Information zum Wohngeldstärkungsgesetz
Seit dem 01.01.2020 gibt es mehr Wohngeld
Viele Haushalte können seit Januar 2020 mehr Wohngeld erhalten.
Wer?- Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mietende und als Lastenzuschuss für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum
- in der Regel höheres Wohngeld für Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten
- Anhebung der Höchstbeträge für Miete und Belastung
- höherer Freibetrag für Menschen mit Schwerbehinderung
- Antragsformular (BauWohn IV Wog 1.1) ausfüllen und die wichtigsten Unterlagen zur Miete/ Eigentum und zum Einkommen aller Haushaltsmitglieder beifügen
- Formulare gibt es online http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/wohnen.shtml oder in den Bürgerämtern
- Per Post:
BA Treptow-Köpenick
Fachbereich Wohnen
PF 91 02 40
12414 Berlin - Per Fax: (030) 90297 – 5100
- Per Mail: Post.Wohnungsamt@ba-tk.berlin.de
- (030) 90297 – 5205 oder
- Post.Wohnungsamt@ba-tk.berlin.de
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Postanschrift
PF: 91 02 40
12414 Berlin
Dienstgebäude
Rudower Chaussee 4, 12489 Berlin
Tel.: (030) 90297-0