Berechtigungsnachweis
Die Ausstellung von Berechtigungsnachweisen endet am 30. September 2024. Danach werden von Deinem Jobcenter keine Berechtigungsnachweise mehr ausgestellt. Was dann?
VBB-Kundenkarte Berlin S:
Sie haben noch eine gültige VBB-Kundenkarte? Perfekt! Diese können Sie bis zum Ende der Laufzeit nutzen.
Wenn Sie noch eine VBB-Kundenkarte haben möchten, dann heißt es schnell sein: Bis zum 30. November 2024 können Sie noch eine neue VBB-Kundenkarte beantragen.
Sie haben keine VBB-Kundenkarte oder sie läuft aus? Dann gilt:
Bürgergeldbescheid als Nachweis:
Bis zum 30. Juni 2025 können Sie Ihren aktuellen und geschwärzten Bürgergeldbescheid als Nachweis für das Berlin-Ticket S nutzen. Es reicht auch eine Kopie Ihres Bescheides.
Dafür wichtig: Schreiben Sie ab 1. Januar 2025 nicht mehr Ihre BG-Nummer, sondern Ihren vollständigen Vor- und Nachnamen auf das Berlin-Ticket S. Der Name auf dem Ticket muss dabei mit dem Namen im Bürgergeldbescheid übereinstimmen.
Bürgergeldbescheid schwärzen:
Sie können fast alle Angaben in Deinem Bescheid unkenntlich machen. Nur die folgenden Angaben dürfen Sie nicht schwärzen:
Kopfbogen
Überschrift/Betreff
Name und Vorname der Person, die den Bürgergeldbescheid verwendet
Bedarfsgemeinschaftsnummer (BG-Nummer) und persönliche Kundennummer
Bewilligungszeitraum
Wichtig für alle Kinder und Jugendlichen:
Die Angebote aus Kultur, Sport, Bildung und Freizeit sind von dieser Änderung nicht betroffen und können weiter vergünstigt genutzt werden. Hierfür einfach den Bürgergeldbescheid vorzeigen.
Sie haben Fragen dazu? Wir beraten Sie gerne.