Drucksache - 0459/V
1. Gegenstand der Vorlage: Bebauungsplan 6-33 „Fabeckstraße“ (FUBIC)
2. Berichterstatter: Bezirksbürgermeisterin Cerstin Richter-Kotowski
Die Vorlage wurde am 10.10.2017 in der 9. Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Wirtschaft beraten und bei einer Abstimmung mit 17 Ja-Stimmen und 0 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Annahme der Vorlage empfohlen.
Hippe Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 13. Sitzung am 18.10.2017 per Beschluss folgende Vorlage angenommen:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge folgende Beschlüsse fassen:
Eine vorherige Anzeige des Entwurfs des Bebauungsplans bei der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung ist nicht erforderlich, da der Entwurf des Bebauungsplans keine dringenden Gesamtinteressen Berlins nach § 7 Absatz 1 Satz 1 und 3 AGBauGB berührt. Auf die als Anlagen beigefügten Entwürfe der Rechtsverordnung und des Bebauungsplans 6-33 einschließlich Begründung mit Anlagen und den Städtebaulichen Vertrag vom 7. April 2017 mit Anlagen wird verwiesen.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher |
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