Kostenübernahme von Verhütungsmitteln

Die Kosten für Verhütungsmittel (Kondome auch ohne Rezept) können übernommen werden, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nach dem Sozialgesetzbuch XII nicht überschritten werden. Dies kann beispielsweise Schülerinnen, Auszubildende, Studentinnen, arbeitslose Frauen und Frauen mit niedrigem Familieneinkommen betreffen

Diese Regelung gilt nur für in Berlin gemeldete Bürgerinnen ab dem 22. Lebensjahr.

Hinweis zu den gesetzlichen Regelungen für Frauen unter 22 Jahren

Von der Kostenübernahme ausgenommen sind Frauen unter 22 Jahren. Frauen bis zum 21. Lebensjahr einschließlich erhalten verschreibungspflichtige Verhütungsmittel als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse; ggf. unter Zuzahlung einer Rezeptgebühr für ab 18-jährige Frauen.

Prüfung des Anspruchs in den Zentren für sexuelle Gesundheit
Die Bewilligung des Antrags auf Kostenübernahme kann nur bei Vorsprache (ggf. bei Wiedervorsprache auch durch eine von Ihnen schriftlich bevollmächtigte Person) geschehen. Das Rezept darf bei Antragstellung nicht eingelöst sein.

Marzahn-Hellersdorf
Janusz-Korczak-Str. 32
12627 Berlin
Tel.: 90293-3655

Charlottenburg-Wilmersdorf
Hohenzollerndamm 174
10713 Berlin
Tel.: 90291-6870

Friedrichshain-Kreuzberg
Urbanstr. 24
10967 Berlin
Tel.: 90298-8363

Mitte (Standort Wedding)
Ruheplatzstr. 13
13347 Berlin

Steglitz-Zehlendorf
August-Viktoria-Krankenhaus
Rubensstr. 125, Haus 30, 4. OG
12157 Berlin

Es werden ärztliche Beratungen zu allen Methoden der Empfängnisverhütung durchgeführt. Auf Wunsch sind eine Untersuchung und das Einlegen von Langzeitverhütungsmitteln (z.B. Spirale/ Verhütungsstäbchen) möglich. Diese Angebote sind für Bürgerinnen mit nachweislich geringem Einkommen kostenlos.

Folgende Unterlagen sind zur Prüfung des Anspruchs mitzubringen:

  • Rezept des Arztes über das verordnete Verhütungsmittel
    (das Rezept darf vorher nicht in der Apotheke eingelöst sein)
  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • alle aktuellen Einkommensnachweise
    Bei gemeinsamer Lebensführung sind auch die Einkommensnachweise des Partners vorzulegen (z.B. Verdienstbescheinigung)
    ggf. vollständige Bescheide über Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II,
    Grundsicherung, AsylLG, Rente, Wohngeld, BAföG, BAB
    Nachweise über Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeldzuschlag, Kindergeld, Elterngeld, usw.
  • ggf. Ausbildungsnachweis (z.B. Studienbescheinigung, Schülerausweis, Ausbildungsvertrag etc.
  • Falls vorhanden, Nachweise über Vermögen
  • Mietvertrag und Nachweis der aktuellen Mietkosten (z.B. Kontoauszug)

Bei Bezug von ALG II, Sozialhilfe oder AsylbLG bitte nur das Rezept, aktuellen vollständigen Bescheid und Personalausweis/Pass mit Meldebescheinigung vorlegen.