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Langzeitarbeitslose
Unter dem Titel MitArbeit hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zwei neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt geschaffen.
Einfach gesagt, handelt es sich überwiegend um Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber.
Eingliederung von Langzeitarbeitslosen
Über den beiliegenden Flyer haben Sie die Möglichkeit potentielle Arbeitgeber kurz und knapp über die Fördermöglichkeiten zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen nach §16e Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGBII) zu informieren. Hinsichtlich der Frage, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, berät Sie gern Ihr zuständiger Arbeitsvermittler / Arbeitsvermittlerin.
Interessierte Arbeitgeber können das Jobcenter am einfachsten über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren. Für die Aufnahme einer Stelle in unserem System wird beiliegender Vermittlungsauftrag benötigt.
Teilhabe am Arbeitsmarkt
Über beiliegenden Flyer haben Sie die Möglichkeit potentielle Arbeitgeber kurz und knapp über die Fördermöglichkeiten zur Teilhabe am Arbeitsmarkt nach §16i Sozialgesetzbuch – Zweites Buch (SGBII) zu informieren. Hinsichtlich der Frage, ob Sie für eine Förderung in Frage kommen, berät Sie gern Ihr zuständiger Arbeitsvermittler / Arbeitsvermittlerin.
Interessierte Arbeitgeber können das Jobcenter am einfachsten über folgende E-Mail-Adresse kontaktieren. Für die Aufnahme einer Stelle in unserem System wird beiliegender Vermittlungsauftrag benötigt.
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Fahrverbindungen
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U-Bahn Linie 7 |
Mierendorffplatz | |
(Fußweg über Kaiserin-Augusta-Allee) | |
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Bus Linie M27 |
Goslarer Platz |