Urkundenstelle/ Archivbehörde

Urkundenstelle

Die Urkundenstelle des Standesamtes führt die Register (Geburten-, Heirats-, Sterberegister sowie Lebenspartnerschaftsregister) des Standesamtsbezirkes fort und stellt Personenstandsurkunden anhand dieser Register aus.

Daher erhalten Sie hier lediglich Urkunden über Personenstandsfälle, die von diesem Standesamt (oder dessen Vorgängerämtern) beurkundet wurden. Maßgeblich ist hierfür der sogenannte Ereignisort, also der Ort, an dem sich die Geburt, die Eheschließung oder der Tod ereignet haben.

Urkunden für andere Standesämter können wir weder ausstellen noch beglaubigen.

Wie erhält man Urkunden?

  • Onlinebeantragungen
  • Persönliche Vorsprache (derzeit nur nach Terminverinbarung möglich)
  • Schriftliche Anforderung sind per Brief, E-Mail oder per Fax möglich. Kontakte entnehmen Sie bitte unserer Startseite.

_Eine telefonische Anforderung ist nicht möglich._

Geburtsurkunden - zurückliegend 110 Jahre

Sie enthält Angaben über die Geburt einer Person – mit Name, Geschlecht, Datum und Ort. Außerdem werden die im Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde rechtlich geltenden Eltern (nicht zwingend die leiblichen Eltern beispielsweise bei Adoption) eingetragen.

Die Urkunde kann im DIN A4 Format (Standard) oder im DIN A5 Format (Stammbuch) ausgestellt werden.

Beglaubigte Abschrift/ beglaubigter Registerausdruck aus dem Geburtenregister

Ist eine Abschrift aus dem Grundregister mit allen Veränderungen des Personenstandes (Vaterschaftsanerkennung, Namensänderungen, Adoptionen).
Sie ist von den Verlobten bei der Anmeldung der Eheschließung vorzulegen.

Eheurkunde - zurückliegend 80 Jahre

Sie gibt Auskunft darüber, wo und wann zwei Personen geheiratet haben und wie die Namensführung der Ehegatten ist. Die Eheurkunde ist beim Standesamt des Heiratsortes zu erhalten.

Die Urkunde kann im DIN A4 Format (Standard) oder im DIN A5 Format (Stammbuch) ausgestellt werden.

Beglaubigte Abschrift/ beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

Sie gibt die Daten wie in der Eheurkunde wieder. Zusätzlich sind folgende Angaben enthalten:

  • Hinweise zum Geburtsstandesamt und zur Staatsangehörigkeit,
  • Namensänderungen,
  • ggf. Auflösung der Ehe

Lebenspartnerschaftsurkunde

Sie gibt Auskunft darüber, wo und wann zwei Personen die Lebenspartnerschaft begründet haben und wie die Namensführung der Lebenspartner ist. Die Lebenspartnerschaftsurkunde ist beim Standesamt des Begründungsortes zu erhalten.

Die Urkunde kann im DIN A4 Format (Standard) oder im DIN A5 Format (Stammbuch) ausgestellt werden.

Beglaubigte Abschrift/ beglaubigter Registerausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister

Sie gibt die Daten wie in der Lebenspartnerschaftsurkunde wieder. Zusätzlich sind folgende Angaben enthalten:

  • Hinweise zum Geburtsstandesamt und zur Staatsangehörigkeit
  • Namensänderungen
  • ggf. Auflösung der Lebenspartnerschaft

Sterbeurkunde - zurückliegend 30 Jahre

Sie enthält Angaben über den Tod einer Person und deren Familienstand. Sie wird von dem Standesamt ausgestellt in dessen Zuständigkeitsbereich der Betreffende verstorben ist (unabhängig vom Wohnort).

Die Urkunde kann im DIN A4 Format (Standard) oder im DIN A5 Format (Stammbuch) ausgestellt werden.

Beglaubigte Abschrift/ beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Enthält zustätzlich zu den Angaben in der Sterbeurkunde, Angaben zur Geburt und ggf. Eheschließung der verstorbenen Person.

Mehrsprachige Auszüge aus dem Personenstandsregister ("Internationale Urkunden")

Aus den Geburts-, Ehe- und Sterberegistern kann der Standesbeamte auch mehrsprachige Auszüge für den Gebrauch im Ausland ausstellen.

Hinweis: Aus Lebenspartnerschaftsregistern können keine mehrsprachige Auszüge ausgestellt werden. Die mehrsprachigen Auszüge enthalten nicht alle Angaben eines Personenstandsfalles.

Ältere Urkunden

Personenstandsurkunden könenn nur innerhalb der Fortführungsfristen der Register ausgestellet werden. Das heißt

  • Urkunden aus dem Geburtsregister, welche vor über 110 Jahren beurkundet wurden,
  • Urkunden aus dem Eheregister, welche vor über 80 Jahren beurkundet wurden und
  • Urkunden aus dem Sterberegister, welche vor über 30 Jahren beurkundet werden

können beim Standesamt nicht mehr ausgestellt werden.

Auskunft aus diesen Registern erhalten Sie beim Landesarchiv Berlin.
Bitte stellen Sie Ihre Anfrage direkt an das Landesarchiv:

Landesarchiv Berlin
Eichborndamm 115 – 121
13404 Berlin

www.landesarchiv-berlin.de
Telefon: (030) 90264-0

Handzeichnung des Rathauses von 1906

Kleine Standesamtshistorie

Die Standesämter wurden in Preußen am 01. Oktober 1874 gegründet. Damit wanderte die Zuständigkeit für die Beurkundung von Personenstandsfällen von kirchliche in staatliche Hände. (Hobby-)Genealogen, die eine Urkunde aus der Zeit vor dem 1. Oktober 1874 benötigen, müssen sich an die Kirchenbuchstellen wenden.

Die Urkundenstelle Treptow-Köpenick führt die Register folgender alter Standesamtsbezirke fort:

  • Köpenick
  • Treptow
  • Adlershof
  • Altglienicke
  • Bohnsdorf
  • Friedrichshagen
  • Grünau
  • Grünau-Dahme-Forst
  • Hessenwinkel
  • Johannisthal
  • Müggelheim
  • Niederschöneweide
  • Oberschöneweide
  • Schöneweide
  • Rahnsdorf
  • Schmöckwitz
  • Wilhelmshagen