Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in Gebärdensprache

Die Aufgaben des Bezirksamts

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Stand: 2020

Ein Bezirk in Berlin hat zwei Organe. Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) und das Bezirksamt. Deren Zusammenwirken regelt das bezirkliche Leben.

Die Bezirksverordnetenversammlung

In jedem Bezirk wird eine Bezirksverordnetenversammlung gewählt. Die Bezirksverordnetenversammlung wird für den gleichen Zeitraum wie das Abgeordnetenhaus gewählt. Die Wahlperiode dauert daher in der Regel fünf Jahre.

Die Bezirksverordnetenversammlung besteht aus 55 Mitgliedern, welche keine Berufspolitiker/innen sind, sondern Personen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren. Der Bezirksverordnetenvorsteher bzw. die Bezirksverordnetenvorsteherin leitet die BVV.

Die Bezirksverordnetenversammlung bestimmt die Grundlinien der Verwaltungspolitik des Bezirks im Rahmen der Rechtsvorschriften und der vom Senat erlassenen Verwaltungsvorschriften. Sie regt Verwaltungshandeln an durch Empfehlungen und Ersuchen, kontrolliert die Führung der Geschäfte des Bezirksamts, entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten und nimmt Wahlen, Abberufungen und Feststellungen vor. So wählt die Bezirksverordnetenversammlung die Mitglieder des Bezirksamts sowie die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und entscheidet u.a. über den Bezirkshaushaltsplan und über Bebauungspläne.

In Steglitz-Zehlendorf tagt die Bezirksverordnetenversammlung jeden dritten Mittwoch im Monat im Rathaus Zehlendorf. Dieses Plenum ist öffentlich.

In der Sitzung haben u.a. Einwohnerinnen und Einwohner im Rahmen einer Einwohnerfragestunde die Möglichkeit Fragen an das Bezirksamt zu stellen. Weiterhin werden dort kleine und große Anfragen der Bezirksverordneten vom Bezirksamt beantwortet und Beschlüsse durch Abstimmung der eingebrachten Anträge der Fraktionen sowie Vorlagen durch das Bezirksamt vorgenommen.

Mehr Informationen zu der BVV in Steglitz-Zehlendorf finden Sie
unter folgendem Link:

www.steglitz-zehlendorf.de/bvv-wissenswertes

Das zweite Organ, das Bezirksamt, nimmt an dieser Versammlung teil.

Das Bezirksamt

Das Bezirksamt ist das Verwaltungsgremium des Bezirks. Es besteht aus einer Bürgermeisterin bzw. einem Bürgermeister sowie vier Stadträtinnen/Stadträten. Eine Stadträtin/ ein Stadtrat übernimmt die Vertretung des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin.

Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister führt den Vorsitz im Bezirksamt. Sie/ er übt die Dienstaufsicht über die Bezirksstadträte aus. Weiterhin ist sie/er Mitglied im Rat der Bürgermeister. Nach außen repräsentiert sie/er den Bezirk.
Jede Stadträtin bzw. jeder Stadtrat erhält nach der Wahl einen Geschäftsbereich, der sich aus den verschiedenen Ämtern eines Bezirks zusammensetzt. Die größten Ämter sind bspw. Amt für Bürgerdienste, Jugendamt, Amt für Soziales, Gesundheitsamt, Ordnungsamt, Stadtentwicklungsamt, Umwelt- und Naturschutzamt, Schul- und Sportamt.
Zu den Aufgaben des Bezirksamts gehören u.a.:

  • die Vertretung des Landes Berlin in Angelegenheiten des Bezirks;
  • die Verteilung der Geschäftsbereiche unter die Mitglieder des Bezirksamts;
  • die Organisation des Bezirksamts;
  • die Entscheidung über Meinungsverschiedenheiten zwischen Mitgliedern des Bezirksamts;
  • Klärung vereinzelter Personalangelegenheiten;
  • Festlegung des Haushaltsplans
  • die Festsetzung von Bebauungsplänen, Landschaftsplänen und anderen baurechtlichen Akten;
  • die Wahrnehmung der Angelegenheiten, für die nicht die Zuständigkeit der Bezirksverordnetenversammlung begründet ist;
  • die Zusammenarbeit mit der BVV
  • die Zusammenarbeit mit dem Senat

Weiterhin bietet jeder Stadtrat bzw. jede Stadträtin persönliche Bürgersprechstunden an. Hier finden Sie die Termine:

www.steglitz-zehlendorf.de/buergersprechstunden

Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf tagt jeden Dienstag. Diese Sitzung ist nicht öffentlich. Die Ergebnisse zu öffentlichen Themen werden jedoch im Internet veröffentlicht.

Zusammenarbeit BVV und Bezirksamt

Die Bezirksverordnetenversammlung übt gegenüber dem Bezirksamt eine Kontrollfunktion aus. Richtet die Bezirksverordnetenversammlung eine Empfehlung oder ein Ersuchen an das Bezirksamt, so hat das Bezirksamt seine Maßnahmen der Bezirksverordnetenversammlung innerhalb von neun Monaten zur Kenntnis zu bringen. Soweit das Bezirksamt dem angeregten Verwaltungshandeln nicht nachkommt, hat das Bezirksamt die Gründe dafür mitzuteilen.
Das Bezirksamt unterrichtet rechtzeitig und umfassend die Bezirksverordnetenversammlung über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Weiterhin erstellt das Bezirksamt Vorlagen für die Bezirksverordnetenversammlung und führt die Beschlüsse der Bezirksverordnetenversammlung aus. Das Bezirksamt kann Beschlüsse der BVV beanstanden, wenn diese beispielsweise rechtswidrig sind.

Der Senat kann von einem Eingriffsrecht Gebrauch machen, wenn er im Einzelfall dringende Gesamtinteressen Berlins beeinträchtigt sieht. Das Eingriffsrecht beinhaltet:

  • Ein Informationsrecht (die Bezirke müssen nach Aufforderung Auskünfte und Berichte erteilen)
  • Ein Weisungsrecht (Einzelweisungen können erteilt werden)
  • Ein Eintrittsrecht (das zuständige Senatsmitglied kann eine Angelegenheit an sich ziehen)