Ausnahmezulassung für Filmdreharbeiten zur Nachtzeit und an Sonn-/ Feiertagen

Mobiler Stromaggregat

Mobiler Stromaggregat

Filmproduktionsfirmen benötigen eine Ausnahmezulassung nach dem Landes-Immissionsschutzgesetz, wenn sie zur Nachtzeit von 22.00 bis 06.00 Uhr und / oder tagsüber an Sonn- und Feiertagen drehen. Diese wird vom Umwelt- und Naturschutzamt erteilt, sofern ein öffentliches Interesse an der Durchführung der Dreharbeiten besteht. Aus diesem Grund werden Dreharbeiten zum Zweck von privaten oder Werbefilmen nicht genehmigt.

Werden Stromaggregate eingesetzt, ist darüber hinaus auch eine Ausnahmezulassung nach der 32. BImSchV (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung) erforderlich.

Das Abgas von Stromgeneratoren wird von der Weltgesundheitsorganisation als kanzerogen (krebserzeugend) eingestuft. Inzwischen gibt es verfügbare Technik, die die im Abgas enthaltenen Rußpartikel zu mehr als 95 % herausfiltern. Seit 2015 müssen die im Rahmen von Filmarbeiten im Bezirk eingesetzten Generatoren über Rußpartikelfilter nach dem Stand der Technik verfügen.

Als Nachweis hierfür dient die „Grüne Plakette“ gemäß der Veröffentlichung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom 29.03.2016 (s.u.), die im Rahmen der Senatsinitiative zur Erhöhung der Umweltstandards von Baumaschinen auf öffentlichen Baustellen erging. Alternativ können auch Filtersysteme eingesetzt werden, die über die Zertifizierungssysteme VERT (Verification of Emission Reduction Technologies – Schweizer Standards), FAD (Förderkreis Abgasnachbehandlungstechnologien für Dieselmotoren) oder UNECE-Richtlinie 132 für Nachrüstsysteme (United Nations Economic Commission for Europe) verfügen.

Formulare

Weitere Informationen

  • Amtsblatt Bekanntmachung zur Einführung von Plaketten für Baumaschinen

    Öffentliche Bekanntmachung: Kennzeichnung von Baumaschinen mit Plaketten in Abhängigkeit von ihrem Schadstoffausstoß

    PDF-Dokument (474.2 kB)
    Dokument: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt

Gesetze, Vorschriften