Einsatzbereiche

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Das Bezirksamt unterteilt sich in 6 Abteilungen mit den folgenden Ämtern, Serviceeinheiten und Beauftragten:

Organisation des Bezirksamtes

  • Amt für Bürgerdienste

    Das Amt für Bürgerdienste unterteilt sich in die Ämter Bürgeramt, Staatsangelegenheiten, Standesamt, Wohnungsamt und Wahlamt.

    Weitere Informationen erhalten Sie hier

  • Amt für Soziales

    Die Aufgaben im Amt für Soziales sind sehr vielfältig und jeden Tag aufs Neue herausfordernd. Wir suchen stets nach geeignetem Personal, um diese Aufgaben im Sinne unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger zu meistern bzw. zu erfüllen.

    Damit Sie sich ein Bild von der Vielfältigkeit der Arbeit im Amt für Soziales machen können, stellen wir Ihnen nachfolgend ausgewählte Bereiche des Amtes vor.

    Hilfe zur Pflege

    Mit zunehmender Lebenserwartung der Bevölkerung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen pflegebedürftig werden. Grundsätzlich wird zwischen ambulanter und stationärer Hilfe zur Pflege unterschieden. Ambulante Hilfe zur Pflege wird in den eigenen Wohnungen oder in Wohngemeinschaften geleistet, stationäre Hilfe in Pflegeheimen. Leistungen werden für pflegebedürftige Menschen erbracht, die über ihre Pflegekasse nicht oder unzureichend abgesichert sind. Im Gegensatz zum Grundsicherungsbezug nach SGB XII ist die Hilfe zur Pflege keine Antragsleistung. Sobald ein Bedarf bekannt wird, ermitteln wir als Behörde und entsenden zum Beispiel Sozialarbeiterinnen oder Sozialarbeiter in die Haushalte. Die kleine Teilarbeitsgruppe Leistungsmissbrauch versucht den wenigen schwarzen Schafen unter den Pflegediensten das Handwerk zu legen.

    Informationen über die Hilfe zur Pflege!

    Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im Alter nach dem SGB XII sind offizielle Bezeichnungen für die Leistungen, die klassischerweise mit dem Begriff „Sozialhilfe“ assoziiert werden. Es geht dabei um Leistungen für Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht bzw. nicht im vollen Umfang aus eigenen Einkünften und eigenem Vermögen bestreiten können. Dazu gehören lebensnotwendige Dinge wie Lebensmittel und Kleidung, aber auch die Kosten für Unterkunft, Heizung und Krankenversicherung.

    Wenn Sie im Bereich „Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ beschäftigt werden, haben Sie es in der Regel mit Personen zu tun, die dem Jobcenter nicht oder nicht mehr zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

    Zu den beschriebenen Leistungen kommen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) hinzu. Sie stehen dem Grunde nach geflüchteten Menschen und geduldeten Personen ohne dauerhaften Aufenthaltstitel zu. Im Umgang mit Menschen, die nicht selten durch Fluchterfahrung traumatisiert sind, beweisen Sie als neuer Kollege oder neue Kollegin Ihr Einfühlungsvermögen und Ihr kommunikatives Talent.

    In der Arbeitsgruppe werden auch Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, Leistungen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten und nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz gewährt.

    Informationen über die Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung

    Teilhabefachdienst Soziales

    Eine Menge an Neuerungen und Veränderungen bringt das Bundesteilhabegesetz (BTHG) mit sich, das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist. Entsprechend den Vorgaben der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) für mehr Inklusion wird die bisherige Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung weiter gefasst. Gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales setzt unser Amt für Soziales das BTHG für erwachsene Personen um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen so weit als möglich in die Lage zu versetzen, ihr Leben selbstbestimmt zu gestalten und sich aktiv und gleichberechtigt in die Gesellschaft einzubringen. Mit dem neugeschaffenen „Teilhabefachdienst Soziales“ wird die Funktion des bisherigen Fallmanagers künftig aufgeteilt:

    Als künftige/r Teilhabeplaner/Teilhabeplanerin haben Sie den persönlichen Kontakt mit Antragstellenden und Leistungsberechtigten vor Ort und „verhandeln“ mit Trägern (Leistungserbringern) über den Umfang der notwendigen Unterstützung. Jede Person hat individuelle Bedürfnisse und Fähigkeiten, aber auch individuelle Hemmnisse/Barrieren im Umfeld, die eine gleichberechtigten Teilhabe erschweren. Auf der Basis einer Einzelfallanalyse und durch geeignete Unterstützung von Seiten des Sozialraums und/oder Leistungserbringers stellen wir Teilhabe sicher. Ihre neue Aufgabe ist zwar anspruchsvoll und herausfordernd, aber auch abwechslungsreich und spannend. Sie erfordert Verhandlungsgeschick, einen langen Atem, sowie Freude und Geduld im Umgang mit Menschen.

    Als künftige Leistungskoordinatorin bzw. Leistungskoordinator üben Sie Ihre Aufgaben überwiegend
    im Büro (am Schreibtisch) aus. Auch hier müssen Sie in jedem Einzelfall leistungsrechtliche Voraussetzungen ermitteln und prüfen. Zur Bearbeitung gehört dabei insbesondere die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch (12. Buch – SGB XII) (siehe dazu den 1. Absatz bei Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

    Informationen über den Teilhabefachdienst Soziales

    Soziale Wohnhilfe

    Die „Clearing-Stelle“ schafft Klarheit: Als Kollegin oder Kollege der sozialen Wohnhilfe klären Sie zusammen mit den Antragstellenden, ob sie mit ihren Anliegen an der richtigen Stelle sind. Zusammen mit Ihren Kolleginnen und Kollegen sind Sie erste Anlaufstelle für alle aus verschiedenen Gründen obdachlos gewordenen Personen. Sie klären den zuständigen Leistungsträger, vermitteln einen Notübernachtungs- bzw. Wohnheimplatz und leiten die Kundinnen und Kunden ggf. für eine weitere Beratung an den Sozialdienst oder andere (bezirkliche oder sonstige) Beratungsstellen weiter. Sie begegnen Ihren Klientinnen und Klienten vorurteilsfrei, respektvoll und freundlich. Sie werden es mit dem anerkannten Bürgerkriegsflüchtling und dessen im Rahmen des Familiennachzugs eingereisten Angehörigen ebenso zu tun haben wie mit dem Haftentlassenen, der auf einen Schlag in die Wohnungslosigkeit „entlassen“ wurde. Hier ist Flexibilität im Umgang mit den unterschiedlichsten Menschen und Offenheit für fremde Kulturen nötig.

    Unser Anspruch als humane Gesellschaft ist es, drohende Wohnungslosigkeit schon im Keim zu ersticken, also zusammen mit den Betroffenen Wege zu finden, damit sie gar nicht erst eintritt. Dazu gehört auch Beratung und Unterstützung durch erfahrene Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen zu den Themen Miet- oder Energieschuldenübernahme, fristlose Kündigungen oder Räumungsklagen. Die Beratung findet im Amt, aber auch in der Häuslichkeit der Antragstellenden statt. Wenn Sie bei uns einsteigen, tragen Sie dazu bei, unsere Gesellschaft ein kleines bisschen menschlicher zu machen.

    Informationen zur sozialen Wohnhilfe!

    Sozialdienst

    Der Allgemeine Sozialdienst ist für alle sozialen Fragen von erwachsenen Bürgerinnen und Bürgern aus dem Bezirk Steglitz-Zehlendorf zuständig. Die Beratung erfolgt im Amt oder bei Hausbesuchen. Bei Hausbesuchen gewinnen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter einen authentischen Eindruck der Wohn- und Lebenssituation und stellen vor Ort den konkreten Hilfebedarf fest, insbesondere zum Thema Hilfe zur Pflege. Dass Sie gut zuhören und das Berichtete entsprechend einordnen können, ist Ihr Markenzeichen als künftige Sozialarbeiterin oder künftiger Sozialarbeiter im Allgemeinen Sozialdienst. Die Menschen fassen Vertrauen zu Ihnen, deshalb ist Diskretion und Verschwiegenheit selbstverständlicher Teil Ihrer Dienstauffassung. Sie beraten Menschen in herausfordernden Lebensphasen, geben Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags, verweisen auf sozialamtsinterne und –externe Dienstleistungen und Unterstützungsangebote, etwa zur Grundsicherung, zur Wohngeldbeantragung oder zur Hilfe zum Lebensunterhalt. Zum Kreis unserer und Ihrer Adressaten zählen auch Menschen, die in Pflegewohngemeinschaften leben, zum Beispiel an Demenz erkrankte Personen.
    Informationen zum Sozialdienst!

