Nahverkehrsplan für den Berliner Nordosten

Schilder der U-Bahn und S-Bahn sowie der Tram

Der Berliner Nahverkehrsplan (NVP) ist Grundlage für eine Weiterentwicklung des Öffentlichen Personennahverkehrs. Er beinhaltet verschiedene Ziele und Maßnahmen für konkrete Zeiträume. Auch für den Berliner Nordosten sind Vorhaben geplant, die den ÖPNV noch komfortabler und attraktiver machen sollen.

Anfang 2019 wurde der Berliner Nahverkehrsplan für die Jahre 2019 bis 2023 beschlossen. Er ist die Grundlage für die Weiterentwicklung einer attraktiven, stadtverträglichen und dauerhaft klimafreundlichen Mobilität im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). In den Blick genommen werden dabei die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung, die Anbindung neuer Wohnstandorte sowie Angebote für Arbeitspendler*innen aus dem und in das Berliner Umland.

Busse, S-Bahnen und Straßenbahnen sollen besser aufeinander abgestimmt werden

Wesentliche Inhalte des Nahverkehrsplans 2019 bis 2023

Mit dem Nahverkehrsplan 2019 bis 2023 sollen drei Hauptziele für die strategische Entwicklung des ÖPNV in Berlin realisiert werden:

  • Mobilitätsgewährleistung im Sinne der Daseinsvorsorge und Sicherung der sozialen Funktion des ÖPNV in einem dynamischen Umfeld.
  • Steigerung des ÖPNV-Marktanteils im Gesamtverkehrsmarkt (Modal Split) zur Sicherung des Klimaschutzes und der Stadtverträglichkeit des Verkehrs in einer wachsenden Stadt und in der Hauptstadtregion.
  • Sicherung und Ausbau der systemspezifischen Vorteile des ÖPNV bei Umwelt- und Klimaschutz, Gesundheit und Verkehrssicherheit.

In der wachsenden Stadt muss der öffentliche Personennahverkehr mitwachsen, um die Herausforderungen moderner Mobilität in der Großstadt zu bewältigen. Wichtigstes Ziel des Nahverkehrsplans ist daher ein qualitativ und quantitativ attraktives Angebot mit Verkehrsdiensten des ÖPNV. Dazu gehören insbesondere:

  • die Attraktivitätssteigerung des Angebots im Bestandsnetz: Bei allen Verkehrsmitteln erfolgen Taktverdichtungen und, sofern weitere Kapazitäten nötig sind, Einsätze größerer Fahrzeuge bzw. längerer Züge.
  • die Erweiterung des ÖPNV-Netzes auch zur Erschließung von Neubaugebieten.
  • ein neuer Attraktivitätsstandard: die Ausweitung des 10-Minuten-Taktes.
  • der Ausbau des Stadt-Umland-Verkehrs: Taktverdichtungen bei Schienen- und Busverbindungen, neue Expressbuslinien, verbesserte Anschlüsse.
  • die Entwicklung und Erprobung flexibler Bedarfsverkehre, um Angebotslücken zu schließen.
  • ein umfassendes Angebot zur Anbindung des Flughafens BER, insbesondere mit dem SPNV (S-Bahn und Eisenbahnregionalverkehr).
  • die betriebs- bzw. unternehmensübergreifende Anschlussplanung, insbesondere abends und im Nachtverkehr.

Zur Umsetzung dieser Angebotsstrategie muss umfassend in neue Schienenfahrzeuge investiert werden. Der Nahverkehrsplan zeigt auf, in welchem Umfang diese Investitionen in S- und U-Bahn-Züge sowie Straßenbahnfahrzeuge (auch über 2023 hinaus) erforderlich sind.
Neben konkreten Sollvorgaben für Pünktlichkeit, Regelmäßigkeit und Zuverlässigkeit des Öffentlichen Personennahverkehrs wird künftig auch die Kapazität (Fahrzeugtyp und Zuglänge) in den Vereinbarungen mit den Verkehrsunternehmen vorgegeben. Auch die Anforderungen an die Fahrgastinformation (insbesondere im Störungsfall sowie bei Ersatzverkehr) wird zukünftig erhöht. Im Personenbeförderungsgesetz ist 2022 als Zieljahr für einen vollständig barrierefreien ÖPNV festgelegt. Dieses Ziel kann nicht abschließend erreicht werden. Dennoch legt der NVP die Basis für den strukturierten und systematischen Abbau vorhandener Barrieren, insbesondere bei Bushaltestellen. Ziel dieser Maßnahmen ist eine Mobilitätsgarantie für Menschen mit Behinderungen, um deren vollständige Teilhabe am ÖPNV zu sichern. Aus Umwelt- und Klimaschutzgründen sowie zur Lärmminderung soll der ÖPNV auf Schiene und Straße ab dem Jahr 2030 mit nicht-fossilen Antriebsenergien laufen. So werden beispielsweise die herkömmlichen Fahrzeuge nach und nach durch Elektrobusse ersetzt.

Erstmals ist ein ÖPNV-Bedarfsplan Anlage des Nahverkehrsplans. Darin wird der Bedarf für Maßnahmen zur Infrastrukturentwicklung auch jenseits der Laufzeit des NVP aufgezeigt und in einen zeitlichen Realisierungsrahmen bis 2035 eingeordnet. Der erforderliche Investitionsbedarf wird nicht nur für den Neubau von Schienenverkehrsinfrastruktur, sondern auch für die Modernisierung und Ertüchtigung vorhandener Anlagen sowie für Schienenfahrzeuge dargestellt.

