Geburtenregister

Hand in Hand

Liebe Eltern,

um Ihnen unnötige Wege und Wartezeiten zu ersparen, bitten wir Sie, die Geburtsanzeige, die Ihnen Ihre Hebamme vorlegt, genau zu lesen und zu unterschreiben. Dies gilt vor allem für die Schreibweise der Vornamen Ihres Kindes sowie für die auf der Rückseite der Anzeige befindlichen Erklärungen zum Familiennamen Ihres Kindes.

Sie sind Eltern geworden?

Herzlichen Glückwunsch! In der Geburtenbuchabteilung wird die Geburt Ihres Kindes beurkundet, wenn es

In jedem Fall muss die Anmeldung im Standesamt innerhalb von 7 Tagen nach der Geburt erfolgen.

Was wird zur Beurkundung meines Kindes benötigt?

Wird Ihr Kind im Krankenhaus Köpenick geboren, so wird die Geburt Ihres Kindes automatisch dem hiesigen Standesamt angezeigt. Ihre Urkunden zur Beurkundung der Geburt Ihres Kindes können Sie im Krankenhaus abgeben.

Zur Geburtsbeurkundung sind folgende Unterlagen im Original vorzulegen:

Familienstand der Mutter:

  • ledig
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • Geburtsurkunde des Vaters (wenn die Vaterschaft bereits vorgeburtlich anerkannt wurde, sowie Abschrift der Vaterschaftsanerkennung)
    • wurde auch die gemeinsame Sorge vorgeburtlich beim Jugendamt erklärt, Nachweis darüber
    • Hinweis: Es ist grundsätzlich auch möglich, die Vaterschaftsanerkennung im Zuge der Beurkundung der Geburt des Kindes im Standesamt vorzunehmen. In diesem Fall bitten wir Sie, den Vater des Kindes in der Geburtsanzeige anzugeben, sowie um telefonische Rücksprache mit Ihrem Standesamt. Die Anerkennung der Vaterschaft ist im Standesamt gebührenpflichtig.
  • verheiratet
    • Geburtsurkunden beider Eltern
    • Eheurkunde bzw. beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • geschieden
    • wie verheiratet, zusätzlich Scheidungsurteil
  • verwitwet
    • Geburtsurkunde der Mutter
    • beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch bzw. Eheurkunde und Sterbeurkunde

Ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern

Eine Beurkundung der Geburt des Kindes kann grundsätzlich nur erfolgen, wenn ein gültiger Reisepass der Eltern vorgelegt werden kann. Die Vorlage der Urkunden richtet sich ebenso nach dem Familienstand der Mutter. Die Urkunden sind im Original (u.U. mit Apostille oder Legalisation versehen) und mit Übersetzung durch einen beeidigten Dolmetscher in Deutschland vorzulegen.

Nach der Beurkundung

Nach der Beurkundung erhalten Sie von uns gebührenfreie Urkunden

  • für die Beantragung von Kindergeld
  • für die Beantragung von Elterngeld
  • für die Beantragung von Mutterschaftshilfe (Krankenkasse)

Staatsangehörigkeit Ihres Kindes

Ein Kind erwirbt automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Besitzt keiner der Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, kann das Kind auf Grund Ihres Aufenthaltes in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Das Standesamt prüft bei der Beurkundung der Geburt Ihres Kindes diese Voraussetzungen ab.

Besondere Beurkundungen

Namensrechtliche Erklärungen zum Familiennamen des Kindes und Vaterschaftsanerkennungen können beim Standesamt beurkundet werden. Vaterschaftsanerkennungen können erst nach Vereinbarung eines Termines erfolgen. Die Beurkundung von Namensrechtlichen Erklärungen und die Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft sind gebührenpflichtig. Erklärungen zur Begründung des gemeinsamen Sorgerechts können nur beim Jugendamt oder Notar beurkundet werden.