Drucksache - 0459/V  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 6-33 "Fabeckstraße" (FUBIC)
Status:öffentlichAktenzeichen:217/V
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
Verfasser:Bezirksamt 
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtplanung und Wirtschaft Vorberatung
12.09.2017 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft vertagt   
10.10.2017 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin Entscheidung
18.10.2017 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Steglitz-Zehlendorf von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Sachverhalt
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung vom 05.09.2017
Entwurf der Verordnung
Begründung
Übersichtsplan
Anlage 1 zur Begründung
Anlage 2 zur Begründung
BE StaplWi vom 10.10.2017
Beschluss vom 18.10.2017

1. Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplan 6-33

Fabeckstraße“ (FUBIC)

 

2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

I.        Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-33 vom 30.Mai 2017 gemäß § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB), in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als Rechtsverordnung beschlossen.

II.      Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans
6-33 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt.

Auf die als Anlagen beigefügten Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-33 einschließlich Begründung mit Anlagen und den Städtebaulichen Vertrag vom 7. April 2017 mit Anlagen wird verwiesen.

Cerstin Richter-Kotowski
Bezirksbürgermeisterin

 

 

 

 

Die Vorlage wurde am 10.10.2017 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 17 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.

 

Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.

 

 

Hippe

Ausschussvorsitzender

 

 

Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:

 

  1. Der sich aus der Abwägung des Bezirksamts ergebende Entwurf des Bebauungsplans 6-33 vom 30. Mai 2017 gemäß § 6 Abs. 3 in Verbindung mit § 11 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AG BauGB), in Verbindung mit § 36 Abs. 2 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) als Rechtsverordnung beschlossen.

 

  1. Über den Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 6-33 wird gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes [BezVG] entschieden.

 

Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt.

Auf die als Anlagen beigefügten Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-33 einschließlich Begründung mit Anlagen und den Städtebaulichen Vertrag vom 7. April 2017 mit Anlagen wird verwiesen.

 

 

gner-Francke

Bezirksverordnetenvorsteher

 
 

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