Home PR Spandau / andere örtliche Personalräte
Unsere weiteren Rubriken:
PR-Mitglieder / Personalversammlung / PR-Arbeit / Verbeamtung / Kooperation / Infobriefe / Wahlen
Die/der Schulleiter*in kann Beschlüsse von schulischen Gremien beanstanden, die gegen a) Rechtsvorschriften b) Weisungen der Schulaufsichtsbehörde oder Schulbehörde oder c) allgemein anerkannte pädagogische Grundsätze oder Bewertungsmaßstäbe verstoßen.
[ § 70 SchulG ]
PR-Info Rechte von Beschäftigten mit befristeten bzw. PKB-Verträgen
*) Als komplettes HJ zählt auch, wenn der Vertrag spät. 2 Wo. nach dem 1. Schultag des HJ / SJ beginnt. Eine Vertragsunterbrechung in den Winterferien ist unschädlich.
[RdSchr. I Nr.27/ 1982, § 20 Abs. 2 – 4, TVL]
Eine Beihilfesatzänderung müssen Sie innerh. v. 6 Monaten Ihrer Krankenkasse in schriftl. Form mitteilen (Nachweis gut aufheben!). Kommt die Mitteilung nicht fristgerecht an, erhalten Sie einen neuen Vertrag, wobei die Beitragshöhe sich nach dem aktuellen Gesundheitszustand richtet.
Wann ändert sich der Beihilfesatz?
a) Sie bekommen ein 2. Kind: 50 % -> 70 %.
b) Ein Kind wird 25 Jahre alt -> Sie haben nur noch ein kindergeldberechtigtes Kind: 70 % -> 50 %.
c) Sie werden pensioniert: 50 % -> 70 %.
[§ 199 (2) Versicherungsvertragsgesetz]
Für jeden Monat, den der Arbeitgeber Ihnen zu wenig Gehalt zahlt, können Sie eine Beitreibungskostenpauschale von 40 € fordern (vgl. Geltendmachung)
[§ 288 Abs. 5 BGB]
Die Annahme von Gemeinschafts -geschenken der Eltern- oder Schülerschaft ist bis zu einem Wert von 50 EUR zulässig. Geschenke im Wert von über 30 € sind anzeigepflichtig (schriftl. Mitteilung an die Schulleitung).
[VV zur AV über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken, Punkt 1f, 26.3.16]
siehe Verfügungsstunden
PR-Info Springstunden
PR-Info Muster-Beschlussvorlage Springstunden für Gk
…in der von Ihnen ausgeübten Tätigkeit, die max. 6 Monate zurückliegt (“einschlägige B.”), wird auf d. Stufenlaufzeit angerechnet
a) voll (Berufserfahrung beim gleichen Arbeitgeber)
b) max. bis zur Stufe 3 (Berufserfahrung beim anderen Arbeitgeber)
Das Beschwerdemanagement ermöglicht schnelle und unbürokratische Problemlösungen.
Kontakt: Herr Markus Hartmann Tel.: 90227- 6030
Frau Dr. med. Bodil Petersen nimmt eine neutrale Position ein, hat also auch und vor allem die Interessen der Beschäftigten im Blick (im Gegensatz zur/m vom Arbeitgeber beauftragten Amtsärztin/-arzt).
Kontakt zum Arbeitsmedizinischen Dienst
Angebot: Analyse d. Stressfaktoren, Strategien zur Stressvermeidung; Erstgespräch: 60 Minuten
Kontakt
Der BGM-Pool (Betriebliches Gesundheitsmanagement) besteht aus 24 Fachkräften aus den Fachrichtungen Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Medizin, Unternehmens-/Organisationsberatung, Sprachwissenschaft. Eine Übersicht zu allen Angeboten stellen wir Ihnen auf Anfrage gern zur Verfügung.
Die Schule kann die Fachkräfte z.B. für Coaching, Seminare zu Stressbewältigungsstrategien, Supervision, Konfliktprävention u. kollegiale Fallberatung buchen.
Bei Tätigkeiten an einem Bildschirmarbeitsplatz: Arbeitgeber muss betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchung anbieten. Sie machen einen Termin mit der Betriebsärztin. Erweist sich dann eine Bildschirmarbeitsplatzbrille als nötig, muss der Arbeitgeber eine Augenarztuntersuchung ermöglichen und die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille vollständig tragen (vgl. auch DGUV-1 250-008 „Sehhilfen am Arbeitsplatz“; BVerwG-Urteil v. 27.2.03, 2C 2.02; PR- Info Schulsekretär*innen).
[§ 5, Anlage Teil 4 ArbMedVV]
Arbeitnehmer*innen, deren Arbeitsverhältnis mind. 6 Monate besteht, haben Rechtsanspruch auf 5 Arbeitstage Bildungszeit pro Kalenderjahr. Im Vorgriff auf den Bildungsurlaub im folgenden Kalenderjahr kann eine Zusammenlegung auf 10 Tage erfolgen.
