Datenschutz im Jobcenter

Datenschutzwolke mit Datenschutzbegriffen

Sie haben Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten zu Datenauskünften und Anfragen Ihres Jobcenters?

Ihre erste Ansprechpartnerin ist die behördliche Beauftragte für den Datenschutz vor Ort im Jobcenter. Diese ist mit der Arbeit im Jobcenter vertraut und kann sofort Auskunft geben.

Die behördliche Datenschutzbeauftragte ist weisungsfrei und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Dies betrifft sowohl Ihre Identität als auch alle weiteren Umstände, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zulassen.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen zum Datenschutz an folgende E-Mail-Adresse:

Jobcenter-Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf.Datenschutz@jobcenter-ge.de

Datenschutz

BfDI

Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) erläutert Ihnen Ihre Rechte als Antragsstellerin und Antragststeller auf Leistungen gemäß des SGB II. BfDI

Datenerhebung

  • Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und 14 DSGVO für das SGB II

    PDF-Dokument (274.9 kB)
    Dokument: Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf