Für den Nordosten Pankows wurde mit den bisherigen Verkehrs- und Machbarkeitsuntersuchungen von der Verkehrsverwaltung geprüft, ob die geplanten Infrastrukturvorhaben verkehrlich notwendig und sinnvoll sowie grundsätzlich technisch machbar und wirtschaftlich sind. Erst, wenn alle diese Kriterien erfüllt sind, gibt es die Voraussetzung für einen Senatsbeschluss. Aus diesen Untersuchungen gehen planerisch zu bevorzugende Varianten hervor. Nach den notwendigen Senatsbeschlüssen (städtebauliche Entwicklungsmaßnahme und verkehrliche Infrastruktur) gehen diese Varianten in die eigentlichen Planungsverfahren über. In diesen werden die rechtssicheren Grundlagen für die Planfeststellungsverfahren bzw. B-Planverfahren erarbeitet.
Erst in den weiteren Planungsschritten ab 2021 werden tatsächliche Trassenverläufe für den Pankower Nordosten abschließend bestimmt. Damit wird dann auch die Frage der Grundstücksbetroffenheiten näher beleuchtet. Im Rahmen der weiteren formellen Planverfahren ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Aber auch schon davor informiert die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz die Bürger*innen über die aktuellen Planstände und bietet ihnen Möglichkeiten, sich einzubringen.