Arbeit und Ausbildung
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Das vorrangige Ziel der Grundsicherung für Arbeitsuchende besteht darin, erwerbsfähige Leistungsberechtigte bei der Beendigung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unterstützen.
Der Einsatz der Arbeitskraft zur Erzielung von Einkommen steht hierbei im Mittelpunkt der Bemühungen, die vorübergehende Notlage zu beenden bzw. zu verringern.
Gemeinsam mit Ihrer Integrationsfachkraft erarbeiten Sie wesentliche Schirtte und Ziele Ihrer Zusammenarbeit und halten diese in einem Kooperationsplan fest. Kommt es bei der Erstellung oder Fortschreibung zu Meinungsverschiedenheiten, so kann ein Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.
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