Auf Antrag der Bauherenschaft wird ein schriftlicher, planungsrechtlicher Bescheid zur insgesamten und abschließenden planungsrechtlichen Zulässigkeit des Vorhabens erteilt. Der planungsrechtliche Bescheid gilt nur für Bauvorhaben, die dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO Bln unterliegen.
Erteilung planungsrechtlicher Bescheide
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht
- Tel.: (030) 90297-2450
- Fax: (030) 90297-2626
- E-Mail E-Mail an den Fachbereich Bauaufsicht