Kleine Anfrage - KA-005/VIII  

 
 
Nummer:KA-005/VIIIEingang:02.12.2016
Eingereicht durch:von Neumann, Nickel
Weitergabe:02.12.2016
Fraktion:Gruppe BündnisgrüneFälligkeit:23.12.2016
Antwort von:BzStR WirtSGBeantwortet:21.12.2016
Parlament:BezirksverordnetenversammlungErledigt:21.12.2016
  Erfasst:21.12.2016
  Geändert:
 
Betreff:Zu Grundstück Alt-Kaulsdorf 74-78
Anlagen:
Anfrage Herr von Neumann PDF-Dokument
Antwort BzStR WirtSG PDF-Dokument
   

Kleine Anfragen Eingangstext

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist der Bezirk oder der Senat zuständig für die Waldausweisung?

 

  1. Welche Zuarbeiten hat das BA geleistet für die Waldausweisung?

 

  1. Sieht das BA Möglichkeiten, den Kauf rückgängig zu machen?

 

  1. Sieht das BA Möglichkeiten, die Waldausweisung rückgängig zu machen?

 

Kleine Anfragen Antworttext

Zu o.g. Kleinen Anfrage möchte ich Ihnen folgende Antwort geben:

 

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Ist der Bezirk oder der Senat zuständig für die Waldausweisung?

 

Zuständige Verwaltungsberde ist die Behörde Berliner Forsten.

 

Welche Fläche Wald ist, richtet sich nach dem Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft der Bundesrepublik Deutschland (BWaldG) in Verbindung mit dem Gesetz zur Erhaltung und Pflege des Waldes von Berlin (LWaldG). Wald im Sinne dieser Gesetze ist jede mit Forstpflanzen bestockte Grundfläche.

 

 

  1. Welche Zuarbeiten hat das Bezirksamt geleistet für die Waldausweisung?

 

Keine. Die Fläche ist auch ohne Zuarbeit in Luftbildern seit mindestens 1985 als Wald erkennbar, sie ist bestockt mit u.a. den Baumarten Eiche, Kastanie, Linde, Esche und Ahorn.

 

 

  1. Sieht das Bezirksamtglichkeiten, den Kauf rückgängig zu machen?

 

Diese Beurteilung kann nur durch den Eigentümer vorgenommen werden.

Am 04.09.2013 bot das Bezirksamt den Grundstückseigentümern an, sie bei der Rückabwicklung des Kaufs zu unterstützen, da die Wahrscheinlichkeit, das Vorhaben umzusetzen, auf Grund der geltenden Gesetze, Rechtsverordnungen, festgesetzten und im Prozess befindlichen Planungen als sehr gering einschätzt wird.

 

 

  1. Sieht das Bezirksamtglichkeiten, die Waldausweisung rückgängig zu machen?

 

Zurzeit liegt zu dieser Frage eine Klage der Grundstückseigentümer gegen die zuständige Behörde Berliner Forsten vor. Das Bezirksamt beabsichtigt nicht, außerhalb seiner Zuständigkeit zu Verfahren anderer Berliner Behörden Stellung zu nehmen.

 

 

 

Johannes Martin

1

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Bezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Kontakt

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin

Büro der Bezirksverordnetenversammlung

Leiterin:
Anne Nentwich, BVV L

Postanschrift:
12591 Berlin