Geschäftsordnung des Beirates für Menschen mit Behinderungen

Geändert im Juni 2007 auf der Grundlage des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglie-der der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen i. V. m. LGBG Drittes Gesetz zur Änderung vom 19. Juni 2006.

Grundsatz

Der Bezirksbeirat Treptow-Köpenick basiert auf den Grundgedanken des Landesgleichberechtigungsgesetzes vom Mai 1999 in der aktuellen Fassung und versteht sich als Gremium der Umsetzung dieses Gesetzes sowie der UN Behindertenrechtskonvention im Bezirk. Die aus dem Landes- und auch dem Bundesgleichberechtigungsgesetz resultierenden Forderun-gen von Menschen mit Behinderungen sollen durch den Bezirksbeirat vertreten und an die zuständigen Stellen mit der Forderung nach Umsetzung weitergeleitet werden.
Dabei besteht ein besonderer Schwerpunkt auf der Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen im Bezirk, frei von Ausgrenzung und Diskriminierung jeglicher Art.

Der/ Die Bezirksbürgermeister/in beruft die vorgeschlagenen Beiratsmitglieder sowie deren Stellvertreter namentlich.

Stellung

Der Bezirksbeirat setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Organisationen von Menschen mit Behinderungen bzw. deren Angehörigen mit den Schwerpunkten

  • Körperliche Behinderung
  • geistige und/oder seelische Behinderung
  • Sinnesbehinderungen,
  • chronische Erkrankungen
  • Angehörige

zusammen.

Behindertenpolitisch besonders engagierte Einzelpersonen, die bereits im Beirat mitgewirkt haben bzw. beratend tätig gewesen sind, können ebenfalls Mitglied werden.

Der Bezirksbeirat wird vom Bezirksbürgermeister/ der Bezirksbürgermeisterin als Arbeitsgremium zu seiner/ ihrer Beratung berufen. Der Bezirksbürgermeister/ Die Bezirksbürgermeisterin beauftragt die/ den Bezirksbeauftragte/n für Menschen mit Behinderung mit der kontinuierlichen Zusammenarbeit mit dem Bezirksbeirat.

Der Bezirksbürgermeister/ Die Bezirksbürgermeisterin stellt sicher, dass das Votum des Bezirksbeirates Gewicht im Bezirksamt erhält.

Der Bezirksbeirat für Menschen mit Behinderung Treptow-Köpenick wird von den Vertreterinnen und Vertretern der Verbände und Vereine sowie Selbsthilfegruppen und –organisationen, die in Treptow-Köpenick wirken, benannt. Es gilt das Mehrheitsprinzip.

Eine Mitgliedsorganisation kann per eigener Erklärung aus dem Beirat ausscheiden.

Aufgaben

Der Bezirksbeirat nimmt die Interessen behinderter Bürgerinnen und Bürger aus Treptow-Köpenick wahr.

Er erhält seine Informationen aus den eigenen Organisationen, aus Informationen Betroffener und über die/ den Bezirksbeauftragte/n für Menschen mit Behinderung.

Die/ Der Bezirksbeauftragte ist gehalten, Beschlüsse des Bezirksbeirates mit den zuständigen Gremien des Bezirksamtes zu beraten und einer Umsetzung bzw. Lösung zuzuführen.

Der Bezirksbeirat fasst Beschlüsse, gibt Anregungen, Stellungnahmen und Empfehlungen ab.

Befugnisse und Informationsrechte

Die Abteilungen des Bezirksamtes geben dem Bezirksbeirat zu seinen Anfragen Auskunft. Zu Beschlüssen, Anregungen, Stellungnahmen und Empfehlungen hat der Beirat einen Anspruch auf schriftliche Stellungnahmen durch die Fachabteilungen des Bezirksamtes.

Arbeitsinhalte

  • Teilhabe und Inklusion behinderter Menschen
  • Soziale Stellung einschließlich der Lebenswelt behinderter Menschen
  • Barrierefreiheit und Mobilität
  • Arbeit
  • Freizeit
  • Stadtplanung/ bauliche Belange

Vorsitz und Geschäftsführung

Ein stimmberechtigtes Beiratsmitglied übernimmt den Vorsitz.

Die Mehrheit der Beiratsmitglieder wählt die/ den Vorsitzende/n und den/ die Stellvertreter/in.

Die Geschäftsführung wird wahrgenommen von der/ dem Bezirksbeauftragten für Menschen mit Behinderung.

Die Geschäftsführung umfasst die Informationen an die Mitglieder, die Organisation und Vorbereitung und Protokollführung der Sitzungen sowie das Führen der Unterlagen.

Mitglieder

Der Beirat setzt sich aus insgesamt max. 16 Mitgliedern zusammen.

Mitglieder des Bezirksamtes können beratend an Sitzungen teilnehmen. Sie sollen dies durch Einladung oder auf eigenen Wunsch tun. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich, es sei denn, der Beirat entscheidet auf Antrag anders.

Die Beiratsmitglieder verpflichten sich zu regelmäßiger Teilnahme an den Sitzungen.

Sitzungsturnus

Die Sitzungen des Bezirksbeirates sollten alle 2 Monate stattfinden.

Es sollte immer ein fester Tag, Uhrzeit und Ort gewählt werden, es sei denn, die Mitglieder treffen sich zu anderen Vor-Ort-Terminen aus aktuellem Anlass.

Aufwandsentschädigung

Die Beiratsmitglieder erhalten für die ehrenamtliche Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung von 20 € je teilgenommener Sitzung bei max. 6 Sitzungen im Jahr und einem Ortstermin bei Bedarf.

Das Sitzungsgeld erhält das ordentliche Mitglied, bei dessen Abwesenheit der/ die Stellvertreter/in.

Amtsperiode

Die Amtsperiode des Bezirksbeirates umfasst die Wahlperiode des Bezirksamtes.

Beschlussfähigkeit

Der Beirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.

Jede stimmberechtigte Mitgliedsorganisation hat nur eine Stimme. Es gilt die einfache Mehrheit.

Änderungshistorie

Gefertigt im November 2002

Beschlossen in der AG Behindertenangelegenheiten am 26. November 2002

  1. Änderung im Juni 2007
  2. Änderung am 27.10.2009
  3. Änderung am 26.10. 2011
  4. Geändert am 24.04.2018