Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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Der Schutz der persönlichen Belange der Bürgerinnen und Bürger ist dabei oberste Pflicht. Dies erfordert zur Mit- und Zusammenarbeit in den überwiegenden Fällen die Zustimmung der Bürgerin bzw. des Bürgers und die schriftliche Genehmigung zur Datenfreigabe. Aus diesem Grunde bitten wir um Verständnis, dass Anfragen – wie etwa Interviews, Auskünfte zu Bearbeitungsvorgängen, Film- und Fotoaufnahmen – nur unter Berücksichtigung der Datenschutzbestimmungen des Bundes bzw. des Landes Berlin beantwortet werden können.

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