Übernahme von Wohn- und Heizkosten - Fragen und Antworten

Der Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (z. B. Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) umfasst auch den Anspruch auf Übernahme von Wohnkosten. Es werden die soge-nannten tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung übernommen, wenn diese angemessen sind. Dieses Info-Blatt beantwortet häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit der Übernahme von Wohnkosten und erklärt einschlägige Begriffe. Um die Regelungen möglichst allgemeinverständlich erklären zu können, wurde die Darstellung auf wesentliche Punkte beschränkt. Bei Detailfragen zu Ihrem Einzelfall wenden Sie sich bitte an Ihr Sozialamt oder Jobcenter oder an spezialisierte Beratungseinrichtungen.

  • Der Berliner Härtefallfonds Energieschulden - Informationen zur Antragstellung

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Übernahme von Wohn- und Heizkosten - Fragen und Anworten

  • Übernahme von Wohn- und Heizkosten – Fragen und Antworten

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Wir stellen Ihnen den Flyer Der Berliner Härtefallfonds Energieschulden – Informationen zur Antragstellung in Papierform zur Verfügung.

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