    Seniorenservice/Freizeitstätten und Ehrenamtlicher Dienst

    Man nennt sie auf gut Neudeutsch „Best Ager“: die Angehörigen der Generation „55 plus“. Aktuellen Bevölkerungsprognosen zufolge wächst der Anteil älterer Menschen kontinuierlich. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter unseres Seniorenservice sind Sie ganz für diese Gruppe da, Sie fördern und vermitteln ehrenamtliches Engagement und organisieren und koordinieren Veranstaltungen inner- und außerhalb der bezirklichen Freizeitstätten. Wir fühlen uns dem Ziel des Senats verpflichtet, die Seniorenhilfe weit zu öffnen. Ihre Kompetenz zur Diversität, die in der Verschiedenartigkeit der Menschen eine Bereicherung sieht, ist ein klarer Pluspunkt.

    Wo immer man sich im Bezirk Steglitz-Zehlendorf aufhält: eine der sieben Freizeitstätten für die ältere Generation ist garantiert nicht weit. Jede der Freizeitstätten hat ihr individuelles Profil und wartet mit einem bunten Blumenstrauß an Veranstaltungen auf, in der oft die jeweiligen Fördervereine eingebunden sind (sofern vorhanden). Die Freizeitstätten öffnen ihre Pforten für eine Vielzahl an Aktivitäten kultureller, sportlicher oder künstlerischer Art, bieten entsprechenden Freizeitgruppen eine Heimat, sorgen für ein gastfreundliches Ambiente zu Austausch und Begegnung zwischen den Generationen. Ein weiterer Wirkungsbereich ist die Freizeitstättenleitung vor Ort. Mit einer guten Portion Engagement, Kreativität und Organisationsvermögen wird Ihnen hier die Möglichkeit geboten, eine vielfältige Wirkungsstätte in Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Kolleginnen und Kollegen zu leiten und das Angebot nach den Wünschen Ihrer Gäste auszubauen und zu entwickeln. Herz und Mitte jeder Freizeitstätte ist das ehrenamtliche Team. Damit wir immer wieder Menschen fürs ehrenamtliche Engagement begeistern können, brauchen wir Sie und Ihre Überzeugungskraft bei der Rekrutierung. Alle Gäste unserer Freizeitstätten sollen sich zu jeder Zeit wohl fühlen. Wir vertrauen auf Ihr Gespür, den geeigneten Bewerber bzw. die geeignete Bewerberin um das Ehrenamt auszuwählen.

    „Helfen Sie helfen“ ist das Motto unseres ehrenamtlichen Dienstes. Dabei geht das Ehrenamt noch über den Einsatz in den bezirklichen Freizeitstätten hinaus. Lokal und kleinräumig in sogenannten „Sozialkommissionen“ organisiert, bieten wir überall im Bezirk Besuchs- und Gratulationsdienste an. Dabei gratulieren ehrenamtlich Engagierte unseren hochbetagten Bürgerinnen und Bürgern sowie Ehejubilaren persönlich zu ihrem Ehrentag. Beim „Besuchsdienst“ stehen ältere Menschen mit oder ohne Behinderung im Mittelpunkt, entweder in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen. Um unseren Besuchs- und Gratulationsdienst dauerhaft am Laufen und am Leben zu halten, brauchen wir Ihre Mitarbeit. Mit Überzeugungskraft und viel Einfühlungsvermögen vermitteln Sie den am Ehrenamt interessierten Personen den Mehrwert, den ehrenamtliches und soziales Engagement mit sich bringt. Sie beteiligen sich an den regelmäßigen Fortbildungen unserer ehrenamtlichen Teams und festigen deren Zusammenhalt.

