Gemäß § 312g Abs. 1 BGB steht Verbrauchern bei Fernabsatzverträgen
grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht jedoch kein Widerrufsrecht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
Der Grund für diese Ausnahme ist, dass mit Buchung ein Platz für Sie reserviert ist, der bei einem Widerruf nicht sicher anderweitig vergeben werden kann.
Dies ist bei allen Angeboten der Berliner Volkshochschulen der Fall – als Verbraucher bzw. als teilnehmende Person an Angeboten der Berliner Volkshochschulen haben Sie daher kein Widerrufsrecht.
Jedoch gewähren die Berliner Volkshochschulen umfangreiche
Stornierungsmöglichkeiten: Sie können Buchungen in der Regel bis 14 Tage nach der Buchung kostenfrei stornieren. Ausnahmen bestehen bei Stornierungen kurz vor der Veranstaltungs- oder Prüfungsbeginn.
Näheres regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Nr. 11.