Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gem. § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung zur Betreibung von Umgangscafés
Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach den §§ 16 -18 sowie 27 ff SGB VIII werden freie Träger der Jugendhilfe gesucht, die in Treptow-Köpenick Umgangscafés anbieten.
Die durchführende Stelle verfährt i.S. des § 7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages.
Ziel des jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessenten für das Leistungsangebot zu erkunden, sowie die eingereichten Konzepte zu prüfen und auf den bezirklichen Bedarf abzustimmen.
Das Leistungsangebot soll an mehreren Standorten im gesamten Bezirk Treptow-Köpenick angeboten werden. Besonders in den Prognoseräumen 1 und 3 wird eine Ansiedlung angestrebt.
Adressat_innen
Das Verfahren richtet sich gem. § 75 SGB VIII an anerkannte Träger der freien
Jugendhilfe.
- Das Angebot richtet sich an Familien, die keinen begleiteten Umgang (mehr)
benötigen, aber für die Umgänge trotzdem einen geschützten Raum und einen niedrigschwelligen Ansprechpartner brauchen. - Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt nachweislich über Fachpersonal
(Erzieher*in oder Sozialarbeiter*in) und stellt diese für die Begleitung des
Umgangscafés zur Verfügung. - Der freie Träger der Jugendhilfe bietet bereits Leistungen im Bezirk Treptow-
Köpenick an und ist sozialräumlich mit anderen Leistungsträgern im Bezirk
Treptow-Köpenick vernetzt und kann die Eltern bei Bedarf dorthin verweisen. - Der freie Träger der Jugendhilfe arbeitet mit dem Jugendamt, v.a. dem
Regionalen Sozialpädagogischen Dienst, zusammen. - Der freie Träger der Jugendhilfe verfügt bereits über einen geeigneten Standort im Bezirk Treptow-Köpenick, an dem das Umgangscafé umgesetzt werden kann oder kooperiert mit Einrichtungen, in denen er Räume nutzen kann. Die Räume sollten geeignet ausgestattet sein (Spielangebote, ggf. Möglichkeit des Getränkeerwerbs und Außenanlage zum Aufhalten/Spielen).
- Der freie Träger der Jugendhilfe bietet das Angebot zu flexiblen Öffnungszeiten, auch für Berufstätige, an.
Finanzielle Rahmenbedingungen
Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses hat am 12.12.2019 Mittel zur Umsetzung von neuen flexiblen Angeboten beschlossen, die zu einer Reduzierung der Kosten der Hilfen zur Erziehung beitragen sollen. Am 27.05.2020 wurden die Mittel nach Vorlage des Rahmenkonzeptes durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entsperrt. Der Bezirk Treptow-Köpenick hat ein bezirkliches Konzept eingereicht, das derzeit von der Senatsverwaltung geprüft wird. Zur Finanzierung stehen je Standort ca. 10.000€ für 2020 und 20.000€ für 2021 zur Verfügung. Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung der Mittel durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
Zur Teilnahme am jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren sind nachfolgend aufgeführte Unterlagen einzureichen
Formale Unterlagen- Trägervertrag im Rahmen des BRV Jug
- Eigenerklärung des Trägers, dass der Träger keinen Antrag auf ein
Insolvenzverfahren gestellt hat bzw. sich nicht im Insolvenzverfahren befindet - Eigenerklärung des Trägers, die Mitarbeiter_innen angemessen und ortsüblich zu bezahlen (analog Beschluss Nr. 6/2011 der Vertragskommission Jugend vom 01.09.2011).
- Organisationsstruktur des Trägers
- Organigramm
- Trägerinternes Kinderschutzverfahren
- Schutzkonzept
- Personalkonzept (inklusive Aus- und Weiterbildungskonzept) bezogen auf
das Leistungsangebot für die beschriebene Zielgruppe.
- Pädagogisches Konzept zum Umgangscafé in Bezug zur beschriebenen Zielgruppe
- Darstellung flexibler Methoden zum Leistungsangebot „Umgangscafé“
- Aussagen zur Qualitätssicherung und zur Sicherstellung von
Beteiligung/ Partizipation - Konkrete Angebotsplanung für die Umsetzung (einschließlich Umfang und
Ausgestaltung des Angebots)
- Vernetzung und Kooperation
- Aussagen zur bestehenden/möglichen Vernetzung und Kooperation des
Angebotes mit anderen Leistungen des Trägers im Bezirk Zusammenarbeit
mit dem Jugendamt.
- Aussagen zur bestehenden/möglichen Vernetzung und Kooperation des
Durchführung des Verfahrens
Die Interessenbekundungen sind bis zum 14.08.2020 (persönlich, Poststempel oder per E-Mail) einzureichen.
- Per E-Mail: JugL-GS@ba-tk.berlin.de
- Persönlich: Jugendamt Treptow-Köpenick, Geschäftsstelle, Raum 204, Hans-Schmidt-Straße 10, 12489 Berlin
- Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick, Jugendamt, PF 91 02 40, 12414 Berlin
Für die Erstellung der Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.
Die Sichtung und Bewertung der eingereichten Konzeptionen erfolgt voraussichtlich bis Ende August 2020.
Für Nachfragen zum ausgeschriebenen Leistungsangebot des öffentlichen Trägers wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner des Jugendamtes:
- Frau Lieb – Jugendhilfeplanung
Groß Berliner Damm 154, Zimmer 101, 12489 Berlin
Tel.: (030) 90297 – 3283
E-Mail: lieb.jug@ba-tk.berlin.de