Ist wirklich jedes kleine Geschenk schon als Korruption anzusehen?

Die Grauzone zwischen „kleiner Gefälligkeit“ und Korruption ist nicht einfach zu bestimmen, die Übergänge sind fließend. Oftmals ist es auch schwer erkennbar, ob es sich um den Versuch oder die Anbahnung von Korruption oder lediglich um eine Höflichkeitsgeste handelt. Im Zweifel stellen Sie sich als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter folgende Fragen:

  • Aus welchem Grund wird mir dies angeboten?
  • Erwartet mein Gegenüber eine Gegenleistung?
  • Kann ich dies meiner/m Vorgesetzten erklären?

Bitte denken Sie daran, dass es nicht bei jeder Gewährung von Vorteilen zu einer Gegenleistung kommen muss. Es sind auch oftmals nicht die großen Korruptionsfälle, die problematisch sind. Jeder weiß, dass zum Beispiel die Annahme eines größeren Geldbetrages als Gegenleistung für eine bestimmte Handlung verboten ist. Viel schwerer erkennbar ist das sogenannte „Anfüttern“, das heißt die Gewährung kleinerer Geschenke – ohne dass dafür eine konkrete Gegenleistung gefordert wird – über einen längeren Zeitraum, die zur Abhängigkeit führen können. Im Zweifel sollten Sie daher die Zuwendung höflich, aber bestimmt ablehnen.