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Service von A bis Z

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Von A wie Altersermäßigung bis Z wie Zuverdienst

210 Stichworte
Abmahnung, Altersermäßigung Lehrkräfte, Amtsärzt*in, Angebotsvorsorge, Anrechnungsstunden, Anträge / Antragsfristen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsbefreiung Arbeitnehmer*innen / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Arbeitsunfall, Arbeits- bzw. Dienstunfall Mittagspause, Arbeitszeit außer Lehrkräfte, Arbeitszeit für Lehrkräfte, Arbeitszeugnis, Arztbesuch, Attest bei Arbeitsunfähigkeit / Attestpflicht, Auflösungsvertrag, Augenuntersuchung auch für Lehrkräfte, Auslandschuldienst, Ausschlussfrist Angestellte, AZK-Tage Lehrkräfte, Beanstandungsrecht, Befristete und PKB-Verträge, Beihilfe individuell / pauschal Beamte, Beihilfesatzänderung Beamte, Beitreibungskostenpauschale, Belohnung und Geschenke, Bereitschaftsstunden, Berufserfahrung, Beschwerdemanagement, Betriebsarzt, Betriebspsychologin, Beurlaubung Beamte, BGM-Pool, Bildschirmarbeitsplatzbrille, Bildungsurlaub / Bildungszeit, Bögertage / Unterrichtsfreie Tage für Lehrkräfte, Brennpunktschulen ab BuT-Anteil von 80%, Coaching, Datenschutz, Dienstbefreiung Beamte, Dienstbesprechungen, Dienst-Email, Dienstfähigkeit Beamte, Dienstjahr Beamte / Dienstjubiläum, Dienstliche Beurteilung Lehrkräfte, Dienstreisen / Dienstreisekostenerstattung / Stornokosten, Dienstunfall, Dienstweg, Dienstzeitverlängerung, Eingruppierung Grundschullehrkräfte, Eingruppierung PU, Einstellungsuntersuchung, Eintägige schulische Veranstaltungen, Elternzeit, Entfristung, Ermäßigungsstunden, Erwerbsminderung, Fahrlässigkeit, Ferienarbeitstage, Ferienregelung, Firmenticket, Förderliche Zeiten, Förderzentren, Formulare, Fortbildungen, Frauenförderplan / Frauenvertretung, Funktionsstellen, Fürsorgepflicht de Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung – GBU, Geltendmachung, Gesamtkonferenz / Geschäftsordnung der Gk, Geschäftsverteilungsplan, Geschenke, Gesundmelden, Gewaltvorfälle, Gewaltprävention, Gewerkschaften, Grundgehalt Beamte

H, I, J

  • Haftung gegenüber Dritten
  • Hamburger Modell
    • ermöglicht nach einer Krankheit den schrittweisen Wiedereinstieg in die Tätigkeit an der Schule.
    • Der von Ihrem Arzt erstellte Wiedereingliederungsplan muss von der Personalstelle genehmigt werden (die Bearbeitung kann bis zu 6 Wochen dauern). Erst danach erfolgt die Arbeitsaufnahme.
    • Es gelten unterschiedliche Regelungen für Arbeitnehmer*innen und Beamt*innen.
      PR-Info Hamburger Modell für Angestellte / Hamburger Modell für Beamte
  • Hauptstadtzulage

    PR-Info zur Hauptstadtzulage

    Hauptstadtzulage und Funktionsstelleninhaber*innen
    Am 16.02.2022 hatte eine Beschäftigte (E15) die Zahlung der Hauptstadtzulage in 1. Instanz erfolgreich eingeklagt. Die Senatsbildungsverwaltung ging in Berufung. Am 12.04.2023 wurde die Klage in der 2. Instanz abgewiesen.

