Kann ich mit der Ombudsperson auch anonym Kontakt aufnehmen?

Ja. Sie können die Ombudsperson anrufen, ohne Ihren Namen zu nennen. Sie können auch eine anonyme E-Mail schicken, deren Absender grundsätzlich nicht nachvollzogen werden kann. Nicht weiter konkretisierten anonymen Beschuldigungen kann die Ombudsperson allerdings in der Regel nicht nachgehen. Wenn Sie es wünschen, erläutert sie mit Ihnen die Möglichkeit eines anonymen Kontaktes.