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PR-Mitglieder / Personalversammlung / PR-Arbeit / Verbeamtung / Kooperation / Infobriefe / Wahlen / Podcast

Von A wie Altersermäßigung bis Z wie Zuverdienst

210 Stichworte
Abmahnung, Altersermäßigung Lehrkräfte, Amtsärzt*in, Angebotsvorsorge, Anrechnungsstunden, Anträge / Antragsfristen, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitsbefreiung Arbeitnehmer*innen / Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Arbeitsunfall, Arbeits- bzw. Dienstunfall Mittagspause, Arbeitszeit außer Lehrkräfte, Arbeitszeit für Lehrkräfte, Arbeitszeugnis, Arztbesuch, Attest bei Arbeitsunfähigkeit / Attestpflicht, Auflösungsvertrag, Augenuntersuchung auch für Lehrkräfte, Auslandschuldienst, Ausschlussfrist Angestellte, AZK-Tage Lehrkräfte, Beanstandungsrecht, Befristete und PKB-Verträge, Beihilfe individuell / pauschal Beamte, Beihilfesatzänderung Beamte, Beitreibungskostenpauschale, Belohnung und Geschenke, Bereitschaftsstunden, Berufserfahrung, Beschwerdemanagement, Betriebsarzt, Betriebspsychologin, Beurlaubung Beamte, BGM-Pool, Bildschirmarbeitsplatzbrille, Bildungsurlaub / Bildungszeit, Bögertage / Unterrichtsfreie Tage für Lehrkräfte, Brennpunktschulen ab BuT-Anteil von 80%, Coaching, Datenschutz, Dienstbefreiung Beamte, Dienstbesprechungen, Dienst-Email, Dienstfähigkeit Beamte, Dienstjahr Beamte / Dienstjubiläum, Dienstliche Beurteilung Lehrkräfte, Dienstreisen / Dienstreisekostenerstattung / Stornokosten, Dienstunfall, Dienstweg, Dienstzeitverlängerung, Eingruppierung Grundschullehrkräfte, Eingruppierung PU, Einstellungsuntersuchung, Eintägige schulische Veranstaltungen, Elternzeit, Entfristung, Ermäßigungsstunden, Erwerbsminderung, Fahrlässigkeit, Ferienarbeitstage, Ferienregelung, Firmenticket, Förderliche Zeiten, Förderzentren, Formulare, Fortbildungen, Frauenförderplan / Frauenvertretung, Funktionsstellen, Fürsorgepflicht de Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung – GBU, Geltendmachung, Gesamtkonferenz / Geschäftsordnung der Gk, Geschäftsverteilungsplan, Geschenke, Gesundmelden, Gewaltvorfälle, Gewaltprävention, Gewerkschaften, Grundgehalt Beamte, Haftung gegenüber Dritten, Hamburger Modell, Hauptstadtzulage, Hinausschieben des Ruhestandes, Hitzefrei, Höhergruppierung, Höhergruppierung – LUK, Impfung, Inklusion, IT-Nutzungsordnung, Jahresgespräch, Jahressonderzahlung / `Weihnachtsgeld` ab 2022, Jubiläumszuwendung

K, L

  • Klassenfahrten

    Für die Dauer der Klassenfahrt können Teilzeitkräfte mit unbefristetem Arbeitsvertrag einen Antrag auf Stundenaufstockung auf die volle Stundenzahl stellen (Dienstweg).

    Dienstreisekostenerstattung; Schülerfahrten

    PR-Info Dienstreisekostenerstattung bei Schülerfahrten

    PR-Info Schülerfahrten -Arbeitszeit und Bezahlung von Erzieher*innen, Betreuer*innen, PU und Sozialarbeiter*innen

  • Klassenfahrten ins Ausland

    Sie benötigen eine A1- Bescheinigung, mit der nachgewiesen wird, dass Sie weiterhin dem deutschen Recht unterliegen. Die Bescheinigung muss von der/dem Schulleiter*in beantragt werden (für gesetzl. Versicherte, bei der Krankenkasse; für privat Versicherte beim zuständigen Rentenversicherungsträger). Ohne A1-Bescheinigung drohen vor Ort hohe Bußgelder.

  • Klassenleitertätigkeit

    Es kann eine Anrechnungsstunde geben.
    PR-Info Anrechnungsstunden )
    [ § 79 SchulG]

  • Kollegiale Fallberatung
    • wird vom SIBUZ angeboten.
    • Erfahrungsaustausch in einer Gruppe von Kolleg*innen mit vergleichbarer beruflicher Situation.
    • Themen: z.B. Schüler*innen mit herausforderndem Verhalten, Konflikte mit Eltern.

