Hinweise

Info-Button
  • Ihre ausgefüllten Anträge auf Wohngeld (Mietzuschuss/Lastenzuschuss) oder für einen Wohnberechtigungsschein (WBS) mit allen dazugehörigen Anlagen können Sie in allen 3 Standorten der Bürgerämter direkt am Infotresen abgeben oder per Post senden an

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Amt für Bürgerdienste – Wohnungsamt
14160 Berlin

Sie können uns auch eine Email schreiben: wohnen@ba-sz.berlin.de

  • Termine erhalten Sie nur nach Vorsprache im Bürgeramt direkt von dort vermittelt.
    Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Antragsteller ohne Termin im Wohnungsamt nicht bedient werden können.
    Für die Beantragung der kostenlosen Schülerbeförderung im Rahmen der BuT-Leistung benötigen Sie keinen Termin. Weitere Infos finden Sie hier
  • Wichtige Mitteilung
    Aufgrund hoher Antragszahlen im Bereich Wohngeld/BuT-Leistungen wurde eine telefonische Sprechstunde eingerichtet.
    Die Kontaktaufnahme mit Ihrem Sachbearbeitenden ist jeweils Dienstag in der Zeit von 10-12 Uhr möglich.
  • Am 01.01.2023 trat eine Änderung des Wohngeldgesetzes, die sogenannte Wohngeldnovelle, in Kraft.
    Zum Einen wurden die sogenannten Tabellenwerte angepasst, das heißt, der monatliche Wohngeldbetrag wurde angehoben.
    Zum Anderen wurden die Miethöchstbeträge regional gestaffelt angehoben. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird (in Berlin nach der Mietenstufe IV).

Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

  • Ab dem 01. Januar 2016 haben alle Berlinerinnen und Berliner, die in Sozialwohnungen wohnen, unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf einen Mietzuschuss.
    Diese neue Regelung wurde im Gesetz über die Neuausrichtung der sozialen Wohnraumversorgung in Berlin festgelegt.
    Dieser Mietzuschuss wird nicht von den Wohnungsämtern berechnet und gewährt, sondern zentral von der Investtitionsbank Berlin (IBB).
    Informationen, Berechnungsbeispiele, Antragsvordrucke u.v.m. finden Sie im Internet auf den Seiten des Antragscenter Mietzuschuss*.

Informationen zur kostenlosen Schülerbeförderung ab 01.08.2018 im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) finden Sie hier