Baumfällungen ab der 7. Kalenderwoche 2019

Pressemitteilung vom 13.02.2019

Das Straßen- und Grünflächenamt muss ab der 7. Kalenderwoche aus Gründen der Verkehrssicherheit Bäume fällen (s. dazu angehängte Tabelle)

Es ist beabsichtigt die Fällungen bis Ende Februar 2019 abzuschließen.
Aufgrund der hohen Fallzahl wäre auch bei über den 28.02.2019 hinausgehenden Arbeiten, der Tatbestand einer Legalausnahme gem. § 39 Abs.5 Satz 2 Nr.2 BNatSchG geprüft und gegeben, da ein öffentliches Interesse besteht und die Verkehrssicherheit weder auf andere Weise noch zu anderer Zeit gewährleistet werden kann.

Aus Gründen eines effizienteren Arbeitens werden diese Fällungen an eine Fachfirma vergeben, damit sich die eigenen Mitarbeitenden auf die Baumpflege konzentrieren können.