    Seniorenservice

    oder
    Freizeiteinrichtungen

    oder

    Informationen zum ehrenamtlichen Dienst

    Betreuungsbehörde

    Aufgrund des demographischen Wandels steigt der Anteil älterer Menschen weiter an. Mit zunehmendem Alter erhöht sich das Risiko, physisch, geistig oder seelisch zu erkranken und damit die eigenen Angelegenheiten nicht mehr autonom regeln zu können. Aber auch junge Menschen sind von psychischen, seelischen oder körperlichen Erkrankungen betroffen, die sie daran hindern können, ihre rechtlichen Angelegenheiten wahrzunehmen. Sofern dem für unseren Bezirk zuständigen Betreuungsgericht beim Amtsgericht Schöneberg eine Betreuungsanregung zugeht, wird die im Amt für Soziales angesiedelte Betreuungsbehörde im Rahmen der Anhörung aufgefordert, eine Sachverhaltsaufklärung durchzuführen und fertigt sogenannte „Sozialberichte“ an. Diese beinhalten Feststellungen zum Betreuungserfordernis und die Benennung eines geeigneten Betreuers. Meistens fungieren Angehörige als ehrenamtliche Betreuer. Falls auch familienfremde Berufs- oder Vereinsbetreuer ausscheiden, übernimmt die Betreuungsbehörde selbst die behördliche Betreuung. Das ist schon im altehrwürdigen Bürgerlichen Gesetzbuch so geregelt: „Kann der Volljährige durch eine oder mehrere natürliche Personen oder durch einen Verein nicht hinreichend betreut werden, so bestellt das Gericht die zuständige Behörde zum Betreuer“. (§ 1900 Abs. 4 BGB)

    Ihre Menschenkenntnis und Empathie sind gefragt, wenn es darum geht, geeignete Betreuerinnen oder Betreuer für die zu betreuenden Personen zu gewinnen, diese dem Gericht vorzuschlagen oder selbst behördliche Betreuungen zu führen. Entscheidend ist, dass der eigene Wille der zu betreuenden Person Richtschnur des Betreuerhandelns bleibt. Immer wichtiger werden deshalb Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen. Liegt zumindest eine solche Vollmacht vor, entfällt oft die Notwendigkeit einer rechtlichen Betreuung. Als Mitarbeiterin und Mitarbeiter der Betreuungsbehörde ist es u.a. Ihre Aufgabe, betroffene Personen bzw. deren Angehörige über die verschiedenen Vollmachtstypen zu informieren und für deren Erteilung zu werben. Ferner nehmen Sie die Eignungsprüfungen der in Frage kommenden Betreuer vor und klären über deren Pflichten auf.

    Informationen zur Betreuungsbehörde

    Durchsetzung von Ansprüchen und Prozessführung

    Gelegentlich stellt sich nachträglich heraus, dass eine Leistung zu Unrecht erbracht worden ist. In einem solchen Fall treten Sie als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Kosteneinziehungsstelle auf den Plan und kümmern sich um die Rückforderungsansprüche des Sozialamtes. Von dort wird auch die Rückforderung von Darlehen bearbeitet, die Bedürftige zum Beispiel bei größeren Anschaffungen, für die die Regelsätze nicht ausreichen, beantragen können.

    Nicht jeder Leistungsbescheid stößt auf ungeteilte Zustimmung des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Der Rechtstaat gestattet es, Widerspruch einzulegen. In Übereinstimmung mit § 116 SGB XII wurde ein „Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten“ (Widerspruchsbeirat) eingerichtet, der vor Erlass eines Widerspruchsbescheides gehört wird. Als Kollegin oder Kollege in der Widerspruchstelle gehen Sie den Widersprüchen auf den Grund, indem Sie die Argumente Antragstellender würdigen, abwägen und unter Berücksichtigung der Rechtslage die vorher getroffene Entscheidung überprüfen. Wenn der Klageweg beschritten wird, vertritt die Rechtsstelle die Interessen des Amtes vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.

    Die Unterhaltsstelle prüft, ob Leistungsempfangende wirklich unterhaltsberechtigt sind. Im Sinne der Solidarität der Generationen untereinander sind Eltern und Kinder, aber auch Ehegatten prinzipiell zur Unterhaltszahlung verpflichtet. Ihre Aufgabe ist es, die individuelle finanzielle Leistungsfähigkeit der Unterhaltsverpflichteten zu recherchieren und zu berechnen.

    Bestattungen naher Angehöriger kosten viel Geld. Manchmal sind die Hinterbliebenen nicht in der Lage, die Ausgaben finanziell zu stemmen. In einem solchen Fall kann das Sozialamt auf Antrag ganz oder teilweise die Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII übernehmen. Im Umgang mit Angehörigen sind Ihre Feinfühligkeit und Ihr Taktgefühl gefragt, ebenso wie dies bei Kostenersatzforderungen gegenüber Erben der Fall ist, die auch zu Ihrem Tätigkeitsbereich gehören.

