Wer kann sich an die Ombudsperson wenden?

Jeder, der den Verdacht von Korruption, Betrug und/oder vergleichbaren (wirtschaftskriminellen) Delikten bei dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mitteilen möchte. Es spielt keine Rolle, ob Sie Mitarbeiterin, Mitarbeiter, Bürgerin, Bürger sind oder mit dem Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf in einem vertraglichen oder geschäftlichen Kontakt stehen. Es ist auch gleichgültig, ob Sie selbst betroffen sind oder sich sogar selbst nicht korrekt verhalten haben. Wenn Sie sich selbst strafbar gemacht haben, können Sie sich mit der Ombudsperson über den „Ausstieg“ beraten.

Die Ombudsperson ist keine allgemeine Beschwerdestelle, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht einverstanden sind oder sich nicht angemessen behandelt fühlen. In solchen Fällen können Sie sich an die jeweils zuständigen Stellen wenden.