Beamt*innen können für Bildungsmaßnahmen Sonderurlaub beantragen (12 Arbeitstage in zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren).
Wofür? Teilnahme an staatlich anerkannten Bildungsveranstaltungen.
PR-Info Bildungszeit
[BiZeitG; §§ 4, 6 SUrlVO ]
[§ 2a AZVO]
Lehrkräfte erhalten eine Brennpunktzulage.
Erzieher*innen: Die Höhergruppierung in S 8b ist derzeit ausgesetzt.
Erzieher*innen, die in die S 8b höhergruppiert worden waren, sind im Rahmen einer „Irrtumskorrektur“ in die S 8a „zurückgruppiert“ worden.
(BuT = Schüler*innen, die mit dem Programm Bildung und Teilhabe gefördert werden)
[§ 78a BBesG]
Coaching, Datenschutz, Dienstbesprechungen, Dienst-E-Mail, Dienstfähigkeit (B), Dienstjahr (B), Dienstliche Beurteilung, Dienstreisen, Dienstreisekostenerstattung, Dienstreise Stornokosten, Dienstunfall, Dienstweg, Dienstzeitverlängerung, Eingruppierung, Einstellungsuntersuchung, Eintägige schulische Veranstaltung, Elternzeit, Ermäßigungsstunden, Erwerbsminderung
Fahrlässigkeit, Ferienarbeitstage, Ferienregelung, Firmenticket, Förderzentren, Formulare, Fortbildungen, Frauenförderplan, Frauenvertretung, Funktionsstellen, Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung (GBU), Geltendmachung, Gesamtkonferenz, , Geschäftsverteilungsplan, Geschenke, Gesundmelden, Gewaltvorfälle, Gewaltprävention, Gewerkschaften, Grundgehalt (B)
Haftung gegenüber Dritten, Hamburger Modell, Hauptstadtzulage, Hinausschieben des Ruhestandes, Hitzefrei, Höhergruppierung, Impfung, Inklusion, IT-Nutzungsordnung, Jahresgespräch, Jahressonderzahlung (Weihnachtsgeld), Jubiläumszuwendung
Klassenfahrten, Klassenleitertätigkeit, Kollegiale, Fallberatung, Konferenzteilnahme, Kostenerstattung, Krankengeldzuschuss, Krankheit des Kindes, Krankheit im Urlaub / in den Ferien, Krankenversicherung, Krankmeldung, Krisenteam,, Kündigungsfrist, Landesverwaltungsamt, Leiterbenutzung, Lohnfortzahlung bei Krankheit (AN)
Masernimpfschutz, Medikamentengabe, Mehrarbeit, Mentor*innen, Mindesturlaub, Minusstunden, mittelbare pädagogische Arbeit, Nachzahlungen, Nebentätigkeit, Notfallordner
Pädagogische Verantwortung, Pausen, Pension, Pension und Rente, Pensionierung, Personalakte, Personalstelle, Personalversammlung, Pflege von Angehörigen, PKB – Personalkostenbudgetierung, Praktikum, Prämien und Zulagen, Präsenzzeiten, Präventionsgespräch, PU – Pädagogische Unterrichtshilfen, Psychologische Beratung
Raumtemperatur, Reha- Maßnahmen, Remonstration (Beamte), Rente, Rentenanspruch Beamte, Rente VBL, Ruhegehaltfähige Dienstbezüge, Ruhegehaltssatz, Ruhezeiten, Rückforderungen, Sabbatical, Samstagsarbeit, Samstag schulfrei
Schadenersatzanspruch, Schülerfahrten, Schulrecht, Schulsekretär*innen, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, SIBUZ, Sonderurlaub, Sonn- und Feiertage, Springstunden, Stillen während der Arbeitszeit, Stressbewältigung, Stufenvorweggewährung (außer LK), Stufenlaufzeitverkürzung (außer LK), Stundenaufstockung, Supervision, Teildienstfähigkeit resp. begrenzte Dienstfähigkeit (B), Teilzeitbeschäftigung, Teilzeitkonzept der Schule
Überlastungsanzeige, Überstunden (außer Lehrkräfte, z.B. Erzieher*innen), Umsetzungen (pädagogisches Personal), Umzug, Unfallanzeige, Unfallkasse Berlin, Urlaub, Urlaubsabgeltung, Urlaubsanspruch, Urlaubsübertragung
VBL, Verbeamtung, Verfügungsstunden, Verletzungen, Versetzung in ein anderes Bundesland, Vorübergehende Erhöhung der Pension, Weihnachtsgeld, Weisungsrecht, Weiterbildung (berufsbegleitend), Werktag, Widerspruch, Wunschvorsorge, Zurückbehaltungsrecht, Zulage bei Übernahme einer höherwertigen Tätigkeit, Zuverdienst für Pensionäre, Zu guter Letzt