Sicherer Schulweg
Der Schulweg hört erst in der Schule auf!
Wenn Sie ihr Kind mit dem Auto zur Schule
bringen, sollten Sie folgende Grundregeln beachten:
- angemessene Geschwindigkeit fahren und besonders aufmerksam sein
- nur dort anhalten wo es erlaubt ist
- das Kind immer zur Gehwegseite aussteigen lassen
- den Anfahrtsweg möglichst so wählen, dass das Kind nach dem Austeigen nicht mehr über die Fahrbahn laufen muss – gleiches bei Schulende beachten
Auch wenn Sie ihr Kind mit dem Fahrrad
bringen, sollten Sie sich richtig verhalten:
- Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen auf dem Gehweg fahren
- ist ein baulich von der Fahrbahn angelegter Radweg vorhanden, dürfen Kinder bis zum 8. Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen
- eine Aufsichtsperson (über 16 Jahre alt) darf ebenfalls mit dem Rad den Gehweg benutzen, wenn Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr begleitet werden
- Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auf dem Gehweg fahren
- weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass natürlich Rücksicht auf die Fußgänger/-innen zu nehmen ist
- beim Überqueren der Fahrbahn müssen Kinder ihr Fahrrad schieben
Allgemeiner Hinweis:
Radwege müssen dann benutzt werden, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen
Z 237 StVO – Radweg
Z 240 StVO – gemeinsamer Geh- und Radweg
Z 241 StVO – getrennter Rad- und Gehweg
der Straßenverkehrsordnung gekennzeichnet ist
Wir empfehlen Ihnen, Ihrem Kind und sich selbst immer einen geeigneten Helm aufzusetzen. Eine allgemeine Benutzungspflicht für Fahrradhelme besteht in der Bundesrepublik Deutschland momentan jedoch nicht.
Üben Sie den Schulweg mit Ihrem Kind gemeinsam, bevor Sie es allein zur Schule gehen lassen!
Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick führt insbesondere zum Schuljahresbeginn verstärkt Kontrollen vor Schulen durch.