    [Urteil: Az 56Ca 4530/21 ; Az 12 Sa 513 /22]

  • Hinausschieben des Ruhestandes
    Rechtsgrundlage: Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes in der Überleitungsfassung für Berlin v. 21.6.2018.
    • Bei Hinausschieben des Ruhestandes wird ein Zuschlag in Höhe von 20 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gewährt [§43 (1)].
    • Bei Hinausschieben des Ruhestandes in Teilzeit wird zusätzlich ein Teil des erdienten Ruhegehaltes gezahlt, der Anteil entspricht der Teilzeitquote (bei einer 1/3 Stelle bekommt man 1/3 des Ruhegehaltes) [§ 43 (2)].
    • Die Altersermäßigung bekommt man weiterhin.
    • Erfolgt gem. § 38 LBG max. um 1 Jahr, höchstens bis zum vollendeten 68. Lebensjahr.
  • Hitzefrei
  • Höhergruppierung
    • Sie werden in der höheren Entgeltgruppe derjenigen Stufe zugeordnet, in der Sie mind. so viel verdienen, wie in Ihrer bisherigen Entgeltgruppe, mindestens jedoch der Stufe 2.
      Das Gehalt nach der Höhergruppierung ist um einen sogenannten Garantiebetrag höher als das Gehalt vorher.
      Bei Fragen können Sie sich gern an uns wenden.
    • Die Stufenlaufzeit beginnt mit der Höhergruppierung neu. Nur bei Höhergruppierung aus Stufe 1 nimmt man die bisher zurückgelegten Monate mit.
    • Im Zusammenhang mit der Höhergruppierung kann sich die Höhe des Weihnachtsgeldes (Jahressonderzahlung) vermindern.
  • Höhergruppierung (LUK)
    Lehrkräfte mit Ausbildung als „Lehrkraft für untere Klassen“ ohne Bewährungsfeststellung:
    • Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahme, Start: 1.9. 2020 (Angebot richtet sich auch an Kolleg*innen, die langjährig als Erzieher*in tätig und erst ab 2016 als Lehrkraft tätig waren).
    • Teilnahmebestätigung bei Personalstelle einreichen.
    • Bei Vorliegen der Voraussetzungen, u.a. 6-jährige Tätigkeit im Schulsystem nach 1991 erfolgt Höhergruppierung in E11/A12.
    Spätestens 6 Monate nach Ende der Qualifizierung Einreichen folgender Unterlagen bei der Senatsverwaltg. / Stellenz. II E 1.3 bzw. II E 1.4:
    • o.g. Teilnahmebestätigung und
    • Antrag auf Anerkennung der Befähigung für den Laufbahnzweig der Lehrkraft mit dem Lehramt an Grundschulen nach § 8a BLVO.

    Es gibt eine Sperrfrist von einem Jahr nach der Höhergruppierung in E11/A12. Wenn alle Anträge befürwortet wurden und alle laufbahn- und beamtenrechtlichen sowie stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Höhergruppierung in E 13 / A 13.

    Erfolgt d. Höhergruppierung in E11/E13 trotz Erfüllung der o.g. Voraussetzungen nicht, fragen Sie per E-Mail bei der Personalstelle nach. Hilft das nicht, wenden Sie sich an uns.

    Nachfragen an: holger.rink@senbjf.berlin.de

  • Impfung

    Wird eine Impfung laut individueller Gefährdungsbeurteilung empfohlen, muss der Arbeitgeber sie anbieten.

  • Inklusion

    Bei Beratungsbedarf zur Inklusion können Sie sich an das SIBUZ wenden.

  • IT-Nutzungsordnung

    Auf der Internetseite der Berliner Senatsverwaltung
    wird den Schulen eine Muster – IT-Nutzungsordnung zur Verfügung gestellt, die vom Datenschutzbeauftragten Herrn Mielke geprüft worden ist.
    Gemäß der Muster-Nutzungsordnung werden die besuchten Internetseiten kontrolliert.
    Hr. Mielke hat dazu folgende näheren Erklärungen gemacht: Die Kontrolle führt die/der IT-Administrator*in (das ist eine externe Person, oder ein/e Kollegin), diese/r ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Speicherfrist beträgt üblicherweise 2 Wochen. Danach werden alle Aufzeichnungen über besuchte Internetseiten gelöscht. Die Kontrolle erfolgt stichprobenartig (Empfehlung:1x/Schulhalbjahr). Die Kontrolle ist nötig, weil sichergestellt werden muss, dass keine „verbotenen“ Internetseiten (z.B. Pornographie) besucht werden.
    Die IT-Nutzungsordnung muss von der Schulkonferenz beschlossen werden.
    Wir empfehlen, ggf. bei der Schulleitung nachzufragen, wann der Beschluss gefasst wurde.
    Die Beschäftigten nehmen die IT-Nutzungsordnung nur zur Kenntnis.
    Datenschutzbeauftragter

  • Jahresgespräch
  • Jahressonderzahlung / "Weihnachtsgeld" ab 2022
  • Jubiläumszuwendung

Klassenfahrten, Klassenfahrten ins Ausland, Klassenleitertätigkeit, Kollegiale Fallberatung, Konferenzteilnahme, Kostenerstattung, Krankengeldzuschuss, Krankheit des Kindes, Krankheit im Urlaub / in den Ferien, Krankenversicherung Arbeitnehmer*innen, Krankmeldung, Krisenteam, Kündigungsfrist, Landesverwaltungsamt, Lehrerausfallversicherung, Leiterbenutzung, Lohnfortzahlung bei Krankheit Arbeitnehmer*innen, Masernimpfschutz, Medikamentengabe, Mehrarbeit Lehrkräfte, Mehrarbeit Lehrkräfte, freiwillig, Mehrarbeitsvergütungsverordnung, Mentor*innen, Mentor*innen bei bbVd, Mentor*innenfortbildung, Mindesturlaub, Minusstunden Erzieher*innen, Minusstunden Lehrkräfte, mittelbare pädagogische Arbeit, Nachzahlungen, Nebentätigkeit, Notfallpläne, Pädagogische Verantwortung, Pausen, Pensionsberechnung, Pension und Rente, Pensionierung, Pensionierung vorzeitig, Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit, Pensionierungsalter, Personalakte, Personalstelle, Personalversammlung, Pflege von Angehörigen, PKB – Personalkostenbudgetierung, Praktikum, Prämien und Zulagen, Präsenzzeiten, Präventionsgespräch, PU – Pädagogische Unterrichtshilfen, Psychologische Beratung, Raumtemperatur, Reha- Maßnahmen, Remonstration Beamte, Rente Arbeitnehmer*innen, Rentenanspruch Beamte, Rente VBL, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Ruhegehaltssatz, Ruhezeiten, Rückforderungen, Sabbatical, Samstagsarbeit, Samstag schulfrei, Schadenersatzanspruch, Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers, Schülerfahrten, Schulrecht, Schulsekretär*innen, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, SIBUZ, Sonderurlaub Arbeitnehmer*innen, Sonderurlaub Beamte, Sonn- und Feiertage, Springstunden, Stillen während der Arbeitszeit, Stressbewältigung, Stufenvorweggewährung außer LK, Stufenlaufzeit, Verkürzung außer LK, Stundenaufstockung, Supervision, Teildienstfähigkeit resp. begrenzte Dienstfähigkeit Beamte, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitkonzept der Schule, Teilzeitbeschäftigung / Entlastung bei Lehrkräften, Überlastungsanzeige, Überstunden außer Lehrkräfte, Umsetzungen pädagogisches Personal, Umzug, Unfallanzeige, Unfallkasse Berlin, Urlaub / Erzieher*innen, Betreuer* innen, Urlaub bei Mutterschutz/Elternzeit, Urlaub Beschäftigte in der Ferienregelung, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Urlaubsanspruch bei Teilzeit, Urlaubsübertragung, Urlaubsübertragung Lehrkräfte, VBL, Verbeamtung, Verfügungsstunden, Verletzungen, Versetzung in ein anderes Bundesland, Vorübergehende Erhöhung der Pension, Weihnachtsgeld, Weisungsrecht, Weiterbildung berufsbegleitend, Werktag, Widerspruch, Wunschvorsorge, Zurückbehaltungsrecht, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit außer LK, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit LK, Zuverdienst für Pensionäre

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