Stadtplanung Steglitz-Zehlendorf

Der Fachbereich Stadtplanung bearbeitet alle Aspekte der Stadtentwicklung in Steglitz-Zehlendorf. In Zusammenarbeit mit den politischen Gremien des Bezirks werden hier die baulichen und sonstigen Nutzungen von Grundstücken für öffentliche und private Zwecke vorbereitet und geleitet.

Arbeitsgebiete

FNP

Vorbereitende Bauleitplanung

Städtebauliche Planungen / vorbereitende Bauleitplanung

Wir formulieren die Ziele der städtebaulichen Entwicklung und bereiten sie in Form von Plänen vor. Darunter fallen städtebauliche Rahmenplanungen und Gutachten zu Einzelfragen der Stadtentwicklung, um die städtebauliche Qualität zu erhalten und zu entwickeln. Weitere Informationen

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Bauberatung

Bauberatung / Sicherung der Bauleitplanung

In der von uns angebotenen Bauberatung erörtern wir mit Ihnen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ihres Vorhabens. Was und wie viel können Sie wo auf Ihrem Grundstück bauen? Welche Vorschriften müssen Sie einhalten? Hier gelangen Sie zur Bauberatung und zu Ihren Ansprechpartner. Weitere Informationen

Bebauungsplanung

Verbindliche Bauleitplanung

Verbindliche Bauleitplanung / Bebauungspläne

Die Arbeitsgruppe führt die Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen durch. Hier werden die vorgeschriebenen Verfahrensschritte durchgeführt, die Inhalte des Bebauungsplanentwurfs erarbeitet und die öffentlichen Diskussionen zu den Planungsinhalten begleitet. Weitere Informationen

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Soziale Erhaltungsverordnungen

Soziale Erhaltungsverordnungen

Genehmigungen und Beratung im Rahmen von baulichen Maßnahmen in sozialen Erhaltungsgebieten zum Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung. Weitere Informationen

Denkmalschutz

Denkmalschutz

Untere Denkmalschutzbehörde Steglitz-Zehlendorf

Aufgabe des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege ist es, Denkmale zu schützen, zu erhalten, zu pflegen, wissenschaftlich zu erforschen und den Denkmalgedanken und das Wissen über Denkmale zu verbreiten. Hier gelangen Sie auch zu den Online-Anträgen. Weitere Informationen

Aktuelles

Wohnungsbau-Turbo

Das „Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ des Bundes ist am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten. Wir möchten Sie informieren, wie der Fachbereich Stadtplanung des Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf die Gesetzesänderung konkret anwendet.

Anlass für die Änderung ist das Bestreben des Gesetzgebers, den Wohnungsbau zu beschleunigen („Wohnungsbau-Turbo“).

Die wichtigsten Neuregelungen betreffen insbesondere
§ 31 Abs. 3 BauGB
§ 34 Abs. 3a und 3b BauGB
§ 246e BauGB

In Umsetzung des Wohnungsbauturbos setzt der Bezirk Steglitz Zehlendorf weiterhin auf die Wahrung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung, stets ist die städtebauliche Vereinbarkeit des Vorhabens zu prüfen, das bedeutet insbesondere, dass sich durch das Vorhaben keine städtebaulich unerwünschten Wirkungen für die Fläche des Vorhabens oder angrenzenden Fläche ergeben dürfen. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Planungsziele der festgesetzten Bebauungspläne, sowie der Bebauungspläne, die sich bereits durch einen Aufstellungsbeschluss im Verfahren befinden und Planungsziele erkennen lassen.

Es erfolgt stets eine Beurteilung der städtebaulichen Vereinbarkeit im Einzelfall.