    In bestimmten Einzelfällen haben Bedürftige, die sich aus wichtigen Gründen dauerhaft im Ausland aufhalten (müssen), Anspruch auf die Gewährung von Sozialhilfe. Die Bearbeitung der „Sozialhilfe für Deutsche im Ausland“ wird vom Sozialamt Steglitz-Zehlendorf für ganz Berlin zentral wahrgenommen und komplettiert den Fachbereich, unter dessen Dach Widerspruchs-, Rechts-, Kosteneinziehungs- und Unterhaltsstelle zusammengefasst sind.

    Informationen zur Durchsetzung von Ansprüchen und Prozessführung

  • Amt für Weiterbildung und Kultur

    Das Amt für Weiterbildung und Kultur besteht aus dem Fachbereichen Volkshochschule, Musikschule, Kultur und Bibliotheken

    Der Fachbereich Kultur verantwortet die bezirkliche Kulturarbeit in Steglitz-Zehlendorf. Er organisiert Konzerte, Kunstausstellungen, Ausstellungen zu regionalhistorischen Themen, Lesungen u.a.m. und ist auch selbst als Veranstalter in den eigenen Einrichtungen „Schwartzsche Villa“, dem Heimatmuseum Zehlendorf und dem Gutshaus Steglitz tätig. Darüber hinaus ist er zuständig für die Kulturförderung im Bezirk und schafft die notwendigen Rahmenbedingungen für kulturelle Projekte.

    Informationen zum Amt für Weiterbildung und Kultur

  • Beauftragte des Bezirksamtes
  • Gesundheitsamt
    • Wir suchen für das Gesundheitsamt:
      Im Gesundheitsamt hat im Wesentlichen die Aufgabenfelder, der Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Kinder und Jugendliche, den Gesundheitsschutz sowie die Gesundheitsförderung, Prävention und Gesundheitshilfe für Erwachsene.

    Informationen über das Gesundheitsamt

  • Jugendamt

    Das Jugendamt ist mit seinen ca. 350 Mitarbeitenden der größte Organisationsbereich der Bezirksverwaltung. Das spiegelt sich auch in der großen Vielfalt der Leistungen und Berufsgruppen unserer Mitarbeitenden wieder. Wir beschäftigen u.a.:

    • Verwaltungsbeamt/-innen und Tarifbeschäftigte
    • Sozialarbeiter/-innen mit staatlicher Anerkennung
    • Psycholog/-innen
    • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
    • Erzieher/ -innen

    Unser Aufgabenspektrum reicht dabei von der Organisation interessanter Freizeit- und Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche über die Sicherstellung einer qualitativen Kinderbetreuung bis hin zur Erziehungs- und Familienberatung.

    Es werden aber auch Amtsvormundschaften und Beistandschaften wahrgenommen. Materielle Unterstützung erhalten Familien mit der Gewährung von Unterhaltsvorschuss und der Bewilligung von Elterngeld. Durch die Einleitung von Hilfen zur Erziehung durch die Regionalen Sozialen Dienste können Eltern bei ihrer Erziehung in schwierigen Situationen begleitet werden.

    Das Wohl des Kindes steht bei allen Leistungen stets im Mittelpunkt unseres Handelns.

    Informationen zum Gesundheitsamt

  • Ordnungsamt

    Das Ordnungsamt zeichnet sich durch die besondere Struktur sowie die damit einhergehende Aufgabenvielfalt im Innen- und Außendienst aus. Verteilt auf zwei Standorte, stellen wir uns tagtäglich den interessanten und abwechslungsreichen Herausforderungen. Die Verwaltungsgruppe des Ordnungsamtes ist für die Personal-, Haushalts- sowie organisatorischen Angelegenheiten zuständig und dient als Servicestelle für die Führungs- und Dienstkräfte des Ordnungsamtes. Wir arbeiten mit viel Engagement und Freude und suchen Verstärkung in unserem Verwaltungsteam.

    Informationen zum Ordnungsamt

  • Presse-, Öffentlichkeitsarbeit Digitale Kommunikation

    Der Bereich Presse-, Öffentlichkeitsarbeit & Digitale Kommunikation versteht sich als Serviceorganisation für Bürgerinnen und Bürger, Vertretende aus dem Medienbereich, Touristinnen und Touristen sowie alle weiteren interessierten Personen und Institutionen.