    Siehe auch BGM-Pool

  • Konferenzteilnahme

    Lehrkräfte sind nur dann stimmberechtigt und zur Konferenzteilnahme verpflichtet, wenn sie mindestens 6 Stunden Unterricht pro Woche erteilen.
    Bei unausweichlichen Situationen sind Beschäftigte mit kleinen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen von Konferenzen oder sonstigen dienstlichen Veranstaltungen freizustellen.
    [ § 82 (1) Punkt 2 SchulG; Pkt. 5.1 FFPL 2017 – 2023, S.29]

  • Kostenerstattung
  • Krankengeldzuschuss
  • Krankheit des Kindes
  • Krankheit im Urlaub / in den Ferien

    Arbeitnehmer*innen (außer Lehrkräfte) haben unter folgenden Voraussetzungen Anspruch auf die Rückbuchung von Urlaubstagen als Resturlaub:
    Arztbesuch am 1. Tag d. Erkrankung und Vorlage eines ärztlichen Attests ab 1. Krankheitstag.
    Lehrkräfte: der Anspruch tritt erst ein, wenn der Urlaubsanspruch v. 30 Tagen unterschritten wird.
    2022 gab es z.B. 64 Ferientage (ohne Sa, So, Feiertage), damit entstünde der Anspruch erst, wenn man mehr als 34 Tage (6,5 Wo.) in den Ferien krank ist.
    Siehe auch Gesundmelden

  • Krankenversicherung (Arbeitnehmer*innen)
    Ausscheiden aus der Versicherungspflicht:
    • Wenn Sie die allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze (lag im Jahr 2024 bei 69.300 €) überschreiten, scheiden sie aus der Versicherungspflicht aus.
      Sie haben nun 2 Möglichkeiten:
      1. freiwilliger Verbleib in der gesetzlichen Versicherung,
      2. Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung.
        Beitragszahlung bei privater KV: Die Krankenkasse bucht den gesamten Beitrag direkt von Ihrem Konto ab, der Arbeitgeber zahlt Ihnen einen Zuschuss: i. d. R. 50 % des Beitrags.
        [ §§ 6 (4) 188 (4) SGB V ]
  • Krankmeldung
    • unverzüglich, am besten per E-Mail.
    • Bei der Krankmeldung ist die voraussichtliche Dauer der Erkrankung anzugeben.
    • Spätestens ab dem 4. Kalendertag benötigen Sie ein ärztliches Attest.

    Für gesetzlich Versicherte (Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte) gibt es seit dem 01.01.2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Sie müssen Ihrer Schulleitung (Sekretariat informieren) nur mitteilen, von wann bis wann Sie laut eAU krankgeschrieben sind, die Personalstelle ruft dann die eAU bei Ihrer Krankenkasse ab.
    Für privat Versicherte bleibt es vorerst bei dem bisherigen Verfahren. Sie müssen das ärztliche Attest spät. am 4. Kalendertag in der Schule vorlegen.
    PR-Info Krankmeldung

  • Krisenteam

    An jeder Schule muss ein Krisenteam gebildet werden.
    Aufgabe: Erarbeiten eines Maßnahmekatalogs zur Gewaltprävention (Bekanntmachen dieser Notfallpläne im Kollegium, gemeinsame Beratung zum Umgang mit einer akuten Krisensituation).
    Zusammensetzung: 5 -7 Personen, davon mind. 1 Mitglied der Schulleitung.
    Einberufung: alle 4 -8 Wochen und bei akuten Krisensituationen.
    Das SIBUZ bietet Fortbildungen zur Arbeit bzw. Einrichtung des Krisenteams an.

    PR-Info Gewaltvorfälle

  • Kündigungsfrist
    Beschäftigungszeit:
    • bis zu 6 Monaten (Probezeit): 2 Wochen zum Monatsende,
    • bis zu 1 Jahr: 1 Monat zum Monatsende,
    • über 1 Jahr: Kündigung muss generell zum Ende des Kalendervierteljahres erfolgen,
    • weniger 5 Jahre: 6 Wochen;
    • weniger 8 Jahre: 3 Monate;
    • weniger 10 Jahre: 4 Monate;
    • weniger 12 Jahre: 5 Monate;
    • mindestens 12 Jahre: 6 Monate.
      Bei beiderseitigem Einverständnis kann auch ein Auflösungsvertrag geschlossen werden.
      [ § 34 TVL]
  • Landesverwaltungsamt

    Postadresse: Landesverwaltungsamt Berlin,
    Pensionsstelle PS V, 10702 Berlin
    Wer direkt hinfahren möchte, findet das es am Fehrbelliner Platz 1,10707 Berlin.
    https://www.berlin.de/landesverwaltungsamt/versorgung/versorgungsbezuege/

  • Lehrerausfallversicherung

    …deckt die Kosten ab, wenn die Schülerfahrt abgesagt werden muss, weil d. Begleitperson aus einem versicherten Grund nicht teilnehmen kann.

  • Leiterbenutzung
    Voraussetzung für die Bunutzung von Leitern:
    • schriftliche Dienstanweisung durch Schulleitung,
    • Unterweisung in der Leiterbenutzung durch Schulleitung

    Quelle: E-Mail von C. Rodewald (UKB) an PR Spandau vom 15.03.2021.