Beteiligungsverfahren

Für die Fortschreibung des Nahverkehrsplans hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz ein gesetzliches Beteiligungsverfahren initiiert und umgesetzt. Im Rahmen dieses Verfahrens sind insgesamt 46 Stellungnahmen von Berliner Bezirken, Verkehrsunternehmen, benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern, Verbänden, Vertreter*innen mobilitätseingeschränkter Menschen, Fahrgast- und Umweltverbänden sowie weiteren institutionellen Akteuren eingegangen. Hinzu kamen 20 Stellungnahmen von Privatpersonen und weitere 33 inhaltlich und teils auch textlich identische Schreiben zur Verlegung einer Buslinie.

Die Fachöffentlichkeit wurde über zwei Fachveranstaltungen mit Diskussions- und Arbeitsgruppen einbezogen. Zu speziellen Fragen der Barrierefreiheit wurden zudem zwei weitere Workshops mit Verbänden und Institutionen gemäß § 8 Abs. 3 PBefG durchgeführt.

Konkrete Maßnahmen für den Nordosten Berlins

Mit dem Blankenburger Süden könnte ein neues Wohnquartier im Nordosten Berlins entstehen. Dieses muss dann jedoch sinnvoll an den Öffentlichen Personennahverkehr angebunden werden und so die klimafreundliche und preiswerte Mobilität vor Ort garantieren. Hierzu laufen aktuell verschiedene Untersuchungen. Zudem gibt es bereits ganz konkrete Vorhaben als Teil des Nahverkehrsplans.

Bei den Schienenverkehrsmitteln, insbesondere S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn, sind beispielsweise nachfragegerechte Taktverdichtungen und Kapazitätserweiterungen durch größere Fahrzeuge auf dem bestehenden Netz geplant. Darüber hinaus wird es auch neue Strecken geben.

Das S-Bahn-Angebot wird durch zusätzliche Zuggruppen und den Einsatz längerer Züge auf stark frequentierten Strecken verbessert (siehe Kapitel V.3 des Nahverkehrsplans).

Konkret sind für den Nordosten vorgesehen:

  • Züge mit 8 statt 6 Wagen auf den Ringbahnlinien in Nordosten Berlins S41 und S42;
  • Züge mit 8 statt 6 Wagen auf der Tageszuggruppe der S2 (Fahrten zwischen Buch und Lichtenrade);
  • Züge mit 6 statt 4 Wagen auf der Linie S8 zwischen Blankenburg und Zeuthen/Grünau;
  • Züge mit 6 statt 4 Wagen auf der Linie S85;
  • eine weitere S-Bahn-Linie ist zwischen Buch und Grünau (im Nahverkehrsplan als S6 bezeichnet, aktueller Planungsname S86). Damit bestehen ab Blankenburg sechs statt drei direkte Fahrtmöglichkeiten pro Stunde in Richtung östliche Ringbahn/Ostkreuz.
  • Die Planung eines 10-Minuten-Taktes der Linie S2 zwischen Buch und Bernau ist Bestandteil des Projektes i2030. Hierfür sind Ausbauten der Infrastruktur erforderlich. Die S2 fährt bis zum letzten Berliner Bahnhof im 10-Minuten-Takt, danach eingleisig im 20-Minuten-Takt zu den Bahnhöfen in Brandenburg. Die wesentlichen Ausbaumaßnahmen an der Infrastruktur sowie die Bestellung der zusätzlichen Zugfahrten müssen durch das Land Brandenburg erfolgen.
  • Die Verlängerung der S75 über Wartenberg in Richtung Karower Kreuz ist Bestandteil des Projekts i2030.

Im U-Bahn-Verkehr soll durch eine Verdichtung des Takts auf der U-Bahn-Linie U2 nach Pankow vom heutigen 4-Minuten-Takt zu einem 3,3-Minuten-Takt eine höhere Platzkapazität geschaffen werden (siehe Kapitel V.4 des Nahverkehrsplans).

Im Straßenbahnnetz soll die Linie M2 bis zum S-Bahnhof Blankenburg verlängert werden. Hierbei ist auch eine Taktverdichtung vorgesehen. Bisher fährt die Linie M2 in der Innenstadt vom Alexanderplatz bis zur Haltestelle Am Steinberg im dichten Takt (Hauptverkehrszeit alle 5 Minuten, Nebenverkehrszeit alle 6 bis 7 Minuten, Schwachverkehrszeit alle 10 Minuten). Zwischen Am Steinberg und Heinersdorf besteht ganztägig nur ein 20-Minuten-Takt, weil die Strecke eingleisig ist und die Nachfrage aufgrund der derzeitigen Bebauungsstruktur geringer ist. Mit der Anpassung der Bebauungsstruktur und der geplanten Verlängerung der Linie M2 zum S-Bahnhof Blankenburg soll die Eingleisigkeit beseitigt werden und der dichte Takt grundsätzlich auf der gesamten Strecke, d.h. bis zum S-Bahnhof Blankenburg, angeboten werden.

Außerdem ist der Neubau einer Straßenbahn-Querverbindung vom Bahnhof Pankow über das sogenannte Krieger-Areal und Heinersdorf zum Pasedagplatz nach Weißensee geplant.

In Zusammenhang mit der möglichen Neubebauung in Blankenburg und weiteren Wohnungsbauprojekten im Nordosten wird auch das Busnetz an den steigenden Bedarf angepasst. Das Busnetz ergänzt dabei das Schnellbahn- und Straßenbahnnetz und wird mit den Netzerweiterungen und Wohnbauprojekten ggf. auch grundsätzlicher hinsichtlich Linienführungen und Taktdichten überarbeitet. Hierbei sollen entsprechend der Vorgaben des Nahverkehrsplans verstärkt 10- statt 20-Minuten-Takte angeboten werden und das M-Liniennetz und Expressbusnetz erweitert werden.