    Für uns dreht sich alles rund um die Kommunikation zwischen Ihnen und dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf. Wir möchten in dieser digitalen Zeit noch transparenter werden und die Anliegen der Menschen in unserem Bezirk und auch in Berlin mit seinem Speckgürtel unterstützen.

    Dazu nutzen wir verschiedene Informationskanäle: Die klassische Pressearbeit, aktuelle Informationen auf der Homepage und nun auch die sozialen Netzwerke – Twitter und Instagram.

    Informationen des Bereiches für Presse-, Öffentlichkeitsarbeit & Digitale Kommunikation

  • Rechtsamt

    Das Rechtsamt des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf von Berlin befasst sich mit der Lösung der rechtlichen Probleme, die in den verschiedenen Ämtern, Service- und sonstigen Organisationseinheiten anfallen und übernimmt ihre Prozessvertretung. Es gibt kaum eine Rechtsmaterie, mit der das Rechtsamt nichts zu tun hat. Die Tätigkeit ist deshalb sehr abwechslungsreich und stellt die juristischen Mitarbeitenden immer wieder vor neue interessante und spannende Herausforderungen. Aus diesem Grund steht ein regelmäßiger Austausch auf der Tagesordnung; es herrscht ein angenehmes und kollegiales Arbeitsklima.

    Informationen zum Rechtsamt

  • Schul- und Sportamt

    Das Schulamt ist der amtliche Träger der öffentlichen Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Es nimmt die Aufgaben der Schaffung der äußeren Voraussetzungen für das Lehren und Lernen in der Schule, verwaltet alle baulichen Maßnahmen im Bereich der Schulen, sorgt für die sächliche und investive Ausstattung und Unterhaltung der Schulen, übernimmt die Personalbetreuung u. a. für Schulhausmeister/innen, überwacht die Einhaltung der allgemeinen Schulpflicht und vielem mehr. Ein so breit aufgestelltes Amt sucht neue Dienstkräfte in Fast allen Fachrichtungen.

    Informationen zum Schulamt

    Das Sportamt ist unter anderem zuständig für die Vergabe der Sportanlagen des Bezirks Steglitz-Zehlendorf. Die Vergabe der Sportanlagen basiert auf dem Sportförderungsgesetz Sportförderungsgesetz in Verbindung mit der Sportanlagennutzungsverordnung – SPAN – Sportanlagennutzungsverordnung.
    Das Sportamt hat in Zusammenarbeit mit dem Bezirkssportbund Steglitz-Zehlendorf e.V., mit dem grundsätzlich eine enge Kooperation gepflegt wird, Richtlinien über die Nutzung der Schulsporthallen erarbeitet, welche die Vergabe der Nutzungszeiten regeln.

    Informationen zum Sportamt

  • Serviceeinheit Facility Management

    Die Serviceeinheit Facility Management bewirtschaftet, betreibt und verwaltet Gebäude, Anlagen und Einrichtungen als Dienstleister für den gesamten Bezirk Steglitz-Zehlendorf. Die Leistungen innerhalb der Serviceeinheit Facility Management werden durch die drei Fachbereiche Objektmanagement, Hochbauservice und IT-Stelle erbracht.

    Informationen über die Serviceeinheit Facility Management

  • Stadtentwicklungsamt

    Fachbereich Stadtplanung

    Hier wird die bauliche Entwicklung des Bezirkes gesteuert: Von der städtebaulichen Idee über sektorale Planungen bis hin zu rechtsverbindlichen Bebauungsplänen. So können Sie sich am Erhalt von gebauten Qualitäten und am Wachstum der Stadt beteiligen.

    Untere Denkmalschutzbehörde

    Der Bezirk hat eine große Anzahl von Bau- und Gartendenkmalen. Sanierungen und Veränderungen müssen nach dem Denkmalschutzgesetz abgestimmt werden. Hier können Sie sich um das bauliche Erbe des Bezirkes verdient machen.

    Bau- und Wohnungsaufsicht

    Die Bau- und Wohnungsaufsicht prüft Bauanträge. Das gesamte Baugeschehen des Bezirkes geht über die Schreibtische der Mitarbeitenden und wird dort wie vor Ort nach den verschiedensten Fachgesetzen beurteilt.

    Vermessung und Kataster

    Der Fachbereich sorgt für die Ausstattung des Bezirkes mit Kartenwerken. Das amtliche Liegenschaftskataster gibt Auskunft zu allen Flurstücken und Gebäuden mit ihren räumlichen Abgrenzungen.

