Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • An wen kann ich mich bei psychiatrischen und psychosozialen Krisensituationen wenden?
    • Mo – Fr von 8 – 16 Uhr an den Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes, Tel.: (030) 90299-4758.
    • Mo – Fr von 16 – 24 Uhr an den Berliner Krisendienst, Region Südwest, Tel.: (030) 39063-60.
    • Mo – Fr von 24 – 8 Uhr und ganztägig an den Wochenenden und Feiertagen an den Berliner Krisendienst, Tel.: (030) 39063-00.
  • Wo kann ich anonym einen HIV-Test durchführen lassen?
    Für alle Berliner Bürgerinnen und Bürger ist eine HIV-Testung in folgenden Gesundheitsämtern möglich:

    Der HIV-Test kostet 10 Euro, für Einkommensschwache ist er kostenlos.

  • Ich habe beruflich mit Lebensmitteln zu tun und benötige die Belehrung gemäß §§ 42, 43 IfSG („Rote Karte“). Was tun?

    Für die Belehrung gemäß §§ 42, 43 des Infektionsschutzgesetzes im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf zuständig. Alle weiteren Informationen finden Sie unter Lebensmittelpersonal-Beratungsstelle.

  • Wo kann ich einen Antrag auf Anerkennung einer Schwerbehinderung stellen?

    Der Antrag muss an das Versorgungsamt im Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin gerichtet werden.

  • Wo kann ich eine gesetzliche Betreuung beantragen oder anregen?

    Für den Bezirk Steglitz-Zehlendorf liegt die Zuständigkeit beim Amtsgericht Schöneberg.

  • Wer führt amtsärztliche Untersuchungen zur Feststellung der Arbeits-, Dienst- oder Prüfungsunfähigkeit durch?

    Die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle im Landesamt für Gesundheit und Soziales führt Untersuchungen und Begutachtungen von Beamtinnen und Beamten sowie Angestellten im öffentlichen Dienst zur Feststellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit, zur Verbeamtung und zu beihilferechtlichen Fragestellungen durch. Ebenso werden dort Studentinnen und Studenten zur Feststellung der Prüfungsunfähigkeit untersucht.

  • Gibt es Möglichkeiten, Verhütungsmittel kostenlos zu erhalten?

    Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr erhalten gesetzlich Krankenversicherte ärztlich verordnete Verhütungsmittel als Leistung ihrer Krankenkasse. Berliner Bürgerinnen und Bürger können außerdem empfängnisverhütende Mittel kostenlos erhalten, wenn sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das Zentrum für Familienplanung des Gesundheitsamtes Steglitz-Zehlendorf prüft, ob die Voraussetzungen zur Kostenübernahme gegeben sind. Weitere Zentren für Familienplanung finden Sie in Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf und Mitte.

  • Muss ich meine Trinkwasseranlage untersuchen lassen?

    Ja, sofern Sie gewerblicher Betreiber oder Vermieter sind, müssen Sie Ihre Trinkwasseranlagen durch das Gesundheitsamt auf Legionellen untersuchen lassen. Dies ergibt sich aus § 13 Abs. 5 der Trinkwasserverordnung. Weitere Informationen erhalten Sie unter Trinkwasserverordnung und Legionellen.

  • Ich bin noch nicht volljährig und soll meinem Arbeitgeber Untersuchungspapiere vorlegen. Was tun?

    Es muss eine Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz vorgenommen werden.

  • Wo kann ich mich als Erwachsener impfen lassen?

    Impfungen werden von den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten vorgenommen. Das Gesundheitsamt bietet keine Impfungen für volljährige Personen an. Für reisemedizinische Beratung und Impfungen wenden Sie sich bitte an das Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit.