Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Schriftzug auf den Boden gesprüht kein Mensch ist illegal

Leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten.

Maßgebliche rechtliche Grundlagen sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Grundsicherung für Arbeitsuchende/ SGB II) und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (Sozialhilfe/ SGB XII).

Voraussetzung:

Umfang der Leistungen

Die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz umfassen unter anderem folgenden notwendigen Bedarf:

  • Ernährung
  • Unterkunft und Heizung
  • Kleidung
  • Gesundheitspflege
  • Gebrauchs- und Verbrauchsgüter des Haushalts
  • erforderliche und unaufschiebbare Leistungen bei Krankheit
  • erforderliche Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt
  • Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket

Erforderliche Unterlagen

  • Personal- und Aufenthaltsdokumente
  • Meldebestätigung
  • Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise zum Beispiel:
    • kapitalbindende Versicherungen (Lebensversicherung, Sterbegeldversicherung, Bestattungsvorsorge und ähnliches)
    • Sparkonten
    • Grundstücke
    • Immobilien
    • Wertgegenstände
    • Kraftfahrzeuge
  • Kontoauszüge, lückenlos der letzten drei Monate
  • Nachweis gegebenenfalls sonstiger notwendiger Bedarfe

Der Umfang der benötigten Unterlagen, insbesondere Einkommens- und Vermögensnachweise, richtet sich nach den Besonderheiten des Einzelfalls.

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