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Opferschutz
Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen von politisch-extremistischer Gewalt, Antisemitismus, Rassismus und anderen Formen der Diskriminierung
Maßnahmen zum Schutz von Betroffenen sind sehr wichtig. In dem Handlungsfeld „Opferschutz“ werden daher bauliche Sicherungsmaßnahmen oder sonstige Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen sowie in Härtefällen Sachschäden und Umzugskosten zur Unterstützung von Betroffenen politisch-extremistischer Gewalt und Diskriminierungen finanziert. Hierfür ist eine Richtlinie erarbeitet worden, die Ende Juli 2020 in Kraft getreten ist und in der überarbeiteten Fassung vom März 2021 den Betroffenen bereitgestellt wird. Für die Maßnahmen sind jährlich eine Million Euro vorgesehen. Gefördert werden bauliche Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Türen, Fenster, Rollläden, Einbruchschutzfolien, Einbruchmeldeanlagen, Überwachungsanlagen und Umzugskosten oder sonstige Schutz- bzw. Sicherungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 50.000 €. Im einzelnen Härtefall können Sachschäden oder Umzugskosten mit einem einmaligen Zuschuss bis zu einer Höhe von 5.000 € gewährt werden. Anträge können von Privatpersonen, gemeinnützigen und religiösen Einrichtungen, Vereinen, Initiativen und deren Trägern bzw. Trägerinnen gestellt werden, wenn sie von politisch-extremistischer Gewalt, Rassismus, Antisemitismus und weiteren Diskriminierungen betroffen oder bedroht sind.
Die entsprechende Richtlinie sowie die Anträge und das mehrsprachige Merkblatt zur Antragsstellung finden Sie nachfolgend.
Richtlinie der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Schutz von Betroffenen politisch-extremistisch motivierter Gewalt aus dem Unterstützungsfonds
Richtlinie der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Schutz von Betroffenen politisch-extremistisch motivierter Gewalt aus dem Unterstützungsfonds
PDF-Dokument (462.1 kB) - Stand: März 2021
Merkblätter zum Antragsverfahren in verschiedenen Sprachen (in alphabetischer Reihenfolge)
Hinweis:
Die Richtlinie der Landeskommission Berlin gegen Gewalt zum Schutz von Betroffenen politisch-extremistisch motivierter Gewalt aus dem Unterstützungsfonds wurde vor kurzem überarbeitet. Die Merkblätter zum Antragsverfahren werden aktuell angepasst.
Antragsformulare
Antrag als gemeinnützige oder religiöse Einrichtung, Verein oder Initiative und deren Trägerin bzw. Träger
PDF-Dokument (488.1 kB) - Stand: März 2021
Vordruck Rechtsgeschäftliche Vertretungsvollmacht
PDF-Dokument (210.2 kB) - Stand: Dezember 2020
Informationen zum Datenschutz
Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person (Artikel 13 DSGVO)
PDF-Dokument (415.2 kB)
Überblick über das Antragsverfahren
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Kontakt
Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Dienstsitz:
Martin-Hoffmann-Str. 16
12435 Berlin
Postanschrift:
Klosterstraße 47
10179 Berlin