Wohnberechtigungsschein (WBS) / wohnungswirtschaftliche Bescheinigungen

Eine Person unterschreibt ein Schriftstück, auf dem Blatt Papier liegt ein kleines Schlüsselbund

Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anträgen auf Wohnberechtigungsscheinen

Eine Bearbeitung kann nur vorgezogen bei:

1. Vorliegen eines personalisierten Wohnungsangebots vom Wohnungsgeber
2. Vorliegen eines Räumungstitels

Sollte dies zutreffen, bitten wir um schriftliche Mitteilung (E-Mail ) mit entsprechendem Nachweis.
Hinweis: Nur wenn ein gültiger Nachweis vorliegt, kann der Antrag vorgezogen werden.

Gesetzliche Grundlagen für die Erteilung von wohnungswirtschaftlichen Bescheinigungen und einem Wohnberechtigungsschein (WBS) sind hier das Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) und das Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (WoBindG).

Weitere Informationen zum Thema und Antragsformulare finden Sie bei der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

Beim Ausfüllen der Anträge und für eine Erstberatung zu Ihrer wohnungswirtschaftlichen Bescheinigung bzw. dem Wohnberechtigungsschein (WBS) stehen Ihnen ebenfalls die Mitarbeiter der drei Bürgerämter im Bezirk Steglitz-Zehlendorf zur Verfügung.

Sollten sich dort weitere Fragen zu Ihrem Antrag ergeben, wird das Bürgeramt Ihnen einen Termin zur persönlichen Vorsprache im Wohnungsamt vermitteln.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Antragsteller ohne Termin im Wohnungsamt nicht bedient werden können.

  • Telefonische Sprechzeit:

    Telefonnummer:

  • Dienstag: 10:00 – 12:00 Uhr

    (030) 90299-4801

Anliegen können jederzeit per E-Mail mitgeteilt werden (wohnen@ba-sz.berlin.de).

Bitte geben Sie Ihre Anträge in den Bürgerämtern ab oder versenden Sie diese per Post. Eine persönliche Abgabe der Anträge vor Ort ist derzeit nicht möglich. Bitte nutzen Sie hierzu den außerhalb des Dienstgebäudes angebrachten Briefkasten.