Hinweise zur Übersendung elektronischer Dokumente mit qualifizierter Signatur des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf

Symbol zum Versenden von E-Mails

Für die Übermittlung elektronischer Dokumente, auch wenn sie mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, wird die elektronische Zugangseröffnung des jeweiligen Fachbereiches gemäß § 3a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz nur für folgende E-Mail-Adressen erklärt:

Eine wirksame Übermittlung verschlüsselter Dateien ist gegenwärtig ausgeschlossen.

Mehr Informationen darüber, was eine qualifizierte elektronische Signatur ist, wozu man sie benötigt und wie man sie erhält, finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.