Entsorgung von Herbstlaub

Park im Herbst mit fallenden Blättern

Das Ordnungsamt möchte den „Herbstputz“ auf und vor den Grundstücken in den Siedlungsgebieten zum Anlass nehmen, um auf die Regelungen des Berliner Straßenreinigungsgesetzes hinzuweisen.

In § 4 Abs. 1 Satz 3 StrReinG ist geregelt, dass die ordnungsgemäße Reinigung der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen den Anlieger*innen jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte obliegt.

  • In welchen Zeiten muss ich Laub fegen?

    Die Zeiten für die Beseitigung von Herbstlaub orientieren sich an denen für den Winterdienst. Kernzeiten liegen werktags zwischen 07:00 und 20:00, an Sonn- und Feiertagen zwischen 09:00 und 20:00. Wie häufig gekehrt werden muss, hängt von der Laubmenge ab. Das Laufen auf dem Gehweg muss gefahrlos möglich sein.

  • Kann ich zur Beseitigung einen Laubbläser benutzen?
    Auch wenn die Benutzung nicht grundsätzlich verboten ist, wird vom Einsatz abgeraten. Gründe:
    • die entstehenden Verwirbelungen können kleinere Tiere und Insekten verletzten oder sogar töten,
    • die meisten Geräte erzeugen einen erheblichen Lärmpegel,
    • Mikroben, Tierkot und Pilze können fein in der Luft verteilt werden.

    Sollte doch ein Laubbläser zum Einsatz kommen ist das in Wohngebieten nur zu bestimmten Zeiten zulässig. Werktags zwischen 09:00 und 13:00 sowie zwischen 15:00 und 17:00. An Sonn- und Feiertagen dürfen sie gar nicht zum Einsatz kommen.

Igel auf Blätter

Laub richtig entsorgen

Unter die ordnungsgemäße Reinigung fällt auch die Beseitigung des Laubs. Eine Entsorgung durch die BSR oder das Amt für Umwelt- und Naturschutz erfolgt in den im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen nicht. Wichtig ist, das zusammengekehrte Laub richtig zu entsorgen. Eine Lagerung von Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. Auch selbst angelegte “Komposthaufen” an Stämmen von Straßenbäumen sollten keine Option darstellen, da die stattfindenden Fäulnisprozesse deren Rinde angreifen. Auch der Rasen im sogenannten Straßenbegleitgrün ist solchen Bedingungen nicht gewachsen und stirbt ab.

Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können auf den Recyclinghöfen der BSR Laubsäcke zum Preis von 4,00 € pro Stück erworben werden. Die Säcke fassen 90 l und max. 25 kg. Entsorgungsgebühren sind im Kaufpreis enthalten, die Abholung kann telefonisch über das Servicetelefon der BSR angefordert werden.
Bei Selbstanlieferung der Laubsäcke auf einem der Recyclinghöfe wird 1,00 €/ Sack zurückerstattet. Der örtliche Recyclinghof in Treptow-Köpenick befindet sich in der Oberspreestraße 109, 12555 Berlin. Es werden insgesamt höchstens fünf Säcke angenommen. Bei kleineren Mengen ist auch eine Entsorgung über die BIOGUT-Tonne möglich. (Quelle: www.bsr.de)

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle des
Ordnungsamtes unter der Rufnummer 030 90297- 4629 gern zur Verfügung.