Leitsätze

Zur Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung sind die im Bezirksamt Steglitz Zehlendorf entwickelten Leitsätze zu berücksichtigen:
  • Eine Zustimmung erfolgt grundsätzlich nicht in faktischen oder festgesetzten Gewerbe- und Industriegebieten sowie gewerblichen Bauflächen des FNP. Die Einhaltung des Flächennutzungsplans (FNP) ist als öffentlicher Belang bei Befreiungen und Abweichungen stets zu berücksichtigen. Zu den öffentlichen Belangen zählen neben den Darstellungen des FNP, die vom Senat beschlossenen städtebaulichen Entwicklungskonzepte, wie bspw. StEP Wohnen, StEP Wirtschaft oder das Hochhausleitbild für Berlin.
  • Eine Zustimmung erfolgt grundsätzlich nicht für Vorhaben in Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie im Außenbereich.
  • Wird eine Befreiung nach § 31 Abs. 3 BauGB von der festgesetzten Art der baulichen Nutzung beantragt, ist zu prüfen, ob das Vorhaben für die benachbarten Grundstücke unzumutbare, nutzungsartbedingte Beeinträchtigungen verursacht und damit nachbarliche Interessen berührt.
  • Die Zustimmung für ein Vorhaben, das auf eine Hinterlandbebauung abzielt, kann im Rahmen der städtebaulichen Innenentwicklung vorrangig dort erteilt werden, wo sie durch einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ist; in unbeplanten Innenbereichen kann eine Zustimmung nur unter Berücksichtigung nachbarlicher Interessen und öffentlichen Belange bei Wahrung der städtebaulichen Struktur ergehen, § 34 Abs. 3b BauGB.
  • Durch das Vorhaben darf keine Behinderung perspektivischer Flächenentwicklungen erfolgen (z.B. durch den Wegfall von möglichen Erschließungsoptionen)
  • Bei erforderlicher öffentlich-rechtlicher Erschließung ist ein Verfahren zum Abschluss eines Erschließungsvertrages und ggf. ein Verfahren gem. § 125 Abs. 2 BauGB erforderlich.
Bitte beachten Sie folgendes:
  • Zur Erörterung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen wenden Sie sich bitte frühzeitig vor Antragstellung unter dem Betreff „Bauturbo_[Vorhaben]“ per E-Mail an die Stadtplanung
    Die Bauberatung wird dann mit Ihnen in Kontakt treten.
  • Das Vorhaben muss, um eine möglichst zielführende Prüfung über die Zustimmung zu gewährleisten, bereits vor Antragstellung abgestimmt sein.
  • Bitte weisen Sie bei Antragstellung ergänzend auf die Anwendung der Bauturbo Vorschriften hin.
  • Bitte beachten Sie, dass die dreimonatige Frist der Zustimmung nach § 36a BauGB nicht mit Antragstellung beginnt.
  • Bitte beachten Sie, dass bei der Erarbeitung eines städtebaulichen Vertrages die Zustimmung erst nach Abschluss des Vertrages erteilt werden kann.
  • Bitte beachten Sie, dass die Würdigung der öffentlichen Belange weiterhin erforderlich ist. Dazu gehören bspw. Immissionsschutzbelange wie Lärmgutachten oder Naturschutzbelange.

Ergänzend weisen wir auf den Leitfaden der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen hin: Arbeitshilfen – Berlin.de

Zehlendorf-Mitte

Tag der Städtebauförderung 2026 in Zehlendorf-Mitte

Am bundesweiten Tag der Städtebauförderung wird in Zehlendorf-Mitte der Start des Förderprogramms „Lebendige Zentren“ gefeiert. Das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf lädt alle Interessierten herzlich ein, sich am Samstag, den 9. Mai 2026 von 11:00 bis 14:00 Uhr am Rathaus Zehlendorf über den aktuellen Stand im Fördergebiet zu informieren und mehr über die ersten geplanten Projekte zu erfahren.
An einem Informationsstand stellen das Team der Gebietsbeauftragten sowie Mitarbeitende der bezirklichen Verwaltung das Fördergebiet Zehlendorf-Mitte vor. Zudem geben sie einen Überblick über die sogenannten Startermaßnahmen, die als erste Projekte im Gebiet umgesetzt werden sollen.
Die Veranstaltung bietet Raum für Austausch und Gespräche zur zukünftigen Entwicklung von Zehlendorf-Mitte. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, sich zu informieren und mit den Beteiligten ins Gespräch zu kommen.

