Die Musikschule gewährt für Entgelte über einem Betrag von 25 € im Monat eine Entgeltermäßigung in Höhe von 30% bis 70 % je nach Ermäßigungsgrund gemäß den aktuellen Ausführungsvorschriften über Entgelte an den Musikschulen Berlins (AV MSE 2025).
Voraussetzung ist eine schriftliche Beantragung mit allen erforderlichen Angaben sowie die Einreichung aller notwendigen Belege. Die Dauer der Ermäßigung richtet sich nach der Gültigkeitsdauer der eingereichten Nachweise, beträgt jedoch maximal 12 Monate. Danach ist eine eigenständige Neubeantragung erforderlich.
Jeder Unterrichtsvertrag kann nur einmal ermäßigt werden.
Die Antragsteller:innen sind dazu verpflichtet, alle die Ermäßigung betreffenden Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Sollten die Voraussetzungen für eine Ermäßigung nicht mehr gegeben sein, wird die Bewilligung entsprechend auch vor Ablauf der ursprünglich gewährten Frist widerrufen. Entgangene Entgelte werden ab Zeitpunkt des Widerrufs nachgefordert.
Der Unterrichtsvertrag wird über die volle Entgelthöhe geschlossen. Der Wegfall einer Ermäßigung begründet kein Sonderkündigungsrecht.