Kooperationsplan
Der neue Kooperationsplan: Worum geht’s?
Die Grundidee des neuen Kooperationsplans ist denkbar einfach: Der Kooperationsplan schafft für die Leistungsberechtigten und die Integrationsfachkräfte eine gemeinsame Orientierung über das Ziel und die wesentlichen Schritte der Zusammenarbeit. Er ist möglichst konkret, kurz und übersichtlich abzufassen. Der Kooperationsplan ist verbindlich im Sinne einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit, aber er ist nicht rechtlich verbindlich – in keinem Fall. Deshalb enthält er keine Rechtsfolgenbelehrung und wird nicht unterschrieben.
Funktioniert die Zusammenarbeit mit der/dem Leistungsberechtigten auf der Grundlage des Kooperationsplans, erfolgen weder Einladungen, noch Zuweisungen in Maßnahmen, noch Vermittlungsangebote mit Rechtsfolgenbelehrung. Für Eigenbemühungen, als Teil des Kooperationsplans, gilt dies natürlich ebenso. Wenn alles gut läuft, gibt es keinen Grund daran etwas zu ändern – und dies wird weit überwiegend der Fall sein.
Die Mitwirkung ist dabei ständig zu überprüfen. Unterbleibt die Mitwirkung im Einzelfall (z.B. Nicht-Antritt einer Maßnahme ohne wichtigen Grund oder fehlende Eigenbemühungen), ist die/der Leistungsberechtigte zur Mitwirkung mit einer Rechtsfolgenbelehrung aufzufordern. Der Kooperationsplan bleibt auch in diesem Fall – weiterhin rechtlich unverbindlich -bestehen. Zudem ist es immer das Ziel, zu einer Zusammenarbeit ohne Rechtsfolgenbelehrung zurückzukehren. Sollte kein Kooperationsplan zustande kommen, erfolgen grundsätzlich alle Aufforderungen zur Mitwirkung mit Rechtsfolgenbelehrung.
Die Quintessenz des Kooperationsplans lautet: Qualität in der Integrationsarbeit entsteht im konkreten Zusammenwirken von Jobcenter und Leistungsberechtigten. Der Kooperationsplan soll dies künftig erleichtern, indem er diese Zusammenarbeit rechtlich entlastet und es ermöglichen soll, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: Einen zielführenden Integrationsprozess zu verwirklichen.
Zum Flyer: Mein Kooperationsplan – Gemeinsam. Planen. Handeln. Gestalten. (PDF, Stand 27.06.2023, Barrierefreie Version)
Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf
- Tel.: (030) 5555 32 2222
- Fax: (030) 5555 32 6993
- E-Mail E-Mail Kontakt
Anliegen und Terminbuchung
jobcenter-digital oder die Jobcenter-App
- Berlin
Öffnungszeiten
Montag | 08:00 – 12:30 Uhr |
Dienstag | 08:00 – 12:30 Uhr |
Mittwoch | mit Terminvereinbarung |
Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr (ab 13:00 Uhr für Berufstätige und Maßnahmeteilnehmer*innen) |
Freitag | 08:00 – 12:30 Uhr |
- Berlin
Servicecenter
Montag bis Donnerstag | 08:00 – 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 – 14:00 Uhr |
- Berlin
- Tel.: (030) 5555 32 2222