Welche Aufgaben hat die Ombudsperson?

Die Ombudsperson steht als externe und unabhängige Ansprechpartnerin für alle zur Verfügung, die den Verdacht einer Korruption äußern möchten. Die Ombudsperson ist eine unabhängige Rechtsanwältin. Dasselbe gilt für ihren Stellvertreter. Da sie der Schweigepflicht unterliegen, muss der Offenbarende keine beruflichen oder persönlichen Nachteile fürchten. Bei Transparency International – Deutschland e. V., einer international bedeutenden, gemeinnützigen und parteipolitisch unabhängigen Vereinigung von gleich gesinnten Menschen aus aller Welt, die sich dem globalen Kampf gegen die Korruption verschrieben haben, werden die Aufgaben für Ombudspersonen wie folgt beschrieben:

„Voraussetzung einer erfolgreichen repressiven Korruptionsbekämpfung ist die Kenntnis einschlägiger Fälle. Da diese von außen nur mühsam aufzudecken sind, ist man oftmals darauf angewiesen, Informationen von Insidern zu erhalten, die aus Rechtschaffenheit oder persönlichen Motiven heraus entsprechende Informationen geben.

Diese Informanten wollen aber in vielen Fällen anonym bleiben. … Um die Anonymität zu gewährleisten, gibt es die Mittel des Ombudsmannes (= Ombudsperson) und des elektronischen Hinweisgebersystems.
Beim Ombudsmann (= Ombudsperson) handelt es sich um eine besonders bestellte honorige Persönlichkeit, die als Ansprechpartner zur Verfügung steht und hinsichtlich der Person ihres Gesprächspartners auf Wunsch Verschwiegenheit gewährt. Der Ombudsmann nutzt sein auf Grund des Informantenkontakts gewonnenes Wissen zur Information der zuständigen Stellen, ohne gegenüber diesen die Identität seiner Kontaktperson zu enthüllen.“