Anlieger*innen und ihr Eigentum im Blankenburger Süden

Blankenburger Süden

Sobald Infrastrukturmaßnahmen geplant werden, fragen sich die Menschen vor Ort, was das konkret für sie bedeutet. Deshalb bindet die Verkehrsverwaltung Bürgerinnen*innen in den Prozess ein und informiert transparent und umfassend.

Wenn neue Wohnanlagen gebaut, ein Infrastrukturkonzept erstellt oder Straßenbahntrassen diskutiert werden, fragen sich Anlieger*innen, welche Folgen das für sie haben würde. Oft fallen Begriffe wie „Enteignung“, „Verdrängung“ und „Wertminderung“ bei Informationsveranstaltungen oder Bürger*innensprechstunden. So möchten auch die Menschen im Osten Pankows wissen, was die aktuell diskutierten Vorhaben – vom Bau mehrerer Wohnungen bis hin zur neuen Straßenbahntrasse – für sie bedeuten. Hierzu informieren die Senatsverwaltungen vollumfänglich und transparent.

Zum jetzigen Zeitpunkt laufen im sogenannten Projektgebiet im Pankower Osten noch die Vorbereitenden Untersuchungen für das neue Stadtquartier „Blankenburger Süden“. In diesem frühen Stadium gibt es zwar erste planerischen Erkenntnisse, die das Eigentum vor Ort betreffen. Rechtsverbindliche Maßnahmen hierzu bekommen aber erst mit dem Beschluss einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (frühestens ab 2021) ihre juristische Grundlage.

Grundsätzlich gilt: Enteignungen kommen gemäß der Verfassung nur bei einem dringenden und weit überwiegenden Gemeinwohlinteresse sowie bei vollem Wertausgleich – in Härtefällen nur bei geeigneten Kompensationen zur Sicherung der Existenz – in Frage. Vor einer Enteignung müssen grundsätzlich alle „milderen Mittel“ wie Ankauf, Flächentausch, Verlagerung, Umlegung und vertragliche Regelungen zur Gestaltung von Einzelfällen zur Durchsetzung des Gemeinwohls angewendet werden.

Auf dieser Seite sowie im Rahmen einer späteren Informationsveranstaltung halten wir Sie gerne hierzu auf dem Laufenden.