzeichnet. Die Westseite wird durch die rückwärtige Bebauung der Straße Kietz geprägt. Remisen, Schuppen und 1 und 2-geschossige Hofgebäude geben dem Raum einen dörflichen Charakter. Der südliche Teil der Gartenstraße weist eine heterogene aufgelockerte Baustruktur mit ein- und mehrgeschossigen z.T zurückgesetzten Gebäuden auf. Hier sind überwiegend Gewerbenutzungen, das öffentlcihe Flussbad mit Gaststätte und Wochenendgrundstücke vorzufinden. Der östliche Teil wird durch das Nebeneinander 1-geschossiger Gebäude und 3 bis 4-geschossiger Gründerzeitbebauung geprägt. In den Hofbereichen ist eine dichte mehrgeschossige Überbauung anzutreffen.
A3: Bereich Spitzerstraße
Die Ostseite dieses Abschnittes der Erhaltungsgebietes ist mit ein- und mehrgeschossiger Bebauung, teilweise freistehend, dörflich angelegt. Diesen Charakter vermittelt auch die rückwärtige Hofbebauung der Gartenstraße.