Herzlich Willkommen auf den Internetseiten des Amtes für Bürgerdienste, Bereich Wohnen.
Wir möchten Ihnen nachfolgend einen Überblick über uns und unsere Aufgaben geben.
Die im Amt für Bürgerdienste, Fachbereich Wohnen anzuwendenden rechtlichen Grundlagen sind umfangreich und komplex. Auf unseren Internetseiten können wir Ihnen daher nur grundsätzliche Informationen zu unseren Aufgaben und den Antragsverfahren anbieten.
Um den Umfang der Präsentation überschaubar zu halten, haben wir ein Stichwortverzeichnis angelegt und im Text viele Verweise / Links u.a. zu Rechtsgrundlagen gesetzt, die Ihnen weitergehende Informationen zu den Antragsverfahren geben - dort erhalten Sie ggf. auch Antworten auf Ihre noch vorhandenen Fragen. Sie haben die Möglichkeit, Formulare und Rechtsgrundlagen als pdf-Dokument herunter zu laden. Hierfür benötigen Sie eine aktuelle Version des Adobe Acrobat-Reader - das Programm kann von der Adobe Webseite
kostenlos heruntergeladen werden. Die Internetseiten werden ständig überarbeitet, um Ihnen stets einen aktuellen Überblick über die Antragsverfahren zu verschaffen.
Sollten dennoch Fragen offen bleiben, können Sie uns gerne schreiben, anrufen oder uns eine E-Mail senden. Alle hierfür erforderlichen Informationen können Sie unserer Internet-Präsentation entnehmen.
Wir wünschen Ihnen ein informatives Surfen
Ihr Amt für Bürgerdienste Steglitz-Zehlendorf, Bereich Wohnen
Seit 01. April 2011 können Kinder und Jugendliche aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, beim Wohnungsamt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.
Mehr zu diesem Thema erfahren Sie hier
Anträge und nachzureichende Unterlagen werden nur noch in den Bürgerämtern persönlich entgegengenommen. Bitte reichen Sie im Bürgeramt die Originalunterlagen und Kopien hiervon ein.
Die Bearbeitung der Anträge erfolgt dann im Amt für Bürgerdienste - Wohnen (ehemals Wohnungsamt). Dort sind keine Anträge mehr persönlich einzureichen, die schriftliche Beantragung ist dort weiterhin möglich.
Wo gebe ich meinen Antrag ab ?
Wenn Sie Ihren Wohngeldantrag oder Ihren Antrag auf Ausstellung eine Wohnberechtigungsscheines persönlich abgeben wollen, können Sie dies in den Bürgerämtern erledigen. Sie können Ihren Antrag aber auch schriftlich an das Amt für Bürgerdienste - Wohnen, richten.
Für Bürgerinnen und Bürger anderer Bezirke sind die jeweiligen Wohnort-Bezirksämter zuständig. Wo sich dort das für Sie zuständige Amt für Wohngeld- und Wohnberechtigungsanträge befindet, können Sie auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
in Erfahrung bringen.
Muss ich meinen Antrag persönlich abgeben ?
Nein, Sie können Ihren Antrag auch per Post einsenden oder in einem an das "Amt für Bürgerdienste, Bereich Wohnen", adressierten Umschlag in den Hausbriefkasten im Eingangsbereich des Dienstgebäudes "Auf dem Grat 2, 14195 Berlin" oder des Rathauses Zehlendorf einwerfen.
Sind Termine zu vereinbaren ?
Während der Sprechzeiten des Bürgeramtes ist eine Terminvereinbarung grundsätzlich nicht erforderlich. Sie können aber einen Termin vereinbaren - am besten online (siehe Internetseite der Bürgerämter).
Kann ich meinen Antrag auch Online stellen ?
Nein, diese Form der Antragstellung ist noch nicht möglich, da Anträge (auch zur Fristwahrung) grundsätzlich original unterschrieben einzureichen sind. Allerdings können Sie eigene Schreiben oder fehlende Unterlagen als Text-Datei (Acrobat-Reader oder MS Word) per E-Mail übersenden.
An wen kann ich mich bei Mängeln in meiner Wohnung oder am Gebäude wenden ?
Zuständig für die Verfolgung von Wohnungs- und Gebäudemängeln ist die
Rechtsgrundlagen sind das WohnungsaufsichtsgesetzAbteilung Bauen, Stadtplanung und Naturschutz
- Bau- und Wohnungsaufsicht -
Kirchstr. 1/3, 14163 Berlin
Frau Richter, Baufs 60, Raum E 115
Tel. : (030) 90299-7883, Fax : (030) 90299-6445, E-Mail
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