Öffentliche Zustellung gemäß § 10 Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG)

Der Aufenthaltsort des nachstehenden Bescheidempfängers ist unbekannt:

Herr Ulrich Wolfgang Siegfried Ziegler

letzte bekannte Anschrift:
Höhnower Wiesenweg 24
10318 Berlin Lichtenberg

Es ist ein Bescheid unter dem

Aktenzeichen 09.18/ I 3 / 120 / 133 / 22

erlassen worden, der postalisch nicht zugestellt werden kann, da der Aufenthaltsort unbekannt ist. Ermittlungen über den aktuellen Aufenthaltsort sind ergebnislos verlaufen.

Das näher bezeichnete Schriftstück wird daher gemäß § 7 des Berliner Verwaltungsverfahrensgesetzes (BlnVwVfG) vom 21. April 2016 in Verbindung mit § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes (VwZG) vom 12. August 2005 (BGBl I 2354) öffentlich zugestellt.

Der Bescheid gilt gemäß § 10 Abs. 2 letzter Satz VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung dieser Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung Fristen in Gang setzen kann, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können oder durch Terminversäumnisse Rechtsnachteile zu befürchten sind.

Der Betroffene oder sein Bevollmächtigter kann – gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises – den Originalbescheid beim Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Fachbreich Umweltschutz, Neue Krugallee 4, Haus 12, 12435 Berlin, Zimmer 211, einsehen. Sollte das Zimmer vorübergehend nicht besetzt sein, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter in den umliegenden Zimmern.

Im Auftrag

(im Original unterzeichnet)