    Informationen zum Stadtentwicklungsamt

  • Steuerungsdienst mit Finanzen und Personal

    Die Organisationseinheit Steuerungsdienst mit Finanzen und Personal gliedert sich in die folgenden Fachbereiche:

    Personalservice

    Unser Personalservice ist eine interne Serviceeinheit für alle Ämter, Serviceeinheiten und sonstigen Organisationseinheiten des Bezirksamts Steglitz-Zehlendorf von Berlin. Wir gewinnen neue Dienst- sowie Nachwuchskräfte für das Bezirksamt und betreuen und verwalten alle unsere Dienstkräfte. Wir übernehmen auch die Stellenplanung, Stellenwirtschaft. Unser Ziel ist es, Stellen optimal zu besetzen, Personal zu halten und es zu entwickeln.

    Eine detaillierte Aufgabenbeschreibung erhalten Sie hier!

    Steuerungsdienst

    Im Steuerungsdienst mit den Arbeitsgruppen Controlling, Organisations- und Geschäftsprozessmanagement beraten und unterstützen Sie das Bezirksamt und jedes seiner Mitglieder sowie alle Ämter und Serviceeinheiten durch die Wahrnehmung von abteilungsübergreifenden Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben. Das umfasst ein großes Spektrum von Aufgaben von der Beratung in Organisationsangelegenheiten über die Informationssicherheit und die Korruptionsprävention bis zur tarif- und beamtenrechtlichen Bewertung der Aufgabengebiete der Dienstkräften des Bezirksamts.

    Im Geschäftsprozessmanagement untersuchen und optimieren Sie die Geschäftsprozesse des gesamten Bezirksamtes. Sie wirken bei der Digitalisierung mit. Die Digitalisierung ist die Grundvoraussetzung für die kommende E-Akte.

    Im Zivil- und Katastrophenschutz planen Sie für besondere Notfallsituationen und Einsatzlagen, stellen Sie die Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen sicher und übernehmen Sie Aufgaben im bezirklichen Krisenstab.

    Darüber hinaus ist der Steuerungsdienst für die Kosten- und Leistungsrechnung, das Berichtswesen und für das Finanzcontrolling zuständig.

    Informationen über den Steuerungsdienst

    Finanzservice

    Sie arbeiten lieber mit Zahlen? Dann ist der Einsatz im Finanzservice mit der Ermittlung des bezirklichen Finanzbedarfs und der daraus resultierenden Aufstellung des Bezirkshaushaltsplans das Richtige für Sie. Sie überwachen und begleiten die Bewirtschaftung des Bezirkshaushaltsplans, um bei Abweichungen ggf. korrigierend eingreifen zu können. Darüber hinaus stellen Sie die bezirkliche Investitionsplanung für einen Fünf-Jahres-Zeitraum auf. Diese Planung beinhaltet im Wesentlichen die vom Bezirksamt geplanten Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie die investiven Beschaffungen. Im Bereich Kassenwesen gehören die Buchführung und der gesamte Zahlungsverkehr des Bezirksamts zu Ihren Aufgaben.

    Informationen über den Finanzservice

  • Straßen- und Grünflächenamt

    Das Straßen- und Grünflächenamt hat insgesamt etwa 370 Mitarbeitende einschl. Auszubildende

    Fachbereich Tiefbau

    Der Fachbereich Tiefbau sorgt mit seinen Mitarbeitenden für einen verkehrssicheren Zustand des in seiner Zuständigkeit liegenden öffentlichen Straßenlandes, das eine Länge von ca. 625 km und eine Fläche von ca. 950 ha aufweist.
    Dies ist das zweitgrößte Straßennetz der Berliner Bezirke. Der Fachbereich Tiefbau unterhält die Straßen, Wege und Plätze, überwacht deren Zustand, plant und baut sie neu, genehmigt Leitungsverlegungen und kümmert sich um Gehwegüberfahrten, um neue Anlagen für die Radfahrenden und zu Fuß Gehenden und um das Straßenzubehör.

    Informationen über den Fachbereich Tiefbau (Homepage des Fachbereiches Tiefbau)

    Fachbereich Grünflächen

    Der Fachbereich Grünflächen ist für über 900 ha öffentliches Grün im Südwesten Berlin zuständig und sorgt mit seinen Mitarbeitenden kontinuierlich dafür, dass Steglitz-Zehlendorf seinen Ehrentitel „der grüne Bezirk“ zu recht trägt.
    Insgesamt kümmert sich der Fachbereich um die vielfältigen Aufgaben des Bauens und der Unterhaltung des öffentlichen Grüns im Bezirk, das sich aus Parkanlagen, Spiel- und Bolzplätzen, landeseigenen Friedhöfen, mehr als 60.000 Straßenbäumen, Sportplätzen, Kleingartenanlagen und Außenflächen von Schulen und anderen Einrichtungen der Bezirksverwaltung zusammensetzt.

    Informationen über den Grünflächen Fachbereich

    Fachbereich Verwaltung

    Der Fachbereich Verwaltung beinhaltet die drei Arbeitsgruppen Tiefbau- und Grünflächenverwaltung, Friedhofsverwaltung und die Straßenverkehrsbehörde.
    Die Hauptaufgaben der Tiefbau- und Grünflächenverwaltung umfassen die vielfältigen und abwechslungsreichen Tätigkeiten wie die Verwaltung der öffentlichen Straßen und Grünanlagen, die Bearbeitung der Miet-, Pacht- und Nutzungsverträge, die Grundstücksbewirtschaftung, die Widmung, Einziehung und Benennung von Straßenland sowie die Sondernutzung des öffentlichen Straßenlandes.
    Die Friedhofsverwaltung ist zuständig für die zehn landeseigenen Friedhöfe, bei denen der Bestattungsbetrieb, die Nutzungsrechtsvergabe an Grabstätten und die Verwaltung der Grabstellen die Hauptaufgaben darstellen.
    Die bezirkliche (untere) Straßenverkehrsbehörde ist zuständig für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs. Sie ordnet dauerhafte oder vorübergehende Verkehrsmaßnahmen im Nebenstraßennetz an, erteilt Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnisse nach der Straßenverkehrs-Ordnung (z. B. für Märkte, Veranstaltungen, Schankvorgärten), entscheidet über Schwerbehindertenparkplätze, Handwerkerparkausweise sowie Ausnahmen von der Parkraumbewirtschaftung.

    Informationen Fachbereich Verwaltung

    Zentrale Dienste

    Die Arbeitsgruppe Zentrale Dienste kümmert sich um das Personal des Straßen- und Grünflächenamtes.
    Vorrangig geht es dabei um die personellen Angelegenheiten der Mitarbeitenden und Auszubildenden des Amtes, Personalorganisation und Stellenbesetzungsverfahren, aber auch um die Arbeitssicherheit und Erteilung von Auskünften an alle Mitarbeitenden des Amtes. Des Weiteren ist die Gruppe für die Aufstellung des Haushaltes, Finanzangelegenheiten und die Kosten- und Leistungsrechnung der drei zuvor genannten Fachbereiche zuständig.

  • Umwelt- und Naturschutzamt

    Das Umwelt- und Naturschutzamt umfasst die Fachbereiche Untere Naturschutzbehörde, Umwelttechnik, Umweltverwaltung, Bodenschutz/Altlasten und Landschaftsplanung.

    Informationen zum Umwelt- und Naturschutzamtes

  • Wirtschaftsförderung und Invenstorenleitstelle

    Die Wirtschaftsförderung Steglitz-Zehlendorf ist der Partner in allen Bereichen des unternehmerischen Handelns; von der Gründung über die Unternehmensführung oder -erweiterung bis hin zur Unternehmensnachfolge.

    Wir beraten, vermitteln bei Fragestellungen zu Genehmigungen und Erlaubnissen zwischen Gewerbetreibenden und der Verwaltung und vermitteln die Kontakte, die zur Unternehmensführung benötigen werden.

    Darüber hinaus führen wir regelmäßig Projekte durch, die der Stärkung des Wirtschaftsstandortes Berlin-Südwest dienen.

    Unser Ziel ist es, den Wirtschaftsstandort Steglitz-Zehlendorf in seiner Vielfältigkeit zu erhalten und in seiner Attraktivität zu steigern.

    Hierzu führen wir auch zahlreiche Veranstaltungen durch, wie unsere Entdeckertouren, die Wirtschaftsgespräche Berlin-Südwest sowie zahlreiche wirtschaftsfördernde Aktionen mit den wichtigsten regionalen Akteuren des Berliner Südwestens.

    Informationen zur Wirtschaftsförderung