Drucksache - 0444/V (neu)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Steglitz-Zehlendorf wird folgendermaßen geändert:
1) Ersetzung § 25 Absatz 6:
(6) Alle Anfragen werden, unabhängig davon, ob sie in der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung mündlich behandelt worden sind oder nicht, binnen einer Woche schriftlich beantwortet. Die Antworten werden der Bezirksverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben.
2) Anschließend an den geänderten Absatz 6 schließt sich in § 25 folgender neuer Absatz 7 an:
(7) Wird auf Verlangen des Fragestellers die Anfrage in der nächsten Sitzung vorrangig behandelt, so muss auch die schriftliche Antwort erst binnen einer Woche nach der nächsten Sitzung vorliegen.
3) Ergänzung § 48 um einen neuen Absatz 5:
(5) Die eingereichten sowie vom Bezirksamt beantworteten Fragen sind mit ihren Antworten in das Protokoll der Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung aufzunehmen.
Begründung:
Die Bezirksverordnetenversammlung sollte transparent und für jedermann nachvollziehbar arbeiten. Dazu gehört es auch, dass den Bürgerinnen und Bürgern des Bezirks jederzeit die Möglichkeit gegeben wird, Antworten auf eingereichte Anfragen auch dann nachzuvollziehen zu können, wenn sie selbst nicht vor Ort waren – insbesondere solange, wie sich die BVV nicht zu einem Livestream der Sitzung durchringen kann.
Dass ein solches Vorgehen allseits Anerkennung findet, zeigt sich in der Handhabung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg. Dort gilt es schon seit Langem als üblich, auch mündlich beantwortete kleine Anfragen sowie Einwohnerfragen auch noch später nachlesen zu können. Das öffnet die Arbeit der Bezirksverordneten für die Öffentlichkeit, erleichtert im selben Atemzug aber auch die Arbeit für die Bezirksverordneten selbst.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 11. Juli 2017
Für die FDP-FraktionFür die Linksfraktion
EhrhardtRolleBader
Der Antrag wurde am 08.11.2017 in der 5. Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses beraten und bei einer Abstimmung mit 2 Ja-Stimmen und 9 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird die Ablehnung des Antrages empfohlen.
Gruner Ausschussvorsitzender
Die BVV hat in ihrer 15. Sitzung am 13.12.2017 beschlossen:
Der Antrag ist abgelehnt.
Rögner-Francke Bezirksverordnetenvorsteher
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