Erholungsfahrten und -reisen für Kinder und Jugendliche aus Treptow-Köpenick im Jahr 2020

Aufforderung zur Antragstellung für die Förderung von Erholungsfahrten und -reisen für Kinder und Jugendliche aus Treptow-Köpenick im Jahr 2020

Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe können ab sofort Anträge auf finanzielle Zuwendungen für Erholungsfahrten und -reisen (u.a. Zeltlager / Ferienlager, Kurzreisen und Stadtranderholung, Bildungsreisen, Internationale Begegnun-gen, Gruppenfahrten oder wohnortnahe Maßnahmen) für Kinder und Jugendliche an das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin – Jugendamt stellen.

Das Ziel ist es allen Kindern und Jugendlichen des Bezirks Treptow-Köpenick, un-abhängig von ihrer soziostrukturellen Lage, Reisen und Fahrten in den Ferien oder zu anderen Gelegenheiten anzubieten. Hier sollen sie Gelegenheiten dafür erhal-ten, neue Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln, sich in Gruppen gleichaltriger Kinder und Jugendlicher zu bewegen, Erholung und Entspannung zu erfahren und/oder Erfahrungen mit Natur, Umwelt oder anderen Kulturen zu sammeln.

Gesucht werden gemeinnützige Organisationen, die dem Jugendamt Reisekontin-gente / -pakete anbieten, welche bezirksweit beworben werden können und damit möglichst alle Kinder und Jugendlichen des Bezirks ansprechen.

Als Zielgruppe der einzelnen Maßnahmen sollen Kinder und/oder Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren des Bezirks Treptow-Köpenick angesprochen werden.

Über die Zuwendung kann im Durchschnitt der Fahrten ein maximaler Zuschuss von 45,00 € pro Tag und Teilnehmer*in gewährt werden. Für wohnortnahe Maß-nahmen beträgt der Zuschuss maximal 15,00 pro Tag und Teilnehmer*in. An- und Abreisetag zählen als ein Tag. Ausnahme: Erster Tag zählt ganz, wenn vor 12:00 Uhr begonnen wurde; letzter Tag zählt ganz, wenn nach 12:00 Uhr beendet wurde. Kurzmaßnahmen mit nur einer Übernachtung zählen mindestens als ein Tag.

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

Angebot, Finanzierungsplan/Kalkulation, Kurzkonzeption des Projektes, Kopie des gültigen Freistellungsbescheides des Finanzamtes, Kopie des gültigen Auszuges aus dem Vereinsregister / Handelsregister, aktuelle Satzung (bzw. Statut / Gesell-schaftsvertrag) des Trägers, Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII / § 40 AG KJHG

Aus der Konzeption sollte insbesondere hervorgehen, welche inhaltlichen Schwer-punkte innerhalb der jeweiligen Maßnahmen gesetzt werden, mit welchen Grup-pengrößen gerechnet wird, wie die Betreuer*innen geschult sind (z.B. Juleica, Erste Hilfe u.ä.), welcher Betreuungsschlüssel angewandt wird, wie der Kinderschutz si-chergestellt wird und wie die Personensorgeberechtigten einbezogen bzw. infor-miert werden. Ebenso soll dargelegt werden, wie Organisation, Durchführung und Nachbereitung der Maßnahmen, die Teilnehmer*innenakquise und die Abrech-nung der Teilnehmer*innen erfolgen sollen.

Der jeweilige Träger der freien Jugendhilfe hat zudem zu versichern, dass aus-schließlich Personen Leistungen innerhalb der beantragten Maßnahmen erbrin-gen, die nicht im Sinne des §72a Abs.1 SGB VIII bzw. §25 JArbSchG vorbestraft sind.

Es sind bei allen Maßnahmen Teilnehmer*innenbeiträge zu erheben und es ist darzulegen, wie bei Bedarf ein sozialer Ausgleich stattfinden soll. Für die einzelnen Maßnahmen sind vollständige und aussagekräftige Finanzierungsplä-ne/Kalkulationen einzureichen, in denen die Teilnehmer*innenbeiträge als Ein-nahmen ausgewiesen sind.

Die Antragsfrist ist der 17.01.2020 und die Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:

Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt, Jug FD 6028, Postfach 910240, 12414 Berlin) sowie einmal per E-Mail an Projektfoerderung.JUG@ba-tk.berlin.de

Für eventuelle Nachfragen steht Ihnen Herr Lück unter Tel.: 030/90297-4939 oder E-Mail: lueck.jug@ba-tk.berlin.de zur Verfügung.