Veranstaltungsort: Vor dem Rathaus Zehlendorf (Teltower Damm / Kirchstraße), Uhrzeit: 11:00 bis 14:00 Uhr
Patrick Steinhoff, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung: „Wir freuen uns, Sie beim diesjährigen Tag der Städtebauförderung erstmals in der neuen Förderkulisse Zehlendorf-Mitte begrüßen zu dürfen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich über die ersten Schritte im Gebiet zu informieren und das Team kennenzulernen, das die Entwicklung in den kommenden Jahren begleiten wird.“
Das vollständige Programm zum Tag der Städtebauförderung können Sie sich über folgenden Link anschauen:

www.tag-der-staedtebaufoerderung.de

IEK Réaumurstraße

Innenentwicklungskonzept (IEK) Réaumurstraße

Mit der Umsetzung des neuen Stadtquartiers Lichterfelde Süd entsteht das dringende Erfordernis, den Raum zwischen diesem und der Thermometersiedlung aufzuwerten und funktional zu ordnen.
Beide Stadtquartiere müssen insbesondere im Bereich des S-Bahnhofs Lichterfelde Süd zu einem gemeinsamen Raum entwickelt werden.
Die Entwicklung des privaten Schlüsselgrundstücks unmittelbar am S-Bahnhof ist dabei genauso von Bedeutung wie die bauliche Entwicklungsperspektive der HOWOGE für die Thermometersiedlung und die funktionale und gestalterische Aufwertung des öffentlichen Raums, vor allem dem Bereich der Buswendeschleife.
Der Rahmenplan zeigt die Perspektive, die der untersuchte Bereich haben kann, an den Details soll auf dieser Basis weiter gearbeitet werden.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden

ISEK Zehlendorf Mitte

Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) für Zehlendorf-Mitte

Nach einem intensiven Erarbeitungsprozess wurde das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) im Oktober letzten Jahres in einer Abschlussveranstaltung noch einmal thematisiert und alle Maßnahmen vorgestellt und diskutiert.
Im Dezember 2024 hat das Bezirksamt die Ergebnisse beschlossen und die Senatsverwaltung um Aufnahme der Gebietskulisse in das Förderprogramm Lebendige Zentren und Quartiere (LZQ) gebeten.
Sowie die Aufnahme in das Förderprogramm erfolgt ist, können erste Förderbescheide für die sogenannten Startermaßnahmen ausgereicht werden.

Der Bericht kann hier heruntergeladen werden.

Der Anhang des Berichts ist hier zu finden.

Weiterführende Links

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Bauberatung

Bauberatung Steglitz und Zehlendorf

Was können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Wieviel können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Wo können Sie auf Ihrem Grundstück bauen? Wie können Sie bauen? Welche Vorschriften müssen Sie einhalten? Wessen Rechte gilt es zu berücksichtigen? Weitere Informationen

Solaranlagen in der Gartenstadt Düppel

Abgrenzung Gartenstadt Düppel

Solaranlagen in der Gartenstadt Düppel

Für die Installation von Solaranlagen in der Gartenstadt Düppel ist ein Merkblatt entwickelt worden. Aufgezeigt werden gestalterische Grundsätze und die bauordnungsrechtlichen Regelungen. Weitere Informationen

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Wohnungsneubaubericht 2020-21

Wohnungsneubaubericht 2020-21

In Zeiten der Wohnungsknappheit und steigender Mietpreise stellt sich vielen die Frage nach den Bau- und Genehmigungstätigkeiten für Wohnraum, mit denen dieser Problematik begegnet wird. Im Wohnungsneubaubericht des Bezirks sind diese Informationen für die Jahre 2020 und 2021 aufbereitet. Weitere Informationen

Leitbild Masterplan_Entwurf

Leitbild Lichterfelde Süd

Neulichterfelde / Lichterfelde Süd

Das neue Wohngebiet in Lichterfelde-Süd gehört zu den aktuell wichtigsten Wohnungsbauprojekten in Berlin. Lesen sie mehr über die Planungsgeschichte und den aktuellen Sachstand. Weitere Informationen

Altbauten

Fassaden Wohngebäude

Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB

Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB Weitere Informationen

Geoportal

Geoportal Berlin

Geoportal Berlin

Karten, Pläne, Daten online bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Weitere Informationen

Wegweiser

Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligung der Öffentlichkeit

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Amtsleiter und Fachbereichsleiter

Herr Noack