Korruptionsprävention

Die Bekämpfung von Korruption geht alle an: Gesellschaft, Wirtschaft und öffentliche Verwaltung. Korruption schadet wirtschaftlich und beeinträchtigt das Vertrauen der Bürger in die Unabhängigkeit, Unbestechlichkeit und Handlungsfähigkeit des Staates. Deshalb sind Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung unverzichtbar. Es sind nicht nur aufgetretene Korruptionsfälle konsequent zu verfolgen, sondern es ist mit Hilfe vorbeugender Maßnahmen der möglicher Korruption nachhaltig entgegenzuwirken.

Beauftragter für den Korruptionsschutz des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Der Beauftragte für den Korruptionsschutz nimmt Verdachtshinweise auf korruptives Handeln entgegen. Jeder kann sich – auch anonym – an den Beauftragten für den Korruptionsschutz wenden und Hinweise auf konkrete oder vermutete korruptionsrelevante Handlungen geben. Die Hinweise können nicht nur von natürlichen Personen, sondern auch von Vereinen, Unternehmen und Institutionen kommen. Der Beauftragte für den Korruptionsschutz agiert unabhängig.

Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin
Beauftragter für den Korruptionsschutz
Herr Liebl
Kirchstraße 1/3
14163 Berlin

Telefon: (030) 90299 7224
E-Mail: marcel.liebl@ba-sz.berlin.de

Sponsoringbericht des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf von Berlin

Im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin ist die Verwaltungsvorschrift zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für die Senatsverwaltungen des Landes Berlin (VV Sponsoring) vom 31. Mai 2016 (ABl. S. 1298) nach Maßgabe der Regelungen der Richtlinie zum Umgang mit Sponsoring und anderen Zuwendungsformen Privater für das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin (Sponsoring-Richtlinie) vom 22. November 2022 anzuwenden. Dazu gehört die regelmäßige Veröffentlichung eines Berichtes über die Annahme und Verwendung von Leistungen aus Sponsoring, Spenden, mäzenatischen Schenkungen und Werbung zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben des Bezirksamts.

  • Sponsoringbericht für das Haushaltsjahr 2022

    PDF-Dokument (65.1 kB)

  • Sponsoringbericht für das Haushaltsjahr 2023

    PDF-Dokument (82.7 kB)

Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung

Bei Verdacht auf Korruption steht allen Bürgern und Bürgerinnen, Beschäftigten sowie Geschäftspartnern und Geschäftspartnerinnen der Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung.

Er ist eine externe und unabhängige Ansprechperson. Da er der Schweigepflicht unterliegt, muss der oder die Offenbarende keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Der Vertrauensanwalt unterliegt keinerlei Weisungen des Landes Berlin und bewertet die Fälle individuell und nach eigenem Ermessen. Dabei orientiert er sich an den Maßstäben der Strafprozessordnung für das Vorliegen eines Anfangsverdachts.

Vertrauensanwalt für die Berliner Verwaltung
Rechtsanwalt und Notar Fabian Tietz
Langer & Tietz Rechtsanwälte PartG
Kurfürstendamm 234
10719 Berlin

Telefon: (030) 31182 212
Fax: (030) 31182 234
E-Mail: vertrauensanwalt@langer-tietz.de
Internet: www.langer-tietz.de/rechtsanwaelte/vertrauensanwalt

Der Vertrauensanwalt steht als externe und unabhängige Ansprechperson für alle zur Verfügung, die den Verdacht einer Korruption äußern möchten. Er ist ein unabhängiger Rechtsanwalt. Da er der Schweigepflicht unterliegt, muss der/die Offenbarende keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten.

Sie können den Vertrauensanwalt anrufen, ohne Ihren Namen zu nennen. Sie können auch eine anonyme E-Mail schicken, deren Absender grundsätzlich nicht nachvollzogen werden kann. Nicht weiter konkretisierten anonymen Beschuldigungen kann der Vertrauensanwalt allerdings in der Regel nicht nachgehen. Wenn Sie es wünschen, erläutert er mit Ihnen die Möglichkeit eines anonymen Kontaktes.

Zwischen Ihnen und dem Vertrauensanwalt kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Er wird auch anschließend nicht als Strafverteidiger oder sonst anwaltlich für Sie tätig.

Wenn Sie mit dem Vertrauensanwalt Möglichkeiten erörtern, wie Sie die Folgen einer eigenen Verstrickung möglichst gering halten können, vertritt er nicht Ihre Interessen und übernimmt nicht Ihre Strafverteidigung. Er ist dann neutraler Vermittler. Diese Grundlagen wird er mit Ihnen schriftlich vereinbaren.

Der Vertrauensanwalt wird auch keine Schritte einleiten, die zur Wahrung von Ihnen möglicherweise zustehenden Rechten oder Ansprüchen erforderlich sind. Dies gilt insbesondere für solche Fälle, in denen es um die Vergabe von Aufträgen geht.

  • Fair geht vor - Gegen Korruption und für Transparenz

    Informationsflyer des Vertrauensanwalts der Berliner Verwaltung

    PDF-Dokument (437.3 kB)

Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin

Für Berlin ist bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin eine Zentralstelle für Korruptionsbekämpfung eingerichtet. Die Zentralstelle ist zuständig für die Beratung und Auskunft im Zusammenhang mit der Vorbeugung und Bekämpfung von Korruptionstaten in der öffentlichen Verwaltung und in privaten Unternehmen und auch für die Entgegennahme von Hinweisen zu Sachverhalten mit Verdacht der Korruption.

Zentralstelle für Korruptions­­bekämpfung
Oberstaatsanwalt Thomas Fels
Generalstaatsanwaltschaft Berlin
Elßholzstraße 30-33, 10781 Berlin

Telefon: (030) 9015 2771
Fax: (030) 9015 2727
E-Mail: thomas.fels@gsta.berlin.de
Internet: www.berlin.de/generalstaatsanwaltschaft/korruptionsbekaempfung

Sie können sich auch an alle zur Strafverfolgung zuständigen Behörden wenden, wenn Sie den Verdacht einer strafbaren Korruptionshandlung anzeigen möchten.