Drucksache - 0320/V
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, jeweils die Verkehrssituation vor den nachfolgend angeführten Grundschulen während der Hol- und Bringzeiten zu prüfen und im Rahmen seiner Möglichkeiten sich dafür einzusetzen, dass jeweils Montag bis Freitag während dieser Hol- und Bringzeiten, im Zweifel in der Zeit von 07.00h bis 18.00h, auf beiden Seiten der Straße, die jeweils unmittelbar vor dem Schuleingang liegt, in einem den Regelungswillen dieses Antrages tragenden Bereich (z.B. 100m) jeweils rechts und links des Eingangs ein absolutes Halteverbot (Zeichen 283) angeordnet wird.
https://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemter/schul-und-sportamt/schulen/artikel.86293.php
Begründung:
Während der Hol- und Bringzeiten im laufenden Schulbetrieb ergeben sich immer wieder gefährliche Situationen vor den jeweiligen Schulen durch Fahrzeuge, mit denen Eltern ihre Kinder zur Schule bringen bzw. von der Schule abholen. Die Fahrzeuge halten oder Parken jeweils kurzzeitig unmittelbar vor dem Schuleingang. Kinder werden abgesetzt und/oder aufgenommen. Hierdurch entstehen eine Vielzahl von Verkehrsbewegungen, die die Verkehrssituation unmittelbar vor der Schule unübersichtlich machen und als Gefahr für die Kinder wahrgenommen werden. Um den Schulweg für die Kinder sicherer zu gestalten, sollen die bringenden Eltern angewiesen werden, die Kinder, wenn sich denn das Bringen mit dem Fahrzeug nicht vermeiden lässt, bereits im weiteren Umfeld der Schule abzusetzen bzw. aufzunehmen, so dass diese unmittelbar vor der Schule eine übersichtliche Verkehrsumgebung vorfinden.
Die Maßnahme kann auf die individuelle Situation unmittelbar vor der Schule abzustimmen sein. Weiteres Vortragen ggf. mündlich.
Berlin Steglitz-Zehlendorf, den 10.05.2017
Für die FDP-Fraktion
EhrhardtThimm
Der Antrag wurde am 04.07.2017 in der 5. Sitzung des Ausschusses für Schule, Bildung und Kultur von der antragsstellenden Fraktion zurückgezogen.
Rolle, Lars Ausschussvorsitzender |
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