Sondernutzung von Straßenland für Steglitz-Zehlendorf

Straßencafé

Von einer Sondernutzung von Straßenland spricht man in den Fällen, in denen der Gebrauch des Straßenlandes (Straßen, Plätze, Wege) über das allgemein übliche Maß hinaus geht. Ein kurzfristiges Abstellen von Waren und Gegenständen zum Zwecke des Transports oder Verladens stellt daher ebenso wenig eine Sondernutzung dar, wie etwa das Herausstellen von Waren im Bereich von 1,5 m vor den Schaufenstern. Hierzu sind zwar keine Sondernutzungserlaubnisse erforderlich, jedoch ist darauf zu achten, dass keine Störung des Straßenbildes durch sperrige Gegenstände oder durch unordentliches Herausstellen von Waren, Behinderungen des Fußgängerverkehrs oder Ähnliches auftritt.

Hier eine beispielhafte Auflistung einzelner Sondernutzungsarten:

  • Zeitungskioske, Imbissstände, Einwurfschächte
  • Baustofflagerungen, Containeraufstellungen, Bauzäune und Bauwagen
  • Kabelbrücken, Autokräne
  • Straßenfeste, Filmaufnahmen, Trödelstände von Schulklassen, Trödelmärkte
  • Werbeanlagen
  • Herausstellen von Tischen und Stühlen

Hinweis

Kameramann

Antrag

Die Sondernutzung von Straßenland muss rechtzeitig beantragt werden. D.h. der Antrag sollte möglichst etwa 6 – 8 Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme bei der Behörde eingehen, damit eine rechtzeitige Bearbeitung erfolgen kann. In der Regel werden Sondernutzungserlaubnisse für ein Jahr erteilt und können wiederum auf Antrag verlängert werden. Ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis besteht jedoch nicht.

Baustelle

Hinweis

  • Ob und in welchem Umfang eine Sondernutzung vorliegt, ist nach Antragstellung im Einzelnen zu prüfen.
  • Sondernutzungen können in den Zuständigkeitsbereich des Ordnungsamtes fallen oder sind zwischen diesem und dem Tiefbauamt von der Zuständigkeit her abzustimmen.
  • Neben der Sondernutzungserlaubnis ist ggf. auch eine Ausnahmegenehmigung nach der StVO notwendig, die Sie bei der Straßenverkehrsbehörde bekommen.
Sammmelcontainer

Gebühren

Für Sondernutzungserlaubnisse werden Verwaltungs- und Sondernutzungsgebühren erhoben.

Antragsformulare Sondernutzung

Hier finden Sie die Sondernutzungsanträge

  • für temporäre oder dauerhafte Sondernutzungserlaubnisse, die nicht die Einrichtung von Baustellen betreffen. (z.B. Apotheken- und Fahnenmaste, Fundamente, Betonsockel, Großflächenwerbeanlagen, Erker, Balkone, etc. oder Baugerüste, Kranschwenkbereiche, temporäre Freileitungen, Lichterketten, Ausschmückungen oder Beflaggungen etc.)
    und
  • für Flächen des öffentlichen Straßenlandes zur Einrichtung von Baustellen.

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt – Formulare für Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland

Der Sondernutzungsantrag kann elektronisch gestellt werden oder als PDF-Datei ausgedruckt und ausgefüllt und unterschrieben per Brief oder Fax, bzw. während der Sprechzeiten persönlich einreicht werden.