Der Bezirksbeirat Treptow-Köpenick basiert auf den Grundgedanken des Landesgleichberechtigungsgesetzes vom Mai 1999 in der aktuellen Fassung und versteht sich als Gremium der Umsetzung dieses Gesetzes sowie der UN Behindertenrechtskonvention im Bezirk. Die aus dem Landes- und auch dem Bundesgleichberechtigungsgesetz resultierenden Forderun-gen von Menschen mit Behinderungen sollen durch den Bezirksbeirat vertreten und an die zuständigen Stellen mit der Forderung nach Umsetzung weitergeleitet werden.
Dabei besteht ein besonderer Schwerpunkt auf der Sicherstellung der gleichberechtigten Teilhabe von behinderten Menschen im Bezirk, frei von Ausgrenzung und Diskriminierung jeglicher Art.
Der/ Die Bezirksbürgermeister/in beruft die vorgeschlagenen Beiratsmitglieder sowie deren Stellvertreter namentlich.