Das Bildungs- und Teilhabepaket für einkommensschwache Familien und Alleinerziehende wurde zum 1. August 2019 erweitert; die Antragstellung ist zukünftig einfacher.
Ab 1. August 2019 wird das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) erweitert. Es besteht aus Geld- und Sachleistungen und steht allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren zu, die Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII oder dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten bzw. deren Eltern, wenn sie Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen.
Zukünftig gelten alle Leistungen aus dem BuT automatisch als mitbeantragt, sobald man den allgemeinen Antrag auf Lebensunterhaltsleistungen („Bürgergeld-Antrag“) gestellt hat. Mit der vereinfachten Regelung bei der Antragstellung für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket gehören gesonderte Anträge für Schulausflüge und Klassenfahrten zukünftig genauso der Vergangenheit an, wie eine Beantragung zum Zuschuss fürs Schulmittagessen.
Hier die Änderungen auf einen Blick:
- Erhöhung des Betrages für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 Euro auf 150 Euro je Kind. Die Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben steigen von monatlich 10 Euro auf monatlich 15 Euro je Kind, damit wird es Kindern und Jugendlichen erleichtert, in der Freizeit, bei Spiel, Sport und Kultur mitzumachen
- Wegfall der Eigenanteile der Eltern bei gemeinschaftlicher Mittagsverpflegung und Schülerbeförderung. Das bedeutet, es gibt für alle anspruchsberechtigten Kinder ein kostenloses, warmes Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege.
- Anspruch auf angemessene Lernförderung für Schülerinnen und Schüler bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule – auch ohne, dass die Versetzung akut gefährdet ist.