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit (Arbeitnehmer*innen)
    • Erste 6 Wochen: volles Gehalt.
      Mehrere Krankschreibungen mit gleicher Krankheit: Lohnfortzahlung nur für insgesamt 6 Wochen, außer es liegen mind. 6 Monate zwischen den 2 Krankschreibungen (§ 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz), dann gibt es für jede Krankschreibung volle 6 Wochen Lohnfortzahlung.
    • Ab der 7. Woche: Krankenkasse zahlt ca. 70 % der Nettobezüge.
    • Arbeitgeber zahlt einen Zuschuss zum Krankengeld: dieser Krankengeldzuschuss gleicht die Differenz zwischen Brutto-Krankengeld und bisherigem Nettoeinkommen aus.
      Ab der 7. Krankheitswoche haben Angestellte damit grundsätzlich ihr bisheriges Nettoeinkommen, jedoch abzüglich der auf das Krankengeld zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge.
    • - Krankengeldzuschuss erhält man nur, wenn man mind. 1 Jahr beschäftigt ist. Er muss bei der Personalstelle formlos beantragt werden. Dem Antrag muss der Bescheid über die Höhe des Krankengeldes beigefügt werden (per Mail o. per Post).
    • Dauer der Zahlungen: bis zur 13. Woche (Beschäftigungszeit bis zu 3 Jahren); bzw. bis zur 39. Woche (Beschäftigungszeit über 3 Jahre).
    • Ansprüche können bis zu 3 Jahren rückwirkend geltend gemacht werden.
    • Gesundmeldung : Endet die Krankheit vor / in den
      Ferien bzw. vor / im Urlaub, so muss man sich gesund melden (per Mail an Schule und Personalstelle).
    • Dauer von Lohnfortzahlung + Krankengeldzuschuss ist auf 39 Wochen pro Kalenderjahr gedeckelt. Bsp.: Für Krankheit A hatte man 2 Wochen Lohnfortzahlung. Ist man im gleichen Kalenderjahr für Krankheit B 39 Wochen krankgeschrieben, endet d. Krankengeldzuschuss nach 37 Wochen.

    [siehe Thema Personalstelle; § 22 (3) TVL; SGB ]

Masernimpfschutz, Medikamentengabe, Mehrarbeit Lehrkräfte, Mehrarbeit Lehrkräfte, freiwillig, Mehrarbeitsvergütungsverordnung, Mentor*innen, Mentor*innen bei bbVd, Mentor*innenfortbildung, Mindesturlaub, Minusstunden Erzieher*innen, Minusstunden Lehrkräfte, mittelbare pädagogische Arbeit, Nachzahlungen, Nebentätigkeit, Notfallpläne, Pädagogische Verantwortung, Pausen, Pensionsberechnung, Pension und Rente, Pensionierung, Pensionierung vorzeitig, Pensionierung wegen Dienstunfähigkeit, Pensionierungsalter, Personalakte, Personalstelle, Personalversammlung, Pflege von Angehörigen, PKB – Personalkostenbudgetierung, Praktikum, Prämien und Zulagen, Präsenzzeiten, Präventionsgespräch, PU – Pädagogische Unterrichtshilfen, Psychologische Beratung, Raumtemperatur, Reha- Maßnahmen, Remonstration Beamte, Rente Arbeitnehmer*innen, Rentenanspruch Beamte, Rente VBL, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Ruhegehaltssatz, Ruhezeiten, Rückforderungen, Sabbatical, Samstagsarbeit, Samstag schulfrei, Schadenersatzanspruch, Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers, Schülerfahrten, Schulrecht, Schulsekretär*innen, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, SIBUZ, Sonderurlaub Arbeitnehmer*innen, Sonderurlaub Beamte, Sonn- und Feiertage, Springstunden, Stillen während der Arbeitszeit, Stressbewältigung, Stufenvorweggewährung außer LK, Stufenlaufzeit, Verkürzung außer LK, Stundenaufstockung, Supervision, Teildienstfähigkeit resp. begrenzte Dienstfähigkeit Beamte, Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitkonzept der Schule, Teilzeitbeschäftigung / Entlastung bei Lehrkräften, Überlastungsanzeige, Überstunden außer Lehrkräfte, Umsetzungen pädagogisches Personal, Umzug, Unfallanzeige, Unfallkasse Berlin, Urlaub / Erzieher*innen, Betreuer* innen, Urlaub bei Mutterschutz/Elternzeit, Urlaub Beschäftigte in der Ferienregelung, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Urlaubsanspruch bei Teilzeit, Urlaubsübertragung, Urlaubsübertragung Lehrkräfte, VBL, Verbeamtung, Verfügungsstunden, Verletzungen, Versetzung in ein anderes Bundesland, Vorübergehende Erhöhung der Pension, Weihnachtsgeld, Weisungsrecht, Weiterbildung berufsbegleitend, Werktag, Widerspruch, Wunschvorsorge, Zurückbehaltungsrecht, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit außer LK, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit LK, Zuverdienst